Das ZAG umfasst die nationalen Regelungen für die Beaufsichtigung der Zahlungsdienste durch die BaFin. Bei der Neufassung des Gesetzes wurde auch der Regulierungsrahmen erheblich erweitert, z. B. um Finanzinstitute, E-Geldinstitute, Unternehmen, die gewerbsmäßig Zahlungsdienste erbringen oder FinTechs, wenn sie mit innovativen Technologien erlaubnispflichtige Geschäfte betreiben.
In diesem Praxiskommentar greifen ausgewiesene Experten aus der Aufsicht und Beratung die neuen Vorschriften auf, zeigen Auslegungsspielräume auf und bieten Auslegungshilfen an. Zahlreiche Anwendungsbeispiele unterstützen bei der rechtskonformen Anwendung.
Das ZAG umfasst die nationalen Regelungen für die Beaufsichtigung der Zahlungsdienste durch die BaFin. Bei der Neufassung des Gesetzes wurde auch der Regulierungsrahmen erheblich erweitert, z. B. um Finanzinstitute, E-Geldinstitute, Unternehmen, die gewerbsmäßig Zahlungsdienste erbringen oder FinTechs, wenn sie mit innovativen Technologien erlaubnispflichtige Geschäfte betreiben.
In diesem Praxiskommentar greifen ausgewiesene Experten aus der Aufsicht und Beratung die neuen Vorschriften auf, zeigen Auslegungsspielräume auf und bieten Auslegungshilfen an. Zahlreiche Anwendungsbeispiele unterstützen bei der rechtskonformen Anwendung.
Das ZAG umfasst die nationalen Regelungen für die Beaufsichtigung der Zahlungsdienste durch die BaFin. Bei der Neufassung des Gesetzes wurde auch der Regulierungsrahmen erheblich erweitert, z. B. um Finanzinstitute, E-Geldinstitute, Unternehmen, die gewerbsmäßig Zahlungsdienste erbringen oder FinTechs, wenn sie mit innovativen Technologien erlaubnispflichtige Geschäfte betreiben.
In diesem Praxiskommentar greifen ausgewiesene Experten aus der Aufsicht und Beratung die neuen Vorschriften auf, zeigen Auslegungsspielräume auf und bieten Auslegungshilfen an. Zahlreiche Anwendungsbeispiele unterstützen bei der rechtskonformen Anwendung.
ZAG
Kommentar zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
- Vereinheitlichung der Beaufsichtigung der Zahlungsdienste
- Hilfreiche Unterstützung bei der Anpassung interner Prozesse an die neuen Regelungen
- Mit Auslegungshilfen und Praxisbeispielen zur rechtskonformen Anwendung
Aktueller Praxiskommentar zum ZAG, in dem ausgewiesene Experten aus der Aufsicht und Beratung die neuen Vorschriften aufgreifen, Auslegungsspielräume aufzeigen und Auslegungshilfen anbieten.
Mehr ProduktinformationenHerausgeber: | Günther Luz/Werner Neus/Mathias Schaber/Peter Schneider/Claus-Peter Wagner/Max Weber |
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Neue Regelungen anwenden
Das ZAG umfasst die nationalen Regelungen für die Beaufsichtigung der Zahlungsdienste durch die BaFin. Bei der Neufassung des Gesetzes wurde auch der Regulierungsrahmen erheblich erweitert, z. B. um Finanzinstitute, E-Geldinstitute, Unternehmen, die gewerbsmäßig Zahlungsdienste erbringen oder FinTechs, wenn sie mit innovativen Technologien erlaubnispflichtige Geschäfte betreiben.
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Vorteile
Aktuelles
Das ZAG umfasst die nationalen Regelungen für die Beaufsichtigung der Zahlungsdienste durch die BaFin. Bei der Neufassung des Gesetzes wurde auch der Regulierungsrahmen erheblich erweitert, z. B. um Finanzinstitute, E-Geldinstitute, Unternehmen, die gewerbsmäßig Zahlungsdienste erbringen oder FinTechs, wenn sie mit innovativen Technologien erlaubnispflichtige Geschäfte betreiben.
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Das ZAG umfasst die nationalen Regelungen für die Beaufsichtigung der Zahlungsdienste durch die BaFin. Bei der Neufassung des Gesetzes wurde auch der Regulierungsrahmen erheblich erweitert, z. B. um Finanzinstitute, E-Geldinstitute, Unternehmen, die gewerbsmäßig Zahlungsdienste erbringen oder FinTechs, wenn sie mit innovativen Technologien erlaubnispflichtige Geschäfte betreiben.
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Herausgeber
Günther Luz
Prof. Günther Luz, ehem. Deutsche Bundesbank
Werner Neus
Prof. Dr. Werner Neus, Eberhard-Karls-Universität, Tübingen
Mathias Schaber
Dr. Mathias Schaber, Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart.
Peter Schneider
Peter Schneider, Präsident des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg, Stuttgart
Claus-Peter Wagner
Claus-Peter Wagner, Ernst & Young GmbH, Eschborn/Frankfurt a. M
Max Weber
Dr. Max Weber, Partner, Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart