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Beweiswert von AU Bescheinigungen
Im Arbeitsverhältnis gilt grundsätzlich: „Ohne Arbeit kein Lohn“. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall stellt eine Durchbrechung dieses Grundsatzes dar. Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, besteht für die Dauer von 6 Wochen regelmäßig ein gesetzlicher Entgeltfortzahlungsanspruch.
Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) stellt das einzige gesetzlich anerkannte Nachweismittel dar, mit dem ein Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer nachweisen kann. Aus diesem Grund kommt einer AU-Bescheinigung nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ein hoher Beweiswert zu.
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