Unternehmensgründung – von der Geschäftsidee zum Unternehmen
Bevor es an die eigentliche Unternehmensgründung geht, stehen für den Gründer wichtige Fragen auf der Agenda. Was ist beispielsweise eine geeignete Rechtsform für die Neugründung? Ebenso sind Antworten auf Finanzierungsfragen und eventuelle Förderungen bei der Unternehmensgründung unausweichlich.
Was ist für die Unternehmensgründung notwendig?
Wer ein Unternehmen gründet, sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Geschäftsidee: Zuallererst muss eine zündende Idee für die Unternehmensgründung vorhanden sein.
- Startkapital: Wer die Unterstützung von Banken und Investoren sucht, muss einen durchdachten Businessplan inklusive Geschäftsidee, Markt- und Risikoanalyse sowie Finanzplanung vorlegen.
- Qualifikation: In manchen Gewerken ist die Unternehmensgründung an bestimmte Voraussetzungen wie den Meistertitel im Handwerk gebunden.
- Gewerbeschein, Erfassung beim Finanzamt, Umsatzsteuer-ID: Je nach Unternehmensform müssen unterschiedliche Anmeldeformalitäten erledigt werden.
- Grundausstattung/Arbeitsplatz: Ist beides von Anfang an vorhanden, kann es direkt nach der Unternehmensgründung mit der Arbeit losgehen.
Wer muss sich in das Handelsregister eintragen lassen?
Ob ein Eintrag ins Handelsregister Pflicht ist, hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab. Grundsätzlich müssen alle Gewerbetreibende bzw. Kaufleute im Handelsregister erfasst sein. Davon ausgenommen sind Freiberufler, Kleingewerbetreibe und GbR. Freiberufler können sich jedoch freiwillig eintragen lassen.
Wie viel kostet ein Handelsregistereintrag?
Grundsätzlich variieren die Kosten für die Eintragung im Handelsregister je nach Rechtsform. Außerdem nehmen individuelle Faktoren wie die Anzahl der Gesellschafter, die Höhe des Stammkapitals und Co. Einfluss auf die fälligen Gebühren. Diese werden vom Registergericht für jede einzelne Eintragung erhoben, die beglaubigt vorliegen muss. Daher fallen zusätzliche Kosten für den Notar an.
Was kostet die Gründung einer GmbH?
Wer eine GmbH gründet, muss sowohl Notar- als auch Gerichtskosten begleichen. Für den Notar fallen Kosten für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, für den Beschluss über die Geschäftsführerbestellung, für die Beglaubigung der Unterschrift, für die Übermittlung strukturierter Daten und für die Überwachung der Stammkapitaleinzahlung an. Darüber hinaus werden Kosten für Auslagen sowie die Gerichtsgebühren für den Handelsregistereintrag fällig.
Wer darf eine eigene Firma gründen?
Grundsätzlich kann jeder volljährige Bundes- und EU-Bürger ein Unternehmen in Deutschland gründen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Für nicht-EU-Bürger gelten Sonderregelungen. Auch Minderjährige dürfen ein Gewerbe anmelden. Allerdings nur, sofern eine Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters und die Genehmigung des Familiengerichts vorliegen.
Kann eine einzelne Person eine GmbH gründen?
Ja, die Gründung einer GmbH ist auch für Einzelpersonen möglich, sofern das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital in Höhe von 25.000 Euro vorliegt.
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