Der „Strodthoff" ist der aktuelle und umfassende Kommentar zum KraftStG und zur KraftStDV, mit allen Tabellen. Häufig zitiert in Rechtsprechung und Literatur.
Top-Aktuell
Der "Strodthoff" erläutert unter anderem die kraftfahrzeugsteuerlichen Änderungen infolge des Klimaschutzprogramms 2030 fundiert und praxisnah.
Siebtes Gesetz zur Änderung des KraftStG
Aspekte der SARSCoV2-Kraftfahrzeugsteuer-Verordnung vom 24.4.2020
§ 1 KraftStG - Steuergegenstand
§ 3 KraftStG - Ausnahmen von der Besteuerung
Inhalte
Vollständige Kommentierung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und der entsprechenden Durchführungsverordnung
Mit allen erforderlichen Gesetzestexten, Tabellen und Anhängen
Mit dem STRODTHOFF bietet Haufe den fundierten und bewährten Praxis-Kommentar zur Besteuerung von Kraftfahrzeugen. Ausgehend von den Vorschriften des KraftStG und der KraftStDV bietet dieses Werk einen umfassenden Überblick und vertiefte Einsichten in die Vorschriften zur Besteuerung von Fahrzeugen aller Antriebsarten (Verbrenner, Hybrid, Elektro).
Das Werk erläutert zudem die komplizierten Wechselbeziehungen der Vorschriften des KraftStG und der KraftStDV mit steuerlichen und außersteuerlichen Vorschriften. Die Wechselwirkungen zwischen StVG, der StVZO,- der FZV und den regelmäßigen Änderungen in diesen Vorschriften werden ebenso erläutert, wie das Zusammenspiel der Sondervorschriften des KraftStG mit den allgemeinen steuerrechtlichen Vorschriften, z. B. bei der Änderung von Kraftfahrzeugsteuerbescheiden nach den Vorschriften des KraftStG oder der AO. Weiter beleuchtet der STRODTHOFF als der universale Kommentar für die Kraftfahrzeugsteuer auch die Auswirkungen weiterer außersteuerlicher Vorschriften auf die Fahrzeugbesteuerung, wie zum Beispiel die des Insolvenzrechts oder des Sozialrechts. Darüber hinaus findet auch die nicht immer unkomplizierte Wechselwirkung unionsrechtlicher Vorgaben in Form von Richtlinien oder Verordnungen mit der nicht harmonisierten Kraftfahrzeugsteuer in den Ausführungen zuverlässige Berücksichtigung.
Berücksichtigt werden bei der Kommentierung auch (interne) Verwaltungsvorschriften des Kraftfahrzeugsteuerrechts und der weiteren relevanten Rechtsgebiete.
Nicht zuletzt beobachtet der STRODTHOFF in umfassender und aktueller Weise auch die vielfältige Rechtsprechung sowohl des BFH und der FG als auch die Entscheidungen anderer Gerichte, in für das Kraftfahrzeugsteuerrecht relevanten Fragen. Zeitnahe Auswertungen bürgen hier stets für zuverlässige Aktualität und fundierte Informationen. Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass der STRODTHOFF als ein bewährtes Standardwerk im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer auch in gerichtlichen Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit bis hin zum BFH gerne zur Zitierung herangezogen wird.
Exklusives Angebot für Bezieher des Print-Kommentars: Unter der kostenlosen Bestellnummer 0800 72 34 244 kann zum bestehenden Print-Abonnement eine Online-Version des Kommentars zum jeweils gültigen Sonderpreis bezogen werden.
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Siebtes Gesetz zur Änderung des KraftStG
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§ 1 KraftStG - Steuergegenstand
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Mit dem STRODTHOFF bietet Haufe den fundierten und bewährten Praxis-Kommentar zur Besteuerung von Kraftfahrzeugen. Ausgehend von den Vorschriften des KraftStG und der KraftStDV bietet dieses Werk einen umfassenden Überblick und vertiefte Einsichten in die Vorschriften zur Besteuerung von Fahrzeugen aller Antriebsarten (Verbrenner, Hybrid, Elektro).
Das Werk erläutert zudem die komplizierten Wechselbeziehungen der Vorschriften des KraftStG und der KraftStDV mit steuerlichen und außersteuerlichen Vorschriften. Die Wechselwirkungen zwischen StVG, der StVZO,- der FZV und den regelmäßigen Änderungen in diesen Vorschriften werden ebenso erläutert, wie das Zusammenspiel der Sondervorschriften des KraftStG mit den allgemeinen steuerrechtlichen Vorschriften, z. B. bei der Änderung von Kraftfahrzeugsteuerbescheiden nach den Vorschriften des KraftStG oder der AO. Weiter beleuchtet der STRODTHOFF als der universale Kommentar für die Kraftfahrzeugsteuer auch die Auswirkungen weiterer außersteuerlicher Vorschriften auf die Fahrzeugbesteuerung, wie zum Beispiel die des Insolvenzrechts oder des Sozialrechts. Darüber hinaus findet auch die nicht immer unkomplizierte Wechselwirkung unionsrechtlicher Vorgaben in Form von Richtlinien oder Verordnungen mit der nicht harmonisierten Kraftfahrzeugsteuer in den Ausführungen zuverlässige Berücksichtigung.
Berücksichtigt werden bei der Kommentierung auch (interne) Verwaltungsvorschriften des Kraftfahrzeugsteuerrechts und der weiteren relevanten Rechtsgebiete.
Nicht zuletzt beobachtet der STRODTHOFF in umfassender und aktueller Weise auch die vielfältige Rechtsprechung sowohl des BFH und der FG als auch die Entscheidungen anderer Gerichte, in für das Kraftfahrzeugsteuerrecht relevanten Fragen. Zeitnahe Auswertungen bürgen hier stets für zuverlässige Aktualität und fundierte Informationen. Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass der STRODTHOFF als ein bewährtes Standardwerk im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer auch in gerichtlichen Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit bis hin zum BFH gerne zur Zitierung herangezogen wird.
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Aspekte der SARSCoV2-Kraftfahrzeugsteuer-Verordnung vom 24.4.2020
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Mit dem STRODTHOFF bietet Haufe den fundierten und bewährten Praxis-Kommentar zur Besteuerung von Kraftfahrzeugen. Ausgehend von den Vorschriften des KraftStG und der KraftStDV bietet dieses Werk einen umfassenden Überblick und vertiefte Einsichten in die Vorschriften zur Besteuerung von Fahrzeugen aller Antriebsarten (Verbrenner, Hybrid, Elektro).
Das Werk erläutert zudem die komplizierten Wechselbeziehungen der Vorschriften des KraftStG und der KraftStDV mit steuerlichen und außersteuerlichen Vorschriften. Die Wechselwirkungen zwischen StVG, der StVZO,- der FZV und den regelmäßigen Änderungen in diesen Vorschriften werden ebenso erläutert, wie das Zusammenspiel der Sondervorschriften des KraftStG mit den allgemeinen steuerrechtlichen Vorschriften, z. B. bei der Änderung von Kraftfahrzeugsteuerbescheiden nach den Vorschriften des KraftStG oder der AO. Weiter beleuchtet der STRODTHOFF als der universale Kommentar für die Kraftfahrzeugsteuer auch die Auswirkungen weiterer außersteuerlicher Vorschriften auf die Fahrzeugbesteuerung, wie zum Beispiel die des Insolvenzrechts oder des Sozialrechts. Darüber hinaus findet auch die nicht immer unkomplizierte Wechselwirkung unionsrechtlicher Vorgaben in Form von Richtlinien oder Verordnungen mit der nicht harmonisierten Kraftfahrzeugsteuer in den Ausführungen zuverlässige Berücksichtigung.
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Nicht zuletzt beobachtet der STRODTHOFF in umfassender und aktueller Weise auch die vielfältige Rechtsprechung sowohl des BFH und der FG als auch die Entscheidungen anderer Gerichte, in für das Kraftfahrzeugsteuerrecht relevanten Fragen. Zeitnahe Auswertungen bürgen hier stets für zuverlässige Aktualität und fundierte Informationen. Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass der STRODTHOFF als ein bewährtes Standardwerk im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer auch in gerichtlichen Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit bis hin zum BFH gerne zur Zitierung herangezogen wird.
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Mit dem STRODTHOFF bietet Haufe den fundierten und bewährten Praxis-Kommentar zur Besteuerung von Kraftfahrzeugen. Ausgehend von den Vorschriften des KraftStG und der KraftStDV bietet dieses Werk einen umfassenden Überblick und vertiefte Einsichten in die Vorschriften zur Besteuerung von Fahrzeugen aller Antriebsarten (Verbrenner, Hybrid, Elektro).
Das Werk erläutert zudem die komplizierten Wechselbeziehungen der Vorschriften des KraftStG und der KraftStDV mit steuerlichen und außersteuerlichen Vorschriften. Die Wechselwirkungen zwischen StVG, der StVZO,- der FZV und den regelmäßigen Änderungen in diesen Vorschriften werden ebenso erläutert, wie das Zusammenspiel der Sondervorschriften des KraftStG mit den allgemeinen steuerrechtlichen Vorschriften, z. B. bei der Änderung von Kraftfahrzeugsteuerbescheiden nach den Vorschriften des KraftStG oder der AO. Weiter beleuchtet der STRODTHOFF als der universale Kommentar für die Kraftfahrzeugsteuer auch die Auswirkungen weiterer außersteuerlicher Vorschriften auf die Fahrzeugbesteuerung, wie zum Beispiel die des Insolvenzrechts oder des Sozialrechts. Darüber hinaus findet auch die nicht immer unkomplizierte Wechselwirkung unionsrechtlicher Vorgaben in Form von Richtlinien oder Verordnungen mit der nicht harmonisierten Kraftfahrzeugsteuer in den Ausführungen zuverlässige Berücksichtigung.
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