Der „Dötsch" ist das steuerliche Kommentarwerk zu Fragen der Besteuerung von nationalen und internationalen Konzernen, mittelständischen GmbH's und gemeinnützigen Körperschaften. Die Rechtsprechung insbesondere des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte sowie die bereits geäußerte oder zu erwartende Haltung der Verwaltung zur Auslegung der Gesetze werden in der Kommentierung ebenso gewürdigt wie Äußerungen in der steuerlichen Fachliteratur.
Das Körperschaftsteuer- und Umwandlungssteuergesetz werden umfassend dargestellt.
Autoren des Kommentars sind ausschließlich Angehörige der Finanzverwaltung, die dem Nutzer einen stets kompetenten und verlässlichen Überblick über die aktuelle Rechtslage geben.
Loseblattwerk in 6 Ordnern. Aktuell in der 111. Ergänzungslieferung (09.2023):
Neu- bzw. Erstkommentierung:
- § 10 KStG (Nichtabziehbare Aufwendungen)
- § 22 KStG (Genossenschaftliche Rückvergütung)
- § 15 UmwStG (Auf- und Abspaltung auf andere Körperschaften)
Aktualisierungen:
- § 4 KStG (Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts)
- § 8 Abs. 7und 9 KStG (Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Dauerverlustgeschäften von Betrieben gewerblicher Art)
- § 27 KStG (Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen)
- § 34 KStG (Schlussvorschriften)
- § 20 UmwStG (Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft)
- § 24 UmwStG (Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft)
- § 21 UmwStG idF vor dem SEStEG (Bewertung der Anteile beim Anteilstausch)
Abnahmeverpflichtung
Der Erwerb der Produktversion "Loseblattwerk mit Online" verpflichtet zur kostenpflichtigen Abnahme aller im Zeitraum von 12 Monaten ab dem Bestelldatum erscheinenden Ergänzungslieferungen.
Der „Dötsch" ist das steuerliche Kommentarwerk zu Fragen der Besteuerung von Konzernen, mittelständischen GmbH's und gemeinnützigen Körperschaften. Ausführlich behandelt werden mit dem KStG und dem UmwStG die für die Besteuerung der Unternehmen wichtigsten Rechtsgebiete. Die Rechtsprechung insbesondere des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte sowie die bereits geäußerte oder zu erwartende Haltung der Finanzverwaltung zur Auslegung der Gesetze werden in der Kommentierung ebenso gewürdigt wie Äußerungen in der steuerlichen Fachliteratur.
Die Körperschaftsteuer spielt für die nationalen Konzerne sowie für die internationalen Konzerne mit Inlandsberührung, bei denen die Konzernmitglieder ganz überwiegend Kapitalgesellschaften sind, eine zentrale Rolle, wobei dem Rechtsinstitut der Organschaft eine ständig wachsende Bedeutung zukommt. Für die mittelständische Wirtschaft in Deutschland ist die Rechtsform der GmbH die bedeutsamste Organisationsform. Auch für die wirtschaftliche Betätigung der "öffentlichen Hände" und für die steuerliche Behandlung der gemeinnützigen Körperschaften spielt das Körperschaftsteuerrecht eine Schlüsselrolle.
Das Umwandlungssteuergesetz ist für die Unternehmen ebenfalls von großer Bedeutung, da es ihnen ermöglicht, Umstrukturierungen wie Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel steuerneutral durchzuführen. Seit Inkrafttreten des SEStEG betrifft das UmwStG auch grenzüberschreitende Umwandlungen innerhalb der EU und des EWR.
Autor:innen des Kommentars sind ausschließlich Angehörige der Finanzverwaltung, die den Nutzer:innen einen stets kompetenten und verlässlichen Überblick über die aktuelle Rechtslage geben.
Aktuelle Updates (09.2023):
Neu- bzw. Erstkommentierung:
- § 10 KStG (Nichtabziehbare Aufwendungen)
- § 22 KStG (Genossenschaftliche Rückvergütung)
- § 15 UmwStG (Auf- und Abspaltung auf andere Körperschaften)
Aktualisierungen:
- § 4 KStG (Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts)
- § 8 Abs. 7und 9 KStG (Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Dauerverlustgeschäften von Betrieben gewerblicher Art)
- § 27 KStG (Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen)
- § 34 KStG (Schlussvorschriften)
- § 20 UmwStG (Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft)
- § 24 UmwStG (Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft)
- § 21 UmwStG idF vor dem SEStEG (Bewertung der Anteile beim Anteilstausch)
Der „Dötsch" ist das steuerliche Kommentarwerk zu Fragen der Besteuerung von Konzernen, mittelständischen GmbH's und gemeinnützigen Körperschaften. Ausführlich behandelt werden mit dem KStG und dem UmwStG die für die Besteuerung der Unternehmen wichtigsten Rechtsgebiete. Die Rechtsprechung insbesondere des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte sowie die bereits geäußerte oder zu erwartende Haltung der Finanzverwaltung zur Auslegung der Gesetze werden in der Kommentierung ebenso gewürdigt wie Äußerungen in der steuerlichen Fachliteratur.
Die Körperschaftsteuer spielt für die nationalen Konzerne sowie für die internationalen Konzerne mit Inlandsberührung, bei denen die Konzernmitglieder ganz überwiegend Kapitalgesellschaften sind, eine zentrale Rolle, wobei dem Rechtsinstitut der Organschaft eine ständig wachsende Bedeutung zukommt. Für die mittelständische Wirtschaft in Deutschland ist die Rechtsform der GmbH die bedeutsamste Organisationsform. Auch für die wirtschaftliche Betätigung der "öffentlichen Hände" und für die steuerliche Behandlung der gemeinnützigen Körperschaften spielt das Körperschaftsteuerrecht eine Schlüsselrolle.
Das Umwandlungssteuergesetz ist für die Unternehmen ebenfalls von großer Bedeutung, da es ihnen ermöglicht, Umstrukturierungen wie Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel steuerneutral durchzuführen. Seit Inkrafttreten des SEStEG betrifft das UmwStG auch grenzüberschreitende Umwandlungen innerhalb der EU und des EWR.
Autor:innen des Kommentars sind ausschließlich Angehörige der Finanzverwaltung, die den Nutzer:innen einen stets kompetenten und verlässlichen Überblick über die aktuelle Rechtslage geben.
Aktuelle Updates (09.2023):
Neu- bzw. Erstkommentierung:
- § 10 KStG (Nichtabziehbare Aufwendungen)
- § 22 KStG (Genossenschaftliche Rückvergütung)
- § 15 UmwStG (Auf- und Abspaltung auf andere Körperschaften)
Aktualisierungen:
- § 4 KStG (Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts)
- § 8 Abs. 7und 9 KStG (Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Dauerverlustgeschäften von Betrieben gewerblicher Art)
- § 27 KStG (Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen)
- § 34 KStG (Schlussvorschriften)
- § 20 UmwStG (Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft)
- § 24 UmwStG (Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft)
- § 21 UmwStG idF vor dem SEStEG (Bewertung der Anteile beim Anteilstausch)
Der „Dötsch" ist das steuerliche Kommentarwerk zu Fragen der Besteuerung von Konzernen, mittelständischen GmbH's und gemeinnützigen Körperschaften. Ausführlich behandelt werden mit dem KStG und dem UmwStG die für die Besteuerung der Unternehmen wichtigsten Rechtsgebiete. Die Rechtsprechung insbesondere des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte sowie die bereits geäußerte oder zu erwartende Haltung der Finanzverwaltung zur Auslegung der Gesetze werden in der Kommentierung ebenso gewürdigt wie Äußerungen in der steuerlichen Fachliteratur.
Die Körperschaftsteuer spielt für die nationalen Konzerne sowie für die internationalen Konzerne mit Inlandsberührung, bei denen die Konzernmitglieder ganz überwiegend Kapitalgesellschaften sind, eine zentrale Rolle, wobei dem Rechtsinstitut der Organschaft eine ständig wachsende Bedeutung zukommt. Für die mittelständische Wirtschaft in Deutschland ist die Rechtsform der GmbH die bedeutsamste Organisationsform. Auch für die wirtschaftliche Betätigung der "öffentlichen Hände" und für die steuerliche Behandlung der gemeinnützigen Körperschaften spielt das Körperschaftsteuerrecht eine Schlüsselrolle.
Das Umwandlungssteuergesetz ist für die Unternehmen ebenfalls von großer Bedeutung, da es ihnen ermöglicht, Umstrukturierungen wie Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel steuerneutral durchzuführen. Seit Inkrafttreten des SEStEG betrifft das UmwStG auch grenzüberschreitende Umwandlungen innerhalb der EU und des EWR.
Autor:innen des Kommentars sind ausschließlich Angehörige der Finanzverwaltung, die den Nutzer:innen einen stets kompetenten und verlässlichen Überblick über die aktuelle Rechtslage geben.
Aktuelle Updates (09.2023):
Neu- bzw. Erstkommentierung:
- § 10 KStG (Nichtabziehbare Aufwendungen)
- § 22 KStG (Genossenschaftliche Rückvergütung)
- § 15 UmwStG (Auf- und Abspaltung auf andere Körperschaften)
Aktualisierungen:
- § 4 KStG (Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts)
- § 8 Abs. 7und 9 KStG (Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Dauerverlustgeschäften von Betrieben gewerblicher Art)
- § 27 KStG (Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen)
- § 34 KStG (Schlussvorschriften)
- § 20 UmwStG (Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft)
- § 24 UmwStG (Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft)
- § 21 UmwStG idF vor dem SEStEG (Bewertung der Anteile beim Anteilstausch)
Die Körperschaftsteuer
Kommentar zum Körperschaftsteuergesetz und Umwandlungssteuergesetz
- Kommentar zum KStG und UmwStG
- Rechtssicherheit durch fachlich exzellente Autoren aus der Finanzverwaltung
- Stand: inkl. 111. Ergänzungslieferung - 09.2023
Der "Dötsch" ist DER Standard-Kommentar, wenn Fragen zur Unternehmensbesteuerung zu klären sind.
Mehr ProduktinformationenHerausgeber: | Ewald Dötsch/Alexandra Pung/Rolf Möhlenbrock |
---|---|
Bestell-Nr.: | |
ISSN: | |
ISBN: | |
Auflage: | |
Umfang: | |
Einband: | |
Produktart: |
In nur 2 Minuten loslegen!
In nur 2 Minuten loslegen!
In nur 2 Minuten loslegen!
In nur 2 Minuten loslegen!
In nur 2 Minuten loslegen!
In nur 2 Minuten loslegen!
In nur 2 Minuten loslegen!
In nur 2 Minuten loslegen!
In nur 2 Minuten loslegen!
In nur 2 Minuten loslegen!
In nur 2 Minuten loslegen!
4 Wochen kostenlos testen
- Nach der Bestellung erhalten Sie Zugang zur Vollversion.
- Danach haben Sie 4 Wochen Zeit, sich das Produkt in vollem Umfang anzuschauen.
- Die vorläufige Rechnung nach Kauf wird nur fällig, wenn Sie Ihre Lizenz nach den 4 Wochen behalten möchten.
- Sie sind nicht überzeugt? Einfach mit nur einem Klick im Haufe-Konto stornieren oder per Mail an service@haufe.de
Hier klicken und in nur 2 Minuten die Software 4 Wochen in der Vollversion testen - ganz ohne Einschränkungen!
Hier klicken und nach Erhalt der DVD die Software für 4 Wochen in der Vollversion testen - ganz ohne Einschränkungen!
- Voller Funktionsumfang?
Sie erhalten Zugang zur Vollversion, ohne Eingabe von Zahlungsdaten - Muss ich vorab etwas bezahlen?
Nur wenn Sie Ihre Lizenz nach [testPeriod] behalten möchten, wird die vorläufige Rechnung fällig - Wie storniere ich?
Einfach mit nur einem Klick im Haufe-Konto stornieren oder per Mail an service@haufe.de
- Voller Funktionsumfang?
Sie erhalten Zugang zur Vollversion, ohne Eingabe von Zahlungsdaten - Muss ich vorab etwas bezahlen?
Nur wenn Sie Ihre Lizenz nach [testPeriod] behalten möchten, wird die vorläufige Rechnung fällig - Wie storniere ich?
Einfach mit nur einem Klick im Haufe-Konto stornieren oder per Mail an service@haufe.de
Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice.
DER ARTIKEL WURDE IN DEN WARENKORB GELEGT

Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice.
DER ARTIKEL WURDE IN DEN WARENKORB GELEGT

Kommentar zum KStG und UmwStG
Der „Dötsch" ist das steuerliche Kommentarwerk zu Fragen der Besteuerung von Konzernen, mittelständischen GmbH's und gemeinnützigen Körperschaften. Ausführlich behandelt werden mit dem KStG und dem UmwStG die für die Besteuerung der Unternehmen wichtigsten Rechtsgebiete. Die Rechtsprechung insbesondere des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte sowie die bereits geäußerte oder zu erwartende Haltung der Finanzverwaltung zur Auslegung der Gesetze werden in der Kommentierung ebenso gewürdigt wie Äußerungen in der steuerlichen Fachliteratur.
Die Körperschaftsteuer spielt für die nationalen Konzerne sowie für die internationalen Konzerne mit Inlandsberührung, bei denen die Konzernmitglieder ganz überwiegend Kapitalgesellschaften sind, eine zentrale Rolle, wobei dem Rechtsinstitut der Organschaft eine ständig wachsende Bedeutung zukommt. Für die mittelständische Wirtschaft in Deutschland ist die Rechtsform der GmbH die bedeutsamste Organisationsform. Auch für die wirtschaftliche Betätigung der "öffentlichen Hände" und für die steuerliche Behandlung der gemeinnützigen Körperschaften spielt das Körperschaftsteuerrecht eine Schlüsselrolle.
Das Umwandlungssteuergesetz ist für die Unternehmen ebenfalls von großer Bedeutung, da es ihnen ermöglicht, Umstrukturierungen wie Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel steuerneutral durchzuführen. Seit Inkrafttreten des SEStEG betrifft das UmwStG auch grenzüberschreitende Umwandlungen innerhalb der EU und des EWR.
Autor:innen des Kommentars sind ausschließlich Angehörige der Finanzverwaltung, die den Nutzer:innen einen stets kompetenten und verlässlichen Überblick über die aktuelle Rechtslage geben.
Aktuelle Updates (09.2023):
Neu- bzw. Erstkommentierung:
- § 10 KStG (Nichtabziehbare Aufwendungen)
- § 22 KStG (Genossenschaftliche Rückvergütung)
- § 15 UmwStG (Auf- und Abspaltung auf andere Körperschaften)
Aktualisierungen:
- § 4 KStG (Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts)
- § 8 Abs. 7und 9 KStG (Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Dauerverlustgeschäften von Betrieben gewerblicher Art)
- § 27 KStG (Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen)
- § 34 KStG (Schlussvorschriften)
- § 20 UmwStG (Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft)
- § 24 UmwStG (Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft)
- § 21 UmwStG idF vor dem SEStEG (Bewertung der Anteile beim Anteilstausch)
Vorteile
Aktuelles
Der „Dötsch" ist das steuerliche Kommentarwerk zu Fragen der Besteuerung von Konzernen, mittelständischen GmbH's und gemeinnützigen Körperschaften. Ausführlich behandelt werden mit dem KStG und dem UmwStG die für die Besteuerung der Unternehmen wichtigsten Rechtsgebiete. Die Rechtsprechung insbesondere des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte sowie die bereits geäußerte oder zu erwartende Haltung der Finanzverwaltung zur Auslegung der Gesetze werden in der Kommentierung ebenso gewürdigt wie Äußerungen in der steuerlichen Fachliteratur.
Die Körperschaftsteuer spielt für die nationalen Konzerne sowie für die internationalen Konzerne mit Inlandsberührung, bei denen die Konzernmitglieder ganz überwiegend Kapitalgesellschaften sind, eine zentrale Rolle, wobei dem Rechtsinstitut der Organschaft eine ständig wachsende Bedeutung zukommt. Für die mittelständische Wirtschaft in Deutschland ist die Rechtsform der GmbH die bedeutsamste Organisationsform. Auch für die wirtschaftliche Betätigung der "öffentlichen Hände" und für die steuerliche Behandlung der gemeinnützigen Körperschaften spielt das Körperschaftsteuerrecht eine Schlüsselrolle.
Das Umwandlungssteuergesetz ist für die Unternehmen ebenfalls von großer Bedeutung, da es ihnen ermöglicht, Umstrukturierungen wie Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel steuerneutral durchzuführen. Seit Inkrafttreten des SEStEG betrifft das UmwStG auch grenzüberschreitende Umwandlungen innerhalb der EU und des EWR.
Autor:innen des Kommentars sind ausschließlich Angehörige der Finanzverwaltung, die den Nutzer:innen einen stets kompetenten und verlässlichen Überblick über die aktuelle Rechtslage geben.
Aktuelle Updates (09.2023):
Neu- bzw. Erstkommentierung:
- § 10 KStG (Nichtabziehbare Aufwendungen)
- § 22 KStG (Genossenschaftliche Rückvergütung)
- § 15 UmwStG (Auf- und Abspaltung auf andere Körperschaften)
Aktualisierungen:
- § 4 KStG (Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts)
- § 8 Abs. 7und 9 KStG (Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Dauerverlustgeschäften von Betrieben gewerblicher Art)
- § 27 KStG (Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen)
- § 34 KStG (Schlussvorschriften)
- § 20 UmwStG (Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft)
- § 24 UmwStG (Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft)
- § 21 UmwStG idF vor dem SEStEG (Bewertung der Anteile beim Anteilstausch)
Vorteile
Aktuelles
Der „Dötsch" ist das steuerliche Kommentarwerk zu Fragen der Besteuerung von Konzernen, mittelständischen GmbH's und gemeinnützigen Körperschaften. Ausführlich behandelt werden mit dem KStG und dem UmwStG die für die Besteuerung der Unternehmen wichtigsten Rechtsgebiete. Die Rechtsprechung insbesondere des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte sowie die bereits geäußerte oder zu erwartende Haltung der Finanzverwaltung zur Auslegung der Gesetze werden in der Kommentierung ebenso gewürdigt wie Äußerungen in der steuerlichen Fachliteratur.
Die Körperschaftsteuer spielt für die nationalen Konzerne sowie für die internationalen Konzerne mit Inlandsberührung, bei denen die Konzernmitglieder ganz überwiegend Kapitalgesellschaften sind, eine zentrale Rolle, wobei dem Rechtsinstitut der Organschaft eine ständig wachsende Bedeutung zukommt. Für die mittelständische Wirtschaft in Deutschland ist die Rechtsform der GmbH die bedeutsamste Organisationsform. Auch für die wirtschaftliche Betätigung der "öffentlichen Hände" und für die steuerliche Behandlung der gemeinnützigen Körperschaften spielt das Körperschaftsteuerrecht eine Schlüsselrolle.
Das Umwandlungssteuergesetz ist für die Unternehmen ebenfalls von großer Bedeutung, da es ihnen ermöglicht, Umstrukturierungen wie Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel steuerneutral durchzuführen. Seit Inkrafttreten des SEStEG betrifft das UmwStG auch grenzüberschreitende Umwandlungen innerhalb der EU und des EWR.
Autor:innen des Kommentars sind ausschließlich Angehörige der Finanzverwaltung, die den Nutzer:innen einen stets kompetenten und verlässlichen Überblick über die aktuelle Rechtslage geben.
Aktuelle Updates (09.2023):
Neu- bzw. Erstkommentierung:
- § 10 KStG (Nichtabziehbare Aufwendungen)
- § 22 KStG (Genossenschaftliche Rückvergütung)
- § 15 UmwStG (Auf- und Abspaltung auf andere Körperschaften)
Aktualisierungen:
- § 4 KStG (Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts)
- § 8 Abs. 7und 9 KStG (Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Dauerverlustgeschäften von Betrieben gewerblicher Art)
- § 27 KStG (Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen)
- § 34 KStG (Schlussvorschriften)
- § 20 UmwStG (Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft)
- § 24 UmwStG (Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft)
- § 21 UmwStG idF vor dem SEStEG (Bewertung der Anteile beim Anteilstausch)
Vorteile
Aktuelles
Bestell-Nr.: | |
---|---|
ISSN: | |
ISBN: | |
Auflage: | |
Umfang: | |
Einband: | |
Produktart: |
Bestell-Nr.: | |
---|---|
ISSN: | |
ISBN: | |
Auflage/Version: | |
Umfang: | |
Einband: | |
Produktart: |
Keinerlei Installationsaufwand, direkter Zugriff über das Internet:
- Internetfähiger Computer mit einem aktuellen Internet Browser (Internet Explorer, Firefox, Chrome, Safari)
- Internet Geschwindigkeit (Bandbreite) von mindestens 1 Mbit/s
- Bildschirmauflösung von mind. 1024 x 768 Pixel
- Aktuelle Java-Laufzeitumgebung (Oracle JRE)
- PDF-Viewer (z. B. Adobe Reader)