Praxisfälle für WEG-Verwalter
- Rechtssicherheit in der WEG-Verwaltung
- Nach Fallbeispielen aufgebaut
- Von Expert:innen des Bundesverbands der Immobilienverwalter e.V. (BVI)
Verwalter:innen stoßen oft auf Probleme, für die so schnell keine Lösung zu finden ist. Genau dafür ist dieses Fachbuch das perfekte Nachschlagewerk. Es stellt typische Praxisbeispiele vor, anhand derer Sie Ihre tägliche Arbeit rechtssicher bewältigen.
Mehr ProduktinformationenBestell-Nr.: | E16050APDF |
---|---|
ISSN: | |
ISBN: | 978-3-648-17577-4 |
Auflage: | 4. aktualisierte Auflage 2024 |
Umfang: | 432 Seiten |
Einband: | |
Produktart: |
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Vom Eigentümerwechsel über die Beschlusssammlung bis hin zu baulichen Veränderungen: Dieses praktische Werk für Immobilienverwalter:innen zeigt, wie der oft schwierige Spagat zwischen Theorie und Praxis zu bewältigen ist. Es ist nach Fallbeispielen aufgebaut, stellt typische Probleme vor und zeigt Lösungswege auf.
Massimo Füllbeck und Kathrin Fuhrländer sind Anwält:innen und Expert:innen im Wohnungseigentumsrecht.
Inhalte:
- Das Verwalteramt, Wohnungseigentümerin und Eigentümerwechsel
- Eigentümerversammlung und Vertretung der Wohnungseigentümerschaft
- Abrechnung und Wirtschaftsplan, Finanzen, Verkehrssicherung, Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Bauliche Veränderungen, Nachbarschaftsrecht und Öffentliches Recht
Neu in der 4 Auflage:
Übersicht zum GEG (Gebäudeenergiegesetz)
Aktuelle Gesetzesvorhaben zur privilegierten baulichen Veränderung und virtuellen Eigentümerversammlung
- Zahlreiche neue BGH-Urteile nach der WEG-Reform
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Vom Eigentümerwechsel über die Beschlusssammlung bis hin zu baulichen Veränderungen: Dieses praktische Werk für Immobilienverwalter:innen zeigt, wie der oft schwierige Spagat zwischen Theorie und Praxis zu bewältigen ist. Es ist nach Fallbeispielen aufgebaut, stellt typische Probleme vor und zeigt Lösungswege auf.
Massimo Füllbeck und Kathrin Fuhrländer sind Anwält:innen und Expert:innen im Wohnungseigentumsrecht.
Inhalte:
- Das Verwalteramt, Wohnungseigentümerin und Eigentümerwechsel
- Eigentümerversammlung und Vertretung der Wohnungseigentümerschaft
- Abrechnung und Wirtschaftsplan, Finanzen, Verkehrssicherung, Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Bauliche Veränderungen, Nachbarschaftsrecht und Öffentliches Recht
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Vom Eigentümerwechsel über die Beschlusssammlung bis hin zu baulichen Veränderungen: Dieses praktische Werk für Immobilienverwalter:innen zeigt, wie der oft schwierige Spagat zwischen Theorie und Praxis zu bewältigen ist. Es ist nach Fallbeispielen aufgebaut, stellt typische Probleme vor und zeigt Lösungswege auf.
Massimo Füllbeck und Kathrin Fuhrländer sind Anwält:innen und Expert:innen im Wohnungseigentumsrecht.
Inhalte:
- Das Verwalteramt, Wohnungseigentümerin und Eigentümerwechsel
- Eigentümerversammlung und Vertretung der Wohnungseigentümerschaft
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Bestell-Nr.: | E16050APDF | |
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ISSN: | ||
ISBN: | 978-3-648-17577-4 | |
Auflage: | Auflage/Version: | 4. aktualisierte Auflage 2024 |
Umfang: | 432 | |
Einband: | ||
Produktart: |
Massimo Füllbeck, Immobilien-Ökonom, Haus- und Grundstücksfachverwalter, Fachautor/-referent für WEG-Verwaltung. Stellvertretender Landesvorsitzender (LV Süd-West) im Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. (BVI), seit 2012 Dozent für praktische WEG-Verwaltung an der EBZ in Bochum.
Rechtsanwältin Cathrin Fuhrländer ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sie ist beratendes Mitglied im Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. (BVI).
Vorwort zur vierten Auflage
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
1 Der Verwalter
- Auf der Suche nach einem neuen Verwalter
- Die Person des Verwalters - wer darf überhaupt »verwalten«?
- Die Qualifikation des Verwalters
- Welche Gesetze muss der Verwalter kennen?
- Für welchen Zeitraum kann ein Verwalter bestellt werden?
- Vorsicht bei der Formulierung des Bestellungsbeschlusses
- Der Verwaltervertrag: Was regelt der Vertrag?
- Wer darf den Verwaltervertrag unterschreiben?
- Der Verwaltervertrag: Was ist eine »AGB-Inhaltskontrolle«?
- Welche Vergütungen darf der Verwalter vereinbaren?
- Bescheinigung gem. § 35a EStG als besondere Leistung?
- Wann ist die Verwaltervergütung fällig?
- Vorsicht bei »Verträgen zulasten Dritter«!
- Sind Vergleichsangebote bei der Verwalterbestellung notwendig?
- Stimmrechtsverbot bei der Verwalterbestellung
- Stimmrechtsverbot bei Verwalterbestellung bei Vorliegen von Vollmachten
- Der Versammlungsleiter bei juristischen Personen
- Darf der Verwalter das Grundbuch einsehen?
- Gibt es eine Pflicht zur Übersendung von Verwaltungsunterlagen?
- Welche Auskunftspflichten treffen den Verwalter?
- Beschlussumsetzung
- Darf der Verwalter Provisionen vereinnahmen?
- Wiederbestellung vergessen - was nun?
- Verwalterwechsel: Wer ist für die Erstellung der Jahresabrechnung zuständig?
- Der Verwalter als Makler: Vermittlung von Mietwohnungen?
- Der Verwalter als Makler: Verkauf und Verwalterzustimmung
- Der Verwalter als Baufachmann?
- Muss der Verwalter eine Fördermittelberatung durchführen?
- Kontoführung in der GdWE (Legitimation)
- Kann der Verwalter seine Immobilienverwaltung verkaufen?
- Datenschutz in der GdWE - was darf der Verwalter mitteilen?
- Hat der Verwalter einen Anspruch auf Entlastung?
- Darf der Verwalter Unterlagen der GdWE vernichten?
- Digitale Beleg- bzw. Rechnungsprüfung?
- Keine außerordentliche Abberufung des Verwalters mehr?
- Kann der Verwalter sein Amt auch niederlegen?
- Ist der WEG-Verwalter für die Aufteilung der CO2-Kostenanteile zuständig?
2 Die Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE)
- Die Vertretungsmacht des Verwalters im Außenverhältnis
- Die Vertretungsmacht des Verwalters im Innenverhältnis
- Maßnahmenkatalog durch Beschluss
- Beiratsvorsitzender oder Eigentümer als Vertreter
- Kompetenzüberschreitung und Haftung des Verwalters
- Die Abwicklung von Versicherungsschäden
- Die Beauftragung eines Rechtsanwalts in Passivprozessen
- Die Beauftragung eines Rechtsanwalts in Aktivprozessen und Vergütungsvereinbarung
- Die verwalterlose WEG
3 Verkehrssicherung
- Die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht und die Haftung
- Kann die Verkehrssicherungspflicht übertragen werden?
4 Die Wohnungseigentümer und andere Beteiligte
- Der Wohnungseigentümer
- Die Haftung des Wohnungseigentümers im Außenverhältnis
- Notgeschäftsführung - welche Rechte hat der Eigentümer?
- Angemessener Ausgleich für Beschädigungen am Sondereigentum
- Wann hat der Eigentümer Anspruch auf Schadensersatz?
- Der Anspruch des Eigentümers auf ordnungsmäßige Verwaltung
- Ist eine Erhaltungsmaßnahme durch den Eigentümer ohne Beschluss möglich?
- Können die Vorschüsse (Hausgeld) gekürzt werden (hier: Verwaltervergütung)?
- Muss die GdWE zwingend einen Verwaltungsbeirat bestimmen?
- Wie viele Personen dürfen in den Verwaltungsbeirat gewählt werden?
- Was darf der Verwaltungsbeirat entscheiden?
- Wann haftet der Verwaltungsbeirat?
- Sonderausschüsse in der GdWE?
- Kann ein Mieter Verwaltungsbeirat werden?
- Darf dem Verwaltungsbeirat ein Gehalt gezahlt werden?
- Wer bestimmt den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats?
- Können nur natürliche Personen in den Verwaltungsbeirat gewählt werden?
- Wie lange ist der Verwaltungsbeirat im Amt?
- Muss der Verwaltungsbeirat auch entlastet werden?
- Ist der Zwangsverwalter ein neuer Eigentümer?
- Die Abschaffung des Ersatzzustellungsvertreters
- Duldungspflichten Dritter
5 Eigentümerwechsel
- Der Regelfall
- Der Erbfall
- Die Zwangsversteigerung
- Ist ein Erwerber an Beschlüsse gebunden?
- Ist ein Erwerber an Vereinbarungen gebunden?
- Veräußerungszustimmung – wichtige Gründe
- Veräußerungszustimmung – Delegation an die Eigentümer
- Veräußerungszustimmung – Zeitpunkt der Zustimmungserteilung
- Eigentümerwechsel – wie ist mit den angepassten Vorschüssen der erstellten Jahresabrechnung umzugehen?
- Eigentümerwechsel – muss eine anteilige Jahresabrechnung erstellt werden?
6 Die Lehre von den Beschlüssen
- Die Jahrhundertentscheidung des BGH
- Beschlusskompetenz: Leistungspflichten
- Beschlusskompetenz: Verbot der Tierhaltung?
- Beschlusskompetenz: Stimmrechtsausschluss bei Hausgeldrückstand?
- Beschlusskompetenz: Mitspracherecht des Eigentümers
- Beschlusskompetenz: Umzugskostenpauschale
- Der »Tod« der Öffnungsklausel: Belastungsverbot
- Abdingbarkeit von Stimmenmehrheiten möglich?
- Der Umlaufbeschluss – wie praxistauglich ist er?
- Der Umlaufbeschluss – mit einfacher Mehrheit möglich?
- Woraus ergeben sich die Beschlusskompetenzen und -mehrheiten im WEG?
- Anfechtung von Beschlüssen – ein Monat sind nicht vier Wochen
- Der Zweitbeschluss
- Beschlusskompetenz: Instandsetzung von Fenstern
- Ist eine Änderung der Gemeinschaftsordnung durch Beschluss möglich?
- Öffnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung
- Öffnungsklausel – Eintragung von Beschlüssen in das Grundbuch?
- Öffnungsklausel – Berechnung der Mehrheit?
- »Vergemeinschaftung« von Ansprüchen durch Beschluss
- Die Beschluss-Sammlung
7 Die Eigentümerversammlung
- Einladungsfrist: Drei Wochen sind nicht drei Wochen!
- Wer lädt zur Eigentümerversammlung ein?
- Ein Nichtberechtigter lädt zur Eigentümerversammlung ein – was nun?
- Wer muss zur Eigentümerversammlung eingeladen werden?
- Die nicht unterschriebene Einladung zur Eigentümerversammlung
- Die Einladung wird nicht zugestellt – was nun?
- Ist eine außerordentliche Eigentümerversammlung kostenlos?
- Die Uhrzeit der Eigentümerversammlung
- Der Ort der Eigentümerversammlung
- Eigentümerversammlung in der Wohnung des Verwalters?
- Darf die Eigentümerversammlung im Biergarten stattfinden?
- Wer führt den Versammlungsvorsitz?
- Bye-bye Beschlussfähigkeit
- Vorsicht bei Stimmrechtsverboten
- Abstimmung: Kann eine abgegebene Stimme zurückgezogen werden?
- Abstimmung: Welche Abstimmungsmethoden gibt es?
- Muss das Abstimmungsergebnis rechnerisch protokolliert werden?
- Enthaltungen – sind das Ja- oder Nein-Stimmen?
- Störender Wohnungseigentümer – ist ein Versammlungsausschluss möglich?
- Darf der Mieter an der Eigentümerversammlung teilnehmen?
- Darf ein Berater bei der Eigentümerversammlung anwesend sein?
- Die Tagesordnung
- Die Tagesordnung – ist das Nachschieben von Tagesordnungspunkten zulässig?
- Wie viele Tagesordnungspunkte muss der Verwalter aufnehmen?
- Namentliche Abstimmung - aber wann?
- Kann sich der Eigentümer von einer beliebigen Person auf der Versammlung vertreten lassen?
- Muss zur Eigentümerversammlung eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden?
- Müssen sich Ehegatten gegenseitig für die Eigentümerversammlung bevollmächtigen?
- Wie viele Vollmachten darf man eigentlich vergeben?
- Der Eigentümer als Vollmachtgeber und gleichzeitig Vollmachtnehmer?
- Welches Stimmrechtsprinzip gilt?
- Versendung der Niederschrift – aber bis wann?
- Die Niederschrift – Ergebnis- oder Verlaufsprotokoll?
- Wer muss die Niederschrift unterzeichnen?
- Unterschriften im Falle einer Doppelfunktion
- Verwalternachweis (und qualifizierte Protokollierklausel)
- Funktionsbezeichnung in der Niederschrift
- Ist auch ein Nachweis für den Vorsitzenden des Beirats notwendig?
- Wann besteht ein Anspruch auf Berichtigung der Niederschrift?
- Formfehler – ist eine »Heilung« möglich?
- Online-Teilnahme an der Eigentümerversammlung?
8 Die Finanzen der GdWE
- Die Kostenverteilung
- Änderung des Kostenverteilerschlüssels
- Änderung der Kostenverteilung für die Erhaltung der Fenster
- Die Öffnungsklausel
- Individuelle Pflichten über die GO
- Abweichungen von der Heizkostenverordnung
- Wirtschaftsplan
- Wirtschaftsplan – und die Fälligkeit
- Fortgeltung der Vorschüsse
- Die Sonderumlage
- Die Darlehensaufnahme
- Die Kontenführung
- Die Jahresabrechnung – Beschluss über die Abrechnungsergebnisse
- Der Inhalt der Jahresabrechnung
- Die Erhaltungsrücklage
- Der Umgang mit den Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten
- Sonderkosten und Einzelbelastung
- Die bedingte Genehmigung der Anpassung der Vorschüsse
- Unberechtigte Ausgaben – eine Frage der Entlastung
- Die Bestandskraft der genehmigten Abrechnungsergebnisse
- Der Vermögensbericht
- Die Belegprüfung und ihre Folgen
- Die Fälligkeit der Jahresabrechnung
- Die Rechnungslegung
9 Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Stellplätze und Außenflächen
- Versorgungsleitungen
- Wohnungseingangstüren
- Heizkörper, Thermostate und Heizungsanlage
- Fenster im Bereich des Sondereigentums
- Balkone
- Rollläden
10 Benutzung Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Ist die Vermietung der Wohnung an Feriengäste zulässig?
- Ist die Umzugskostenpauschale in einer GdWE zulässig?
- Ist das Abschließen der Haustür erlaubt?
- Kann das Grillen in der GdWE verboten werden?
- Ist eine Hausordnung in einer GdWE sinnvoll?
- Kann die Tierhaltung in der GdWE verboten werden?
- Parkplatzmangel in der GdWE – was nun?
- Kinderwagen im Treppenhaus
- Alte Fahrräder im Keller – was tun?
- Kann eine Wohnung auch gewerblich genutzt werden?
- Kann ein Teileigentum als Wohnung genutzt werden?
- Besondere Nutzungsvorgaben in der Gemeinschaftsordnung
11 Erhaltungsmaßnahmen
- Neues System bei Erhaltungsmaßnahmen und baulichen Veränderungen
- Erhaltungsmaßnahmen (Angebote und Delegation)
- Erhaltungsmaßnahme (dringender Fall)
12 Bauliche Veränderung
- Bauliche Veränderungen der Gemeinschaft
- Privilegierte Maßnahmen der baulichen Veränderung
- Balkonkraftwerk als privilegierte Maßnahme
- Aufzug – eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage?
- Beeinträchtigungen durch eine bauliche Veränderung
- Bauliche Veränderung – nachträgliche Beteiligung
- Bauliche Veränderung als Störung
- Ausbaurechte in der Gemeinschaftsordnung
13 Nachbarrecht
- Anspruch des Nachbarn
- Ansprüche der WEG gegen den Nachbarn
- Nachbarrecht der Eigentümer untereinander
14 Bauträgerrecht
- Die Abnahme – Regelungen in den Erwerberverträgen und die Folgen
- Die Abnahme und der Beschluss der GdWE
- Das System der Gewährleistungsrechte im GdWE
- Wirksames Handeln des Verwalters
15 Öffentliches Recht
- Die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen
- Der Umgang mit einer Ordnungsverfügung
- Der Anspruch einzelner Eigentümer
16 Das Gebäudeenergiegesetz
- Allgemeine Neuerungen zum 1.1.2024
- Die Etagenheizungen – neue Pflichten
- Der Ausfall der Etagenheizung
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Die Autoren
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