Scheinselbstständig­keit – Risiken und Folgen

Vermeiden Sie Scheinselbstständigkeit – mit unseren Checklisten und Downloads

Scheinselbstständigkeit: Was ist das?

Jeder redet von Scheinselbstständigkeit, aber in den Gesetzen ist der Begriff nicht zu finden. Nimmt man die Wörter auseinander, erkennt man schnell den Sinn: Scheinselbstständige sind "scheinbar" selbstständig. Tatsächlich wurde bei der Beschäftigung freier Mitarbeiter aber nicht erkannt, dass es sich um abhängig Beschäftigte – also: Arbeitnehmer:innen – handelt. Eine falsche Beurteilung kann für den Arbeitgeber jedoch teuer werden.

Nutzen Sie unsere Downloads für die rechtssichere Beschäftigung von freien Mitarbeitern und erkennen Sie Scheinselbstständigkeit rechtzeitig!

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Vertrag für freie Mitarbeiter

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Auftragnehmer-Fragebogen

Fragebogen an freie Mitarbeiter.

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Selbstständig oder Arbeitnehmer?

Checkliste zur Einschätzung.

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Wo liegt das Problem der Scheinselbstständigkeit?

Ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit oder um eine abhängige Beschäftigung handelt, ist leider nicht immer eindeutig. Bei der Bewertung fließen eine Vielzahl von Kriterien mit unterschiedlicher Gewichtung ein. Es gibt kein klares schwarz oder weiß und jeder Einzelfall ist auf’s Neue zu untersuchen. Das Ergebnis dieser Prüfung entscheidet über den Erwerbsstatus des Auftragnehmers.

Für abhängig Beschäftigte hat der Arbeitgeber grundsätzlich Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, für selbstständig tätige Auftragnehmer (auch: freie Mitarbeiter oder Freelancer) nicht. Stellt sich im Nachhinein die abhängige Beschäftigung eines als selbstständig deklarierten freien Mitarbeiters heraus, handelt es sich um eine Scheinselbstständigkeit. Der Auftraggeber hat dann sowohl die Arbeitgeberbeiträge als auch die Arbeitnehmerbeiträge in der Sozialversicherung nachzuzahlen.

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Wer prüft den Status der Auftragnehmer:innen?

Grundsätzlich muss der Auftraggeber überprüfen, welcher Sachverhalt vorliegt. Im Zweifelsfall können Auftraggeber und/oder Auftragnehmer aber auch bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung per Statusfeststellungsverfahren eine rechtsverbindliche Prüfung beantragen. Auch die gesetzlichen Krankenkassen oder die Minijob-Zentrale können auf Antrag den Status beurteilen. Jedoch ist nur die Entscheidung der Clearingstelle für alle Sozialversicherungsträger bindend.

Welche Kriterien sprechen für eine abhängige Beschäftigung?

Für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses (Scheinselbstständigkeit) sprechen u.a. folgende Kriterien:

  • Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftrag-/Arbeitgeber
  • Eingliederung in den Betrieb
  • Einbeziehung in den betrieblichen Ablauf
  • Fehlendes Unternehmerrisiko
  • Festes Entgelt
  • Leistungserbringung in eigener Person

Allerdings ist auch bei Vorliegen eines oder mehrerer Kriterien nicht automatisch ein Arbeitsverhältnis anzunehmen. Entscheidend ist immer die Gesamtabwägung im Einzelfall.

Wie wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt und was sind die Folgen?

Spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung könnte es zum bösen Erwachen kommen. Denn das Thema Scheinselbstständigkeit steht fast standardmäßig auf der Checkliste eines jeden Betriebsprüfers. Und der schaut bekanntlich alle vier Jahre rein.

Kommt die Deutsche Rentenversicherung zum Ergebnis, dass entgegen der ursprünglichen Bewertung eine abhängige Beschäftigung vorliegt, stellt sie dies rechtsverbindlich fest. Passiert dies nachträglich per Betriebsprüfung, so wird es besonders unangenehm: Beitragsnachforderungen können schon allein für einen einzelnen aufgedeckten Scheinselbstständigen schnell zu Nachzahlungen in Höhe eines fünfstelligen Betrags führen. Ganz abgesehen von zusätzlichen Säumniszuschlägen und Zinsen.

Weitere mögliche Folgen der Scheinselbstständigkeit können sein:

  • Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten oder sogar
  • Geschäftsführerhaftung bei strafbarer Vorenthaltung von SV-Beiträgen, schlimmstenfalls bis hin zu Freiheitsstrafen und
  • Imageverlust

Allerdings ist auch bei Vorliegen eines oder mehrerer Kriterien nicht automatisch ein Arbeitsverhältnis anzunehmen. Entscheidend ist immer die Gesamtabwägung im Einzelfall.

Lösung für den rechtssicheren Einsatz von freien Mitarbeitern

Die Gesetzeslage beim Einsatz von selbstständig Tätigen ist also nicht ganz einfach. Aber besonders hier brauchen Unternehmen und Kanzleien einen guten und professionellen Überblick, auf welche Vorgaben und Vorschriften sie achten müssen.

Das Haufe Personal Office Platin bietet Ihnen mehr Rechtssicherheit. Hier finden Sie alle Gesetze und Vorschriften zum Thema (Schein-)Selbstständigkeit und abhängige Beschäftigung, inkl. hilfreicher Erläuterungen und Arbeitshilfen. Das e-training Scheinselbstständigkeit – Arbeitseinsatz ohne Risiko vermittelt Ihnen in knapp 60 Minuten die wichtigsten Grundlagen um den Erwerbsstatus eines Auftragnehmers korrekt zu bewerten.

Der integrierte Scheinselbstständigkeits-Check unterstützt Sie dabei, freie Mitarbeiter risikofrei zu beschäftigen. Das interviewbasierte Analyse-Tool prüft in kurzer Zeit konkrete Fälle in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Kanzlei, wertet Ihre Angaben zum Auftragsverhältnis aus und identifiziert kritische Punkte. Sie erhalten konkrete Tipps und Empfehlungen, wie Sie schnell reagieren und handeln können.

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