Scheinselbstständigkeit – Risiken und Folgen

Alle Infos über Scheinselbstständigkeit & Fremdpersonal

Vermeiden Sie Scheinselbstständigkeit - mit unseren Checklisten und Downloads

Vertrag für freie Mitarbeiter

Mustervertrag für den Einsatz freie Mitarbeiter/Selbstständiger.
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Selbstständig oder Arbeitnehmer?

Fragebogen an freie Mitarbeiter.
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Fremdpersonal richtig einsetzen

Wie Sie Werkverträge und Zeitarbeit rechtlich richtig abgrenzen.
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Vertrag für Arbeitnehmerüberlassung

Mustervertrag zwischen Verleiher und Entleiher – inkl. AÜG-Reform 2017.
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Checkliste Zeitarbeit

Was Entleiherfirmen beachten müssen.
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Fallstricke durch die AÜG-Reform

Antworten auf 10 wichtige Praxisfragen.
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Scheinselbstständigkeit: Was ist das?

Jeder redet von Scheinselbstständigkeit, aber in den Gesetzen ist der Begriff nicht zu finden. Nimmt man die Wörter auseinander, erkennt man schnell den Sinn: Selbstständige sind "scheinbar" selbstständig – Tatsächlich wurde verkannt, dass es sich um abhängig Beschäftigte (sozialversicherungsrechtlicher Begriff) bzw. um Arbeitnehmer handelt.


Wo liegt das Problem der Scheinselbstständigkeit?

Ob Sozialversicherungspflicht als Arbeitnehmer vorliegt, muss generell der Auftraggeber prüfen. Leider trügt der Schein aber oft - denn das eigene Verständnis von Selbstständigkeit stimmt oft nicht mit der rechtlichen Bewertung überein. Selbst eine betriebsinterne Prüfung der Versicherungspflicht führt oft zu großer Verunsicherung. Jeder Einzelfall ist individuell zu entscheiden und dabei sind zahlreiche Kriterien und Indizien zu beachten und zu gewichten. Es gibt kein klares schwarz oder weiß.

Für abhängig Beschäftigte hat der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, für selbstständig tätige Auftragnehmer (auch freie Mitarbeiter oder Freelancer genannt) nicht. Stellt sich im Nachhinein die abhängige Beschäftigung eines als selbstständig deklarierten freien Mitarbeiters heraus, handelt es sich um eine Scheinselbstständigkeit. Der Auftraggeber hat dann sowohl die Arbeitgeberbeiträge als auch die Arbeitnehmerbeiträge nachzuzahlen.





Wer prüft den Status der Auftragnehmer?

Wenn Auftraggeber und/oder Auftragnehmer dies beantragen, prüft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung per Statusfeststellungsverfahren rechtsverbindlich, ob es sich bei einer Person um einen abhängig Beschäftigten oder einen selbstständig Tätigen handelt. Auch die gesetzlichen Krankenkassen oder die Minijob-Zentrale können auf Antrag den Status prüfen.

Spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung könnte es aber zum bösen Erwachen kommen. Denn das Thema Scheinselbstständigkeit steht fast standardmäßig auf der Checkliste eines jeden Betriebsprüfers. Und der schaut bekanntlich alle vier Jahre rein.


Wie wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt und was sind die Folgen?

Kommt die Deutsche Rentenversicherung zum Ergebnis, dass entgegen der ursprünglichen Bewertung eine abhängige Beschäftigung vorliegt, stellt sie dies rechtsverbindlich fest. Passiert dies nachträglich per Betriebsprüfung, so wird es besonders unangenehm: Beitragsnachforderungen können schon allein für einen einzelnen aufgedeckten Scheinselbstständigen schnell zu Nachzahlungen in Höhe eines fünfstelligen Eurobetrags führen. Ganz abgesehen von zusätzlichen Säumniszuschlägen und Zinsen.

Weitere mögliche Folgen der Scheinselbstständigkeit können sein:

  • Imageverlust
  • Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten oder sogar
  • Geschäftsführerhaftung bei strafbarer Vorenthaltung von SV-Beiträgen, schlimmstenfalls bis hin zu Freiheitsstrafen




Im Video: Was beim Fremdpersonaleinsatz wichtig ist

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder Dienst- bzw. Werkvertrag?

Erfahren Sie im Video, welchen Vertrag Sie in welchem Fall einsetzen sollten. Denn seit der AÜG-Reform zum 01.04.2017 ist die Arbeitnehmerüberlassung komplexer und unflexibler geworden. Unternehmen und Kanzleien stehen damit vor immer größeren Herausforderungen. Denn Fehler bei der Arbeitnehmerüberlassung können zu Sanktionen der Behörden und Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro führen. Darüber hinaus kommen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen auf die Unternehmen und Kanzleien zu.





Freie Mitarbeiter richtig einsetzen

Unternehmen und Kanzleien haben ein großes Ziel: Freie Mitarbeiter risikofrei beschäftigen. Auch der Einsatz von Leih-/Zeitarbeitern sollte rechtssicher gestaltet sein. Das bedeutet, dass hier auf sichere Verträge und den richtigen Umgang mit externem Personal geachtet werden muss, um die richtige und lückenlose Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen sicherzustellen. Unsere interaktive MindMap hilft Ihnen bei der richtigen Einordnung des Fremdpersonals. Sehen Sie dabei, auf welche Punkte Sie bei der Vertragsgestaltung mit Leih- und Zeitarbeitern und der Beauftragung freier Mitarbeiter achten müssen, in welchen Fällen Scheinselbstständigkeit droht und welche Probleme bei der Arbeitnehmerüberlassung entstehen können.

Denn die Entwicklung zeigt: Die Fälle verdachtsunabhängiger Prüfungen von Seiten der Behörden haben zugenommen. Dadurch können auf Unternehmen und Kanzleien, die externes Personal fehlerhaft beschäftigen, nicht nur Nachzahlungen, Strafen oder Bußgelder zukommen. Ihnen droht auch ein nicht zu unterschätzender Imageverlust, weil auf solche Fälle meist medial aufmerksam gemacht wird. Entscheidend ist deshalb, präventiv zu handeln, alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, Fehler zu erkennen und Ärger schon im Vorfeld zu vermeiden.


Lösung für den rechtssicheren Einsatz von freien Mitarbeitern

Die Gesetzeslage beim Thema Fremdpersonaleinsatz ist nicht immer ganz einfach. Aber besonders hier brauchen Unternehmen und Kanzleien einen guten und professionellen Überblick, auf welche Vorgaben und Vorschriften sie achten müssen. Mit dem Haufe Fremdpersonal Manager haben wir eine einzigartige Software entwickelt, die Ihnen mehr Rechtssicherheit gibt. Alle Gesetze und Vorschriften zum Thema Selbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung sind übersichtlich dargestellt und einfach erklärt. Der integrierte Scheinselbstständigkeits-Check hilft dabei, freie Mitarbeiter risikofrei zu beschäftigen. Das interviewbasierte Analyse-Tool prüft in kurzer Zeit risikobehaftete Fälle in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Kanzlei, wertet Ihre Angaben zum Auftragsverhältnis aus und identifiziert kritische Punkte. Sie erhalten konkrete Tipps und Empfehlungen, wie Sie schnell reagieren und handeln können.