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Das ist neu bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung

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Seit dem 1.1.2023 müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr selbst einreichen. Stattdessen liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber, die Bescheinigung digital über das elektronische AU-Verfahren bei der zuständigen Krankenkasse abzurufen. Ab dem 1.1.2025 wird dieses Verfahren weiter ausgebaut. Alle HR-relevanten Infos finden Sie in diesem Whitepaper.


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