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Arbeitszeugnisse können in einfache und qualifizierte Zeugnisse sowie nach dem Beurteilungszeitraum unterschieden werden. Lernen Sie die wichtigsten Unterschiede zwischen den Zeugnisarten kennen und erfahren Sie mehr zu den rechtlichen Hintergründen.
Die Kurzversion: das einfache Arbeitszeugnis
Kürzer als das qualifizierte Arbeitszeugnis und mit überschaubaren Angaben: Neben den persönlichen Angaben zum Arbeitnehmer führt das einfache Arbeitszeugnis Dauer und Art der Beschäftigung sowie Angaben zum Unternehmen auf. Konkret bedeutet dies: Das Zeugnis beschreibt die Art der Tätigkeit und die Position des Mitarbeiters im Betrieb, damit andere Personaler und Führungskräfte potenzielle Einsatzmöglichkeiten daraus ablesen können.
Im Unterschied zum qualifizierten Arbeitszeugnis enthält das einfache Arbeitszeugnis keinerlei Bewertung – weder zur Arbeitsleistung, noch zum Verhalten oder zur Sozialkompetenz. Dies ist der Grund, warum einfache Arbeitszeugnisse oft keinen guten Ruf genießen. Ohne eine Leistungsbeurteilung liegt der Gedanke nahe, der Arbeitnehmer müsse über eine schlechte Leistung hinwegtäuschen.
Eintrittskarte oder rote Karte: Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Entscheidungspapier für Personaler beim Recruiting. Denn es enthält neben den Angaben aus dem einfachen Zeugnis auch Beurteilungen zur Arbeitsleistung, zum Verhalten und zur sozialen Kompetenz. In der Regel ist die Tätigkeitsbeschreibung zudem detaillierter. Dadurch ist das Zeugnis weitaus aussagekräftiger als die einfache Zeugnisversion.
Mehr über den Aufbau des qualifizierten Arbeitszeugnisses und über versteckte Botschaften zwischen den Zeilen erfahren Sie in unserem Artikel Zeugnissprache.
Bis auf weiteres: das vorläufige Arbeitszeugnis
Ist ein Arbeitnehmer noch im Unternehmen tätig, das Ende des Arbeitsverhältnisses aber bereits absehbar, besteht Anspruch auf ein vorläufiges Arbeitszeugnis. Dies ist beispielsweise bei einem befristeten Arbeitsverhältnis der Fall oder auch, wenn ein Aufhebungsvertrag unterschrieben und der Mitarbeiter freigestellt ist. So kann sich der Arbeitnehmer mit dem vorläufigen Arbeitszeugnis bereits vor Beschäftigungsende anderweitig bewerben. Das vorläufige Arbeitszeugnis ist daher nicht zu verwechseln mit dem Zwischenzeugnis , das ebenfalls während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird.
Der Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses:
Rechtliche Hintergründe – Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ist in Deutschland im § 109 Gewerbeordnung geregelt. Demnach hat jeder Arbeitnehmer – vom Praktikanten bis zum leitenden Angestellten – bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Anrecht auf ein schriftliches Arbeitszeugnis, das mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthält (einfaches Arbeitszeugnis).
Oft herrscht der allgemeine Irrglaube vor, dass Arbeitnehmer grundsätzlich ein Recht auf ein gutes Arbeitszeugnis hätten. Dies ist jedoch nicht der Fall. Laut Gesetzgebung müssen Arbeitszeugnisse wahr, vollständig und wohlwollend formuliert sein. Offene und bösartige Kritik ist nicht erlaubt. Denn Arbeitgeber dürfen ihren ehemaligen Angestellten bei der Arbeitssuche keine Steine in den Weg legen.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass Arbeitnehmer grundsätzlich gute Noten erhalten müssen. Kritische Äußerungen können sich hinter einzelnen Worten oder Wortgruppen verstecken oder auch in Auslassungen bestehen. Die Wahrheit steckt oft zwischen den Zeilen. So ist der sprachliche Unterschied zwischen einem guten und einem schlechten Arbeitszeugnis oft nicht groß. Nicht ohne Grund sind Floskeln und Formulierungen in Zeugnissen Streitpunkte zahlreicher rechtlicher Auseinandersetzungen. Deshalb hat sich in der Praxis eine sogenannte Zeugnissprache entwickelt mit üblichen Formulierungen anhand derer man die einzelnen Noten ableiten kann. Diese Formulierungen berücksichtigen z.B. auch die zum Zeugnisrecht ergangenen höchstrichterlichen und obergerichtlichen Urteile.
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