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Arbeitsschutz von A-Z: Fachwissen im praktischen Taschenformat

Arbeitsschutz von A-Z


  • Fachwissen im praktischen Taschenformat
  • Über 300 Arbeitsschutz-Fachbegriffe
  • Praxisbeispiele und Abbildungen

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Produktdetails

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Inhalt

Antworten auf alle wichtigen Fragen zum Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit zum schnellen Nachschlagen!

A

  • Abbrucharbeiten
  • Abfälle
  • Absturzsicherung
  • Abzüge
  • Alarmplan
  • Alkoholmissbrauch
  • Altmaschinen
  • Altstoffe
  • AMS_Beauftragter
  • AMS_Konzepte
  • Anschlagmittel
  • Arbeiten in Behältern
  • Arbeiten unter Spannung
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitsanweisungen
  • Arbeitsmedizin
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Arbeitsmittel
  • Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)
  • Arbeitsschutzausschuss
  • Arbeitsschutzcontrolling
  • Arbeitsschutzmanagement
  • ...

 

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Leseprobe

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist ein Managementprozess, der zielgerichtet gesundheitsförderliche Maßnahmen, Strukturen und Prozesse integriert und steuert. Es beinhaltet verhaltens und verhältnisorientierte Maßnahmen, um Arbeitsbedingungen gesundheitsförderlich zu gestalten und Beschäftigte zu einem Ressourcen stärkenden Verhalten zu befähigen. Davon abzugrenzen ist die «Betriebliche Gesundheitsförderung», die sich primär auf individuelle verhaltenspräventive Maßnahmen in den Themen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention konzentriert und damit ein Teilbereich des BGM ist. BGM hat demgegen über eine ganzheitliche, integrative Betrachtung und Herangehensweise, die Führung und Kultur, Arbeits und Gesundheitsschutz, betriebliche Gesundheitsförderung sowie Personal und Organisationsentwicklung umfasst. Dabei agieren unterschiedlichste (über)betriebliche (Ge
sundheits)Akteure unter einer gemeinsamen Strategie im Themenfeld Arbeit und Gesundheit.


Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Arbeitsschutzgesetz zeichnet sich durch einen ganzheitlichen und präventiven Ansatz, ei
nen kooperativen und beteiligungsorientierten Ablauf und ein erweitertes Verständnis von Arbeits und Gesundheitsschutz aus. Ziel ist, neben der Verhütung von Unfällen, die menschengerechte Gestaltung der Arbeit (ArbSchG § 2 Abs. 1).

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