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Der „Strodthoff" ist der aktuelle und umfassende Kommentar zum KraftStG und zur KraftStDV, mit allen Tabellen. Häufig zitiert in Rechtsprechung und Literatur.
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Mit dem STRODTHOFF bietet Haufe den fundierten und bewährten Praxis-Kommentar zur Besteuerung von Kraftfahrzeugen. Ausgehend von den Vorschriften des KraftStG und der KraftStDV bietet dieses Werk einen umfassenden Überblick und vertiefte Einsichten in die Vorschriften zur Besteuerung von Fahrzeugen aller Antriebsarten (Verbrenner, Hybrid, Elektro).
Das Werk erläutert zudem die komplizierten Wechselbeziehungen der Vorschriften des KraftStG und der KraftStDV mit steuerlichen und außersteuerlichen Vorschriften. Die Wechselwirkungen zwischen StVG, der StVZO,- der FZV und den regelmäßigen Änderungen in diesen Vorschriften werden ebenso erläutert, wie das Zusammenspiel der Sondervorschriften des KraftStG mit den allgemeinen steuerrechtlichen Vorschriften, z. B. bei der Änderung von Kraftfahrzeugsteuerbescheiden nach den Vorschriften des KraftStG oder der AO. Weiter beleuchtet der STRODTHOFF als der universale Kommentar für die Kraftfahrzeugsteuer auch die Auswirkungen weiterer außersteuerlicher Vorschriften auf die Fahrzeugbesteuerung, wie zum Beispiel die des Insolvenzrechts oder des Sozialrechts. Darüber hinaus findet auch die nicht immer unkomplizierte Wechselwirkung unionsrechtlicher Vorgaben in Form von Richtlinien oder Verordnungen mit der nicht harmonisierten Kraftfahrzeugsteuer in den Ausführungen zuverlässige Berücksichtigung.
Berücksichtigt werden bei der Kommentierung auch (interne) Verwaltungsvorschriften des Kraftfahrzeugsteuerrechts und der weiteren relevanten Rechtsgebiete.
Nicht zuletzt beobachtet der STRODTHOFF in umfassender und aktueller Weise auch die vielfältige Rechtsprechung sowohl des BFH und der FG als auch die Entscheidungen anderer Gerichte, in für das Kraftfahrzeugsteuerrecht relevanten Fragen. Zeitnahe Auswertungen bürgen hier stets für zuverlässige Aktualität und fundierte Informationen. Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass der STRODTHOFF als ein bewährtes Standardwerk im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer auch in gerichtlichen Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit bis hin zum BFH gerne zur Zitierung herangezogen wird.
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