Ab Dezember 2022 haben Wohnungseigentümer:innen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. So darf sich nur bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er oder sie über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Verwalter:in notwendig sind (§ 26a Abs. 1 WEG). Fehlt die Zertifizierung, widerspricht dies ordnungsgemäßer Verwaltung und amtierende Verwalter:innen können jederzeit abberufen werden.
Das komplette Prüfungswissen
- Übersichtliche und verständliche Darstellung aller prüfungsrelevanten Themenbereiche
- Checklisten und Übersichten zur Lernkontrolle
- Fragen und Lösungen zur Prüfungsvorbereitung mit Querverweisen auf die Lerninhalte
Zielgruppe
- Verwalter:innen von Wohnungseigentum
- Mitarbeiter:innen von Verwaltungsunternehmen, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung beschäftigt sind.
Ab Dezember 2022 haben Wohnungseigentümer:innen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. So darf sich nur bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er oder sie über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Verwalter:in notwendig sind (§ 26a Abs. 1 WEG). Fehlt die Zertifizierung, widerspricht dies ordnungsgemäßer Verwaltung und amtierende Verwalter:innen können jederzeit abberufen werden.
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- Mitarbeiter:innen von Verwaltungsunternehmen, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung beschäftigt sind.
Ab Dezember 2022 haben Wohnungseigentümer:innen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. So darf sich nur bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er oder sie über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Verwalter:in notwendig sind (§ 26a Abs. 1 WEG). Fehlt die Zertifizierung, widerspricht dies ordnungsgemäßer Verwaltung und amtierende Verwalter:innen können jederzeit abberufen werden.
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- Mitarbeiter:innen von Verwaltungsunternehmen, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung beschäftigt sind.
Zertifizierter Verwalter
- Das komplette IHK-Prüfungswissen
- Band 1: Recht, Betriebswirtschaft und Technik für die WE-Verwaltung
- Band 2: Fälle und Lösungen zur Prüfungsvorbereitung für die IHK-Zertifizierung
Verwalter:innen, die nicht nach § 7 ZerVerwV von der Prüfungspflicht befreit sind, sollten ab dem 1.12.2022 bei einer Neu- oder Wiederbestellung als Verwalter:in über eine IHK-Zertifizierung verfügen – sie könnten sonst jederzeit abberufen werden.
Mehr ProduktinformationenHerausgeber: | Oliver Elzer/Alexander C. Blankenstein |
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Das komplette Prüfungswissen nach DIHK-Rahmenplan
Ab Dezember 2022 haben Wohnungseigentümer:innen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. So darf sich nur bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er oder sie über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Verwalter:in notwendig sind (§ 26a Abs. 1 WEG). Fehlt die Zertifizierung, widerspricht dies ordnungsgemäßer Verwaltung und amtierende Verwalter:innen können jederzeit abberufen werden.
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- Verwalter:innen von Wohnungseigentum
- Mitarbeiter:innen von Verwaltungsunternehmen, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung beschäftigt sind.
Vorteile
Aktuelles
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Herausgeber
Oliver Elzer
Dr. jur. Oliver Elzer, geb. 1967 in Hamburg, ist Richter am Kammergericht Berlin. Ab 1997 zahlreiche Veröffentlichungen zum Zivilprozess- und Wohnungseigentumsrecht, u. a. Mitkommentator im Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht und in Deckert, Die Eigentumswohnung. Regelmäßige Mitarbeit bei den juristischen Fachzeitschriften Info M, IMR, IBR, MietRB, NJW, NZM, ZfIR und ZMR. Diverse Vorträge zum WEG und Leiter von Seminaren für Richter, Rechtsanwälte, Verwalter, Beiräte und Wohnungseigentümer.
Alexander C. Blankenstein
Alexander C. Blankenstein ist Rechtsanwalt in Düsseldorf und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seit der Kanzleigründung im Jahr 1997 stellt das Immobilienrecht und hier insbesondere das Wohnungseigentumsrecht den Tätigkeitsschwerpunkt dar. Er ist Fachbuchautor (u. a. "WEG-Reform 2020", "Wohnungseigentumsrecht für Verwalter", "Lexikon Wohnungseigentum" und das Loseblattwerk "Die Eigentumswohnung"), Autor zahlreicher Aufsätze und Beiträge zu immobilienrechtlichen Themen sowie Referent von und bei immobilienrechtlichen Seminaren und Veranstaltungen.