Elternzeit: Was Arbeitgeber wissen müssen
Für junge Familien sieht das Arbeitsrecht die Elternzeit vor. Demnach haben Arbeitnehmer für die Kinderbetreuung, insbesondere nach der Geburt, das Recht, ihre Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum zu reduzieren. Diese Elternzeit stellt Arbeitgeber, Personalverantwortliche und Juristen stets vor neue Herausforderungen. Denn in welcher Form von diesem Recht Gebrauch gemacht wird, ist durch eine Vielzahl von Regelungen rechtlich vorgeschrieben. Praxisbücher fassen die Rechtslage übersichtlich zusammen und beantworten Fragen zur Elternzeit schnell und rechtssicher.
Die wichtigsten Fragen im Überblick
Was ist Elternzeit?
Mit dem Begriff „Elternzeit“ ist in Deutschland ein Zeitraum befristeter, vollständiger und unbezahlter Freistellung von der Arbeit zwecks Kinderbetreuung gemeint. Auf diese Freistellung haben alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch. Ihnen steht eine Elternzeit von maximal 36 Monaten pro Kind zu. Um von diesem Recht Gebrauch machen zu können ist ein entsprechender Antrag notwendig.
Wie müssen Mitarbeiter Elternzeit beantragen?
Der Antrag auf Elternzeit muss vom Arbeitnehmer mindestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beantragt werden. Darin wird Art und Dauer der Elternzeit verbindlich festgelegt, sodass eine zuverlässige Planung vonseiten des Arbeitgebers möglich ist. Wird Elternzeit für ein über dreijähriges Kind beantragt, gilt eine Frist von mindestens 13 Wochen.
Wie funktioniert Elternzeit für Väter?
Väter haben ebenso wie Mütter einen Anspruch auf Elternzeit. Grundsätzlich gilt für alle Arbeitnehmer, die angestellt oder verbeamtet sind, das gleiche Recht. Somit ist auch hier ein entsprechender Antrag zu stellen. Lediglich der sogenannte „Mutterschutz“ ist den werdenden Müttern vorbehalten.
Was bedeutet Elternzeit für den Arbeitgeber?
Für den Arbeitgeber bedeutet die Elternzeit in erster Linie eine veränderte Personalplanung sowie Mehraufwände durch die Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Da das Arbeitsverhältnis allerdings während der Elternzeit ruht, fallen in dieser Zeit keine monatlichen Gehaltszahlungen an. Das sogenannte „Elterngeld“ wird unabhängig vom Arbeitgeber durch den Staat gezahlt.
Kann der Arbeitgeber eine Elternzeit vorschreiben?
Nein, Arbeitgeber haben nicht das Recht, über eine Freistellung zu entscheiden. Ob und in welchem Rahmen eine Elternzeit eingelegt wird, obliegt dem Mitarbeiter selbst. Sobald hingegen ein Antrag auf Elternzeit gestellt wurde, ist die darin festgelegte Dauer verbindlich. Möchte ein Arbeitnehmer diese Frist verändern, ist dies nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Elternzeit: Der Arbeitgeber als kompetenter Begleiter
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiger Faktor der heutigen Arbeitswelt. Deshalb ist ein strukturierter Aus- und Wiedereinstieg für die Mitarbeiterbindung essentiell. Um als Arbeitgeber kompetent agieren zu können, stehen Ihnen in unserem Onlineshop umfangreiche Nachschlagewerke zur Verfügung. Zudem haben Sie die Möglichkeit, unseren Mutterschutz-Rechner zu nutzen. Er bietet Ihnen verlässliche Daten über Beginn und Ende des Mutterschutzes, lässt sich aber auch für die Berechnung der Elternzeit verwenden. So haben Sie das nötige Handwerkszeug, um Mitarbeiter und Kollegen vor und nach der Elternzeit professionell zu begleiten.
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