Grundverordnung 2018
Die DSGVO richtig umsetzen
Am 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Sie betrifft alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten.
Die DSGVO hat neue Vorgaben beim Datenschutz mit sich gebracht. Unternehmen, die diese Vorgaben nicht einhalten, riskieren hohe Bußgelder. So sind unter anderem die Dokumentationsanforderungen gestiegen. Wir stellen Ihnen auf dieser Seite umfassendes Fachwissen zur Verfügung, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Dazu gehören eine Checkliste, Online-Schulungen, Videos, Bücher u.v.m.
DSGVO-Checkliste
So setzen Sie die Datenschutz-Grundverordnung richtig um
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Video:
Crashkurs Datenschutz: So analysieren und erfüllen Sie die wichtigsten Anforderungen der DSGVO
Ihr Referent: Martin Schirmbacher
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FAQ zur neuen Datenschutz-Grundverordnung
Der Datenschutz ist durch die Digitalisierung und die Ausbreitung des Internets und von Social Media seit Jahren ein großes Thema. Aufgabe des Datenschutzes ist es, dass Menschen selbst über Ihre personenbezogenen Daten bestimmen können.
Verschriebenes Ziel der DSGVO ist es, die Daten und damit die Rechte von Einzelpersonen zu stärken – und zwar durch eine Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzes und einem starken Regelungsrahmen.
Grundsätzlich räumt die EU-Datenschutz-Grundverordnung den betroffenen Personen viele Rechte ein, darunter Informationsrechte, Recht auf Korrekturen und das umstrittene Recht auf Löschung.
Daten müssen auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden und dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden. Die Daten müssen dem Zweck angemessen sein und auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt werden.
- Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen
- Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
- Quelle der Daten
- Berechtigte Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden, allenfalls die Empfänger und die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln
- Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
- Information über automatisierte Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling
- Information über die Rechte, die sie als Betroffene haben, auch, dass ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde besteht
- Betroffene Personen können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden, sowie über die Verarbeitungszwecke, die Datenkategorien und die Empfänger.
- Bestimmte Funktionen, um ihre Rechte auszuüben, sollten den Nutzern elektronisch angeboten werden, z.B. die Auskunft warum und wie Daten verarbeitet werden, sowie Informationen über das Recht auf Widerspruch, Berichtigung oder Löschung
- personenbezogenen Daten für den vorgesehenen Zweck nicht mehr notwendig sind,
- betreffende Person ihre Einwilligung widerrufen oder das Widerspruchsrecht ausgeübt hat, Löschung gesetzlich vorgeschrieben ist oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.
Für Sie als Unternehmen ist es weiter zulässig, personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten. Dazu gehören Daten wie z.B. Name, Anschrift und Telefonnummer.
Sie müssen jedoch in der Lage sein, EU-Bürgern ein „angemessenes“ Maß an Datenschutz und Privatsphäre zu bieten.
Bedeutet konkret:- Für Sie steigen die Dokumentationsanforderungen.
- Einverständniserklärungen gelten als Nachweis und müssen archiviert werden
Die Top 4 Neuerungen im Überblick
Der Verantwortliche des Unternehmens ist für die Einhaltung der Regelungen der DSGVO verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können.
Haftungsrechtliche Konsequenzen:Bislang musste ein Betroffener vor Gericht selbst den Nachweis dafür erbringen, dass ein Unternehmen oder Verein als verantwortliche Stelle für eine fehlerhafte Verarbeitung von Daten haftbar ist. Diese Pflicht obliegt nun dem Verantwortlichen für die Datenverarbeitung. Und diese Pflicht muss durch Dokumente belegt werden können. Hier kommt es also de facto zu einer Beweislastumkehr.
- Verstoß gegen organisatorische Regelungen
- bis zu EUR 10 Mio. bzw. 2 % des Jahresumsatzes
- Verstoß gegen Regelungen zur Rechtmäßigkeit der DV, Rechte der Betroffenen, Missachtung der Anweisung einer Aufsichtsbehörde
- bis zu EUR 20 Mio. bzw. 4 % des Jahresumsatzes
- Haftung auf Schadensersatz (auch der Auftragsdatenverarbeiter)
- Verbandsklage
NEU: Meldepflicht an Aufsichtsbehörde: unverzüglich, spätestens innerhalb von 72 Stunden!
Was ist eine Datenpanne?Vorfälle, bei denen personenbezogene Daten Unberechtigten vermutlich oder erwiesenermaßen bekannt werden, unabhängig davon, ob dies bewusst oder unbewusst erfolgte.
- Angriff von außen durch Schadsoftware wie Virus oder Trojaner,
- Verlust von Laptops oder USB-Sticks,
- Diebstahl eines Smartphones mit Zugangsdaten,
- unbefugtes Weitergeben von Daten durch Mitarbeiter, unzulässige Nutzung personenbezogener Daten
Die betroffene Person kann von dem Verantwortlichen verlangen, dass die eigenen personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, vor allem, wenn die
- personenbezogenen Daten für den vorgesehenen Zweck nicht mehr notwendig sind,
- betreffende Person ihre Einwilligung widerrufen oder das Widerspruchsrecht ausgeübt hat,
- Löschung gesetzlich vorgeschrieben ist oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.