4 WochenOnline Version - JahrespreisOnline Version - Jahrespreis3In den Warenkorb12220-0550A12220VJ01A12220VJ01978-3-7910-6717-9false12220Meine%20Empfehlung%3A%20Mindestanforderungen%20an%20das%20Risikomanagement%20(MaRisk)Hallo%2C%20das%20folgende%20Produkt%20habe%20ich%20bei%20https%3A%2F%2Fshop.haufe.de%20entdeckt%3A%20%0AMindestanforderungen%20an%20das%20Risikomanagement%20(MaRisk)%0Ahttps%3A%2F%2Fshop.haufe.de%2Fprod%2Fmindestanforderungen-an-das-risikomanagement-marisk-online%2FA12220VJ01%0A%0AMit%20freundlichen%20Gr%C3%BC%C3%9Fen%20%0A%0APS%3A%20Entdecken%20Sie%20weitere%20Neuheiten%20und%20interessante%20Produkte%20bei%20https%3A%2F%2Fshop.haufe.de.4 WochenOnline Version - JahrespreisOnline Version - Jahrespreis4In den Warenkorb12220-0557A12220VJ04A12220VJ04false12220Meine%20Empfehlung%3A%20Mindestanforderungen%20an%20das%20Risikomanagement%20(MaRisk)Hallo%2C%20das%20folgende%20Produkt%20habe%20ich%20bei%20https%3A%2F%2Fshop.haufe.de%20entdeckt%3A%20%0AMindestanforderungen%20an%20das%20Risikomanagement%20(MaRisk)%0Ahttps%3A%2F%2Fshop.haufe.de%2Fprod%2Fmindestanforderungen-an-das-risikomanagement-marisk-online%2FA12220VJ04%0A%0AMit%20freundlichen%20Gr%C3%BC%C3%9Fen%20%0A%0APS%3A%20Entdecken%20Sie%20weitere%20Neuheiten%20und%20interessante%20Produkte%20bei%20https%3A%2F%2Fshop.haufe.de.4 WochenOnline Version - 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Die MaRisk interpretieren, was die deutschen Aufsichtsbehörden unter einem angemessenen und wirksamen Risikomanagement verstehen, und stellen damit einen Zusammenhang zur Haftung der Geschäftsleiter und Mitglieder des Aufsichtsorgans her. Das Risikomanagement wird dabei im weiten Sinne verstanden, weshalb von den Anforderungen grundsätzlich alle Bankbereiche betroffen sind.
Der Kommentar berücksichtigt sowohl die 7. als auch die 8. MaRisk-Novelle. Schwerpunkte und Highlights sind:
Integration der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung, verbunden mit einer kompletten Neugestaltung der Kommentierung zum Kreditgeschäft
Integration der EBA-Leitlinien zum Umgang mit Zinsänderungs-/Kreditspreadrisiken im Anlagebuch
Integration der EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken (Entwurfsfassung), deren Umsetzung auch mit einem separaten Rundschreiben erfolgen könnte
Anhand von tabellarischen Übersichten kann schnell und einfach nachvollzogen werden, welche Abschnitte und Textziffern dieser drei EBA-Leitlinien wo und in welcher Weise in den Kommentar integriert wurden
Kommentierung der Vorgaben zur Geschäftsmodellanalyse, zum Umgang mit Modellen, zum Handel aus dem häuslichen Arbeitszimmer, zu Immobiliengeschäften und zu Direktinvestitionen in Spezialfonds
Vollständige Aktualisierung, Überarbeitung und Erweiterung sämtlicher Module, wie z.B. zur Personalausstattung, zum Risikotragfähigkeitskonzept, zur Risikokultur, zur Kontrolle der Marktgerechtigkeit, zu operationellen Risiken und zur Internen Revision
Berücksichtigung wesentlicher Vorgaben von DORA und den Aufsichtsmitteilungen zum IKT-Risiko-/Drittparteienmanagement und zu Cloud-Auslagerungen
Deutliche Ergänzung der Ausführungen zu verbundenen Regelwerken (Risiko- und Krisenmanagement) und zum nachhaltigen Finanzsystem im Einleitungsteil
Zusätzliche Inhalte: Rundschreiben der BaFin etc.
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Alles aus einer Hand: Für jeden Themenbereich des Kommentars werden sämtliche relevanten Veröffentlichungen von den Autorinnen und Autoren ausgewertet. Neben den MaRisk und damit verbundenen Regelwerken der deutschen Aufsicht betrifft das in erster Linie die zugrunde liegenden Leitlinien der EBA, aber auch Ausarbeitungen von Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, die für die Interpretation der Anforderungen eine wertvolle Hilfestellung bieten, wie Leitfäden der EZB, die Empfehlungen des Finanzstabilitätsrats (FSB) und des Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), gesetzliche Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien etc.), Erkenntnisse aus den Sitzungen des Fachgremiums MaRisk und des Fachgremiums IRRBB.
Renommierte und interdisziplinäre Autorengemeinschaft: Fünf gesamtverantwortliche Autorinnen und Autoren mit unterschiedlichen Ausbildungshintergründen aus der Bankenaufsicht, der Kreditwirtschaft, der Beratung und Prüfung sowie der Wissenschaft garantieren für eine umfassende und vielschichtige Betrachtung der sich stellenden Fragestellungen und bieten hilfreiche Lösungsansätze.
Autor:innen: Dr. Ralf Hannemann ist Direktor beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (VÖB), Berlin, und leitet dort den Bereich Bankenaufsicht und Finanzen. Dr. Susen Biewer ist Senior Manager Strategische Entwicklung eines Industrieunternehmens. Zuvor war sie bei der Regionalbank SaarLB im Bereich Nachhaltigkeit und strategische Entwicklung tätig. Dr. Sibel Kocatepe ist als Fachreferentin im Bereich IT-Sicherheit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) tätig. Marina Zaruk ist für die Deutsche Bundesbank mit Sitz in Frankfurt tätig und arbeitet dort im Bereich der Bankenprüfung. Thomas Weigl, Rechtsanwalt, KfW IPEX-Bank, wirkte an der 6. Auflage des Kommentars mit.
Externe Qualitätskontrolle: Für eine zusätzliche Qualitätssicherung wurden Fachspezialist:innen aus verschiedenen Bereichen und Institutionen einbezogen. Diese externen Gutachter:innen aus der Aufsicht, der Kreditwirtschaft, der Beratung und Prüfung sowie der Wissenschaft leisten mit ihrer kritischen Durchsicht einen zusätzlichen Beitrag zur Qualität des Kommentars.
Die wichtigsten Inhalte der Datenbank: Die Datenbank berücksichtigt sowohl die 7. als auch die 8. MaRisk-Novelle: Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung, den Umgang mit Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch sowie das Management von ESG-Risiken und Vorgaben durch den Digital Operational Resilience Act (DORA).
Rechtsquellen: Gesetzliche Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien etc.) werden berücksichtigt.
Die MaRisk interpretieren, was die deutschen Aufsichtsbehörden unter einem angemessenen und wirksamen Risikomanagement verstehen, und stellen damit einen Zusammenhang zur Haftung der Geschäftsleiter und Mitglieder des Aufsichtsorgans her. Das Risikomanagement wird dabei im weiten Sinne verstanden, weshalb von den Anforderungen grundsätzlich alle Bankbereiche betroffen sind.
Der Kommentar berücksichtigt sowohl die 7. als auch die 8. MaRisk-Novelle. Schwerpunkte und Highlights sind:
Integration der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung, verbunden mit einer kompletten Neugestaltung der Kommentierung zum Kreditgeschäft
Integration der EBA-Leitlinien zum Umgang mit Zinsänderungs-/Kreditspreadrisiken im Anlagebuch
Integration der EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken (Entwurfsfassung), deren Umsetzung auch mit einem separaten Rundschreiben erfolgen könnte
Anhand von tabellarischen Übersichten kann schnell und einfach nachvollzogen werden, welche Abschnitte und Textziffern dieser drei EBA-Leitlinien wo und in welcher Weise in den Kommentar integriert wurden
Kommentierung der Vorgaben zur Geschäftsmodellanalyse, zum Umgang mit Modellen, zum Handel aus dem häuslichen Arbeitszimmer, zu Immobiliengeschäften und zu Direktinvestitionen in Spezialfonds
Vollständige Aktualisierung, Überarbeitung und Erweiterung sämtlicher Module, wie z.B. zur Personalausstattung, zum Risikotragfähigkeitskonzept, zur Risikokultur, zur Kontrolle der Marktgerechtigkeit, zu operationellen Risiken und zur Internen Revision
Berücksichtigung wesentlicher Vorgaben von DORA und den Aufsichtsmitteilungen zum IKT-Risiko-/Drittparteienmanagement und zu Cloud-Auslagerungen
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Renommierte und interdisziplinäre Autorengemeinschaft: Fünf gesamtverantwortliche Autorinnen und Autoren mit unterschiedlichen Ausbildungshintergründen aus der Bankenaufsicht, der Kreditwirtschaft, der Beratung und Prüfung sowie der Wissenschaft garantieren für eine umfassende und vielschichtige Betrachtung der sich stellenden Fragestellungen und bieten hilfreiche Lösungsansätze.
Autor:innen: Dr. Ralf Hannemann ist Direktor beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (VÖB), Berlin, und leitet dort den Bereich Bankenaufsicht und Finanzen. Dr. Susen Biewer ist Senior Manager Strategische Entwicklung eines Industrieunternehmens. Zuvor war sie bei der Regionalbank SaarLB im Bereich Nachhaltigkeit und strategische Entwicklung tätig. Dr. Sibel Kocatepe ist als Fachreferentin im Bereich IT-Sicherheit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) tätig. Marina Zaruk ist für die Deutsche Bundesbank mit Sitz in Frankfurt tätig und arbeitet dort im Bereich der Bankenprüfung. Thomas Weigl, Rechtsanwalt, KfW IPEX-Bank, wirkte an der 6. Auflage des Kommentars mit.
Externe Qualitätskontrolle: Für eine zusätzliche Qualitätssicherung wurden Fachspezialist:innen aus verschiedenen Bereichen und Institutionen einbezogen. Diese externen Gutachter:innen aus der Aufsicht, der Kreditwirtschaft, der Beratung und Prüfung sowie der Wissenschaft leisten mit ihrer kritischen Durchsicht einen zusätzlichen Beitrag zur Qualität des Kommentars.
Die wichtigsten Inhalte der Datenbank: Die Datenbank berücksichtigt sowohl die 7. als auch die 8. MaRisk-Novelle: Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung, den Umgang mit Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch sowie das Management von ESG-Risiken und Vorgaben durch den Digital Operational Resilience Act (DORA).
Rechtsquellen: Gesetzliche Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien etc.) werden berücksichtigt.
Die MaRisk interpretieren, was die deutschen Aufsichtsbehörden unter einem angemessenen und wirksamen Risikomanagement verstehen, und stellen damit einen Zusammenhang zur Haftung der Geschäftsleiter und Mitglieder des Aufsichtsorgans her. Das Risikomanagement wird dabei im weiten Sinne verstanden, weshalb von den Anforderungen grundsätzlich alle Bankbereiche betroffen sind.
Der Kommentar berücksichtigt sowohl die 7. als auch die 8. MaRisk-Novelle. Schwerpunkte und Highlights sind:
Integration der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung, verbunden mit einer kompletten Neugestaltung der Kommentierung zum Kreditgeschäft
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Kommentierung der Vorgaben zur Geschäftsmodellanalyse, zum Umgang mit Modellen, zum Handel aus dem häuslichen Arbeitszimmer, zu Immobiliengeschäften und zu Direktinvestitionen in Spezialfonds
Vollständige Aktualisierung, Überarbeitung und Erweiterung sämtlicher Module, wie z.B. zur Personalausstattung, zum Risikotragfähigkeitskonzept, zur Risikokultur, zur Kontrolle der Marktgerechtigkeit, zu operationellen Risiken und zur Internen Revision
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Autor:innen: Dr. Ralf Hannemann ist Direktor beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (VÖB), Berlin, und leitet dort den Bereich Bankenaufsicht und Finanzen. Dr. Susen Biewer ist Senior Manager Strategische Entwicklung eines Industrieunternehmens. Zuvor war sie bei der Regionalbank SaarLB im Bereich Nachhaltigkeit und strategische Entwicklung tätig. Dr. Sibel Kocatepe ist als Fachreferentin im Bereich IT-Sicherheit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) tätig. Marina Zaruk ist für die Deutsche Bundesbank mit Sitz in Frankfurt tätig und arbeitet dort im Bereich der Bankenprüfung. Thomas Weigl, Rechtsanwalt, KfW IPEX-Bank, wirkte an der 6. Auflage des Kommentars mit.
Externe Qualitätskontrolle: Für eine zusätzliche Qualitätssicherung wurden Fachspezialist:innen aus verschiedenen Bereichen und Institutionen einbezogen. Diese externen Gutachter:innen aus der Aufsicht, der Kreditwirtschaft, der Beratung und Prüfung sowie der Wissenschaft leisten mit ihrer kritischen Durchsicht einen zusätzlichen Beitrag zur Qualität des Kommentars.
Die wichtigsten Inhalte der Datenbank: Die Datenbank berücksichtigt sowohl die 7. als auch die 8. MaRisk-Novelle: Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung, den Umgang mit Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch sowie das Management von ESG-Risiken und Vorgaben durch den Digital Operational Resilience Act (DORA).
Rechtsquellen: Gesetzliche Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien etc.) werden berücksichtigt.
Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
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Spaltennavigation
Die Gliederung der Kommentierung ist der Struktur der MaRisk nachempfunden. Über die Spaltennavigation können Sie die Kommentierung aufgliedern und auch auf diese Weise zu Ihrer gewünschten Kommentierung gelangen. In der Datenbank sind sowohl die 7. als auch die 8. MaRisk-Novelle berücksichtigt.
Zusätzliche Inhalte
Die umfangreiche Sammlung der mehr als 60 Anlagendokumente (u.a. Rundschreiben der BaFin) ist ebenfalls in der Online-Ausgabe enthalten.
Online-Kommentar. Umsetzungshilfe zur 7. & 8. MaRisk-Novelle; mit Anforderungen der EBA an die Kreditvergabe und Überwachung, Management von ESG-Risiken
Gestiegene Anforderungen bei Nachhaltigkeitsrisiken und an die IT-Sicherheit (BAIT; DORA)
Neuer Teilbereich: Anforderungen an das Immobiliengeschäft
Mit mehr als 60 Anlagendokumenten
Berücksichtigung sowohl der 7. als auch der 8. MaRisk-Novelle. Darunter: Anforderungen der EBA an die Kreditvergabe und Überwachung, den Umgang mit Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiken sowie das Management von ESG-Risiken.
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Autor:innen: Dr. Ralf Hannemann ist Direktor beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (VÖB), Berlin, und leitet dort den Bereich Bankenaufsicht und Finanzen. Dr. Susen Biewer ist Senior Manager Strategische Entwicklung eines Industrieunternehmens. Zuvor war sie bei der Regionalbank SaarLB im Bereich Nachhaltigkeit und strategische Entwicklung tätig. Dr. Sibel Kocatepe ist als Fachreferentin im Bereich IT-Sicherheit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) tätig. Marina Zaruk ist für die Deutsche Bundesbank mit Sitz in Frankfurt tätig und arbeitet dort im Bereich der Bankenprüfung. Thomas Weigl, Rechtsanwalt, KfW IPEX-Bank, wirkte an der 6. Auflage des Kommentars mit.
Externe Qualitätskontrolle: Für eine zusätzliche Qualitätssicherung wurden Fachspezialist:innen aus verschiedenen Bereichen und Institutionen einbezogen. Diese externen Gutachter:innen aus der Aufsicht, der Kreditwirtschaft, der Beratung und Prüfung sowie der Wissenschaft leisten mit ihrer kritischen Durchsicht einen zusätzlichen Beitrag zur Qualität des Kommentars.
Die wichtigsten Inhalte der Datenbank: Die Datenbank berücksichtigt sowohl die 7. als auch die 8. MaRisk-Novelle: Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung, den Umgang mit Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch sowie das Management von ESG-Risiken und Vorgaben durch den Digital Operational Resilience Act (DORA).
Rechtsquellen: Gesetzliche Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien etc.) werden berücksichtigt.
Die MaRisk interpretieren, was die deutschen Aufsichtsbehörden unter einem angemessenen und wirksamen Risikomanagement verstehen, und stellen damit einen Zusammenhang zur Haftung der Geschäftsleiter und Mitglieder des Aufsichtsorgans her. Das Risikomanagement wird dabei im weiten Sinne verstanden, weshalb von den Anforderungen grundsätzlich alle Bankbereiche betroffen sind.
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Alles aus einer Hand: Für jeden Themenbereich des Kommentars werden sämtliche relevanten Veröffentlichungen von den Autorinnen und Autoren ausgewertet. Neben den MaRisk und damit verbundenen Regelwerken der deutschen Aufsicht betrifft das in erster Linie die zugrunde liegenden Leitlinien der EBA, aber auch Ausarbeitungen von Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, die für die Interpretation der Anforderungen eine wertvolle Hilfestellung bieten, wie Leitfäden der EZB, die Empfehlungen des Finanzstabilitätsrats (FSB) und des Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), gesetzliche Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien etc.), Erkenntnisse aus den Sitzungen des Fachgremiums MaRisk und des Fachgremiums IRRBB.
Renommierte und interdisziplinäre Autorengemeinschaft: Fünf gesamtverantwortliche Autorinnen und Autoren mit unterschiedlichen Ausbildungshintergründen aus der Bankenaufsicht, der Kreditwirtschaft, der Beratung und Prüfung sowie der Wissenschaft garantieren für eine umfassende und vielschichtige Betrachtung der sich stellenden Fragestellungen und bieten hilfreiche Lösungsansätze.
Autor:innen: Dr. Ralf Hannemann ist Direktor beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (VÖB), Berlin, und leitet dort den Bereich Bankenaufsicht und Finanzen. Dr. Susen Biewer ist Senior Manager Strategische Entwicklung eines Industrieunternehmens. Zuvor war sie bei der Regionalbank SaarLB im Bereich Nachhaltigkeit und strategische Entwicklung tätig. Dr. Sibel Kocatepe ist als Fachreferentin im Bereich IT-Sicherheit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) tätig. Marina Zaruk ist für die Deutsche Bundesbank mit Sitz in Frankfurt tätig und arbeitet dort im Bereich der Bankenprüfung. Thomas Weigl, Rechtsanwalt, KfW IPEX-Bank, wirkte an der 6. Auflage des Kommentars mit.
Externe Qualitätskontrolle: Für eine zusätzliche Qualitätssicherung wurden Fachspezialist:innen aus verschiedenen Bereichen und Institutionen einbezogen. Diese externen Gutachter:innen aus der Aufsicht, der Kreditwirtschaft, der Beratung und Prüfung sowie der Wissenschaft leisten mit ihrer kritischen Durchsicht einen zusätzlichen Beitrag zur Qualität des Kommentars.
Die wichtigsten Inhalte der Datenbank: Die Datenbank berücksichtigt sowohl die 7. als auch die 8. MaRisk-Novelle: Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung, den Umgang mit Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch sowie das Management von ESG-Risiken und Vorgaben durch den Digital Operational Resilience Act (DORA).
Rechtsquellen: Gesetzliche Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien etc.) werden berücksichtigt.
Die MaRisk interpretieren, was die deutschen Aufsichtsbehörden unter einem angemessenen und wirksamen Risikomanagement verstehen, und stellen damit einen Zusammenhang zur Haftung der Geschäftsleiter und Mitglieder des Aufsichtsorgans her. Das Risikomanagement wird dabei im weiten Sinne verstanden, weshalb von den Anforderungen grundsätzlich alle Bankbereiche betroffen sind.
Der Kommentar berücksichtigt sowohl die 7. als auch die 8. MaRisk-Novelle. Schwerpunkte und Highlights sind:
Integration der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung, verbunden mit einer kompletten Neugestaltung der Kommentierung zum Kreditgeschäft
Integration der EBA-Leitlinien zum Umgang mit Zinsänderungs-/Kreditspreadrisiken im Anlagebuch
Integration der EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken (Entwurfsfassung), deren Umsetzung auch mit einem separaten Rundschreiben erfolgen könnte
Anhand von tabellarischen Übersichten kann schnell und einfach nachvollzogen werden, welche Abschnitte und Textziffern dieser drei EBA-Leitlinien wo und in welcher Weise in den Kommentar integriert wurden
Kommentierung der Vorgaben zur Geschäftsmodellanalyse, zum Umgang mit Modellen, zum Handel aus dem häuslichen Arbeitszimmer, zu Immobiliengeschäften und zu Direktinvestitionen in Spezialfonds
Vollständige Aktualisierung, Überarbeitung und Erweiterung sämtlicher Module, wie z.B. zur Personalausstattung, zum Risikotragfähigkeitskonzept, zur Risikokultur, zur Kontrolle der Marktgerechtigkeit, zu operationellen Risiken und zur Internen Revision
Berücksichtigung wesentlicher Vorgaben von DORA und den Aufsichtsmitteilungen zum IKT-Risiko-/Drittparteienmanagement und zu Cloud-Auslagerungen
Deutliche Ergänzung der Ausführungen zu verbundenen Regelwerken (Risiko- und Krisenmanagement) und zum nachhaltigen Finanzsystem im Einleitungsteil
Zusätzliche Inhalte: Rundschreiben der BaFin etc.
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Alles aus einer Hand: Für jeden Themenbereich des Kommentars werden sämtliche relevanten Veröffentlichungen von den Autorinnen und Autoren ausgewertet. Neben den MaRisk und damit verbundenen Regelwerken der deutschen Aufsicht betrifft das in erster Linie die zugrunde liegenden Leitlinien der EBA, aber auch Ausarbeitungen von Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, die für die Interpretation der Anforderungen eine wertvolle Hilfestellung bieten, wie Leitfäden der EZB, die Empfehlungen des Finanzstabilitätsrats (FSB) und des Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), gesetzliche Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien etc.), Erkenntnisse aus den Sitzungen des Fachgremiums MaRisk und des Fachgremiums IRRBB.
Renommierte und interdisziplinäre Autorengemeinschaft: Fünf gesamtverantwortliche Autorinnen und Autoren mit unterschiedlichen Ausbildungshintergründen aus der Bankenaufsicht, der Kreditwirtschaft, der Beratung und Prüfung sowie der Wissenschaft garantieren für eine umfassende und vielschichtige Betrachtung der sich stellenden Fragestellungen und bieten hilfreiche Lösungsansätze.
Autor:innen: Dr. Ralf Hannemann ist Direktor beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (VÖB), Berlin, und leitet dort den Bereich Bankenaufsicht und Finanzen. Dr. Susen Biewer ist Senior Manager Strategische Entwicklung eines Industrieunternehmens. Zuvor war sie bei der Regionalbank SaarLB im Bereich Nachhaltigkeit und strategische Entwicklung tätig. Dr. Sibel Kocatepe ist als Fachreferentin im Bereich IT-Sicherheit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) tätig. Marina Zaruk ist für die Deutsche Bundesbank mit Sitz in Frankfurt tätig und arbeitet dort im Bereich der Bankenprüfung. Thomas Weigl, Rechtsanwalt, KfW IPEX-Bank, wirkte an der 6. Auflage des Kommentars mit.
Externe Qualitätskontrolle: Für eine zusätzliche Qualitätssicherung wurden Fachspezialist:innen aus verschiedenen Bereichen und Institutionen einbezogen. Diese externen Gutachter:innen aus der Aufsicht, der Kreditwirtschaft, der Beratung und Prüfung sowie der Wissenschaft leisten mit ihrer kritischen Durchsicht einen zusätzlichen Beitrag zur Qualität des Kommentars.
Die wichtigsten Inhalte der Datenbank: Die Datenbank berücksichtigt sowohl die 7. als auch die 8. MaRisk-Novelle: Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung, den Umgang mit Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch sowie das Management von ESG-Risiken und Vorgaben durch den Digital Operational Resilience Act (DORA).
Rechtsquellen: Gesetzliche Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien etc.) werden berücksichtigt.
Die Gliederung der Kommentierung ist der Struktur der MaRisk nachempfunden. Über die Spaltennavigation können Sie die Kommentierung aufgliedern und auch auf diese Weise zu Ihrer gewünschten Kommentierung gelangen. In der Datenbank sind sowohl die 7. als auch die 8. MaRisk-Novelle berücksichtigt.
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Zusätzliche Inhalte
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