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Leitfaden zum Beweiswert von AU

Alles Wissenswerte für Arbeitgeber – inklusive aktueller Rechtsprechung & Praxisbeispiele

Fällt ein Mitarbeiter krankheitsbedingt aus, ist er verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber nachzuweisen. Der Arbeitnehmer muss somit die Erkrankung glaubhaft darlegen und im Zweifel auch belegen. Grundsätzlich gilt im Arbeitsverhältnis das Prinzip „Ohne Arbeit kein Lohn“. Ist der Arbeitnehmer jedoch nachweislich arbeitsunfähig erkrankt, hat er in der Regel für die Dauer von bis zu sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Alle wichtige Informationen und praktischen Hinweise zum Beweiswert von AU-Bescheinigungen finden Sie in diesem Leitfaden.

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