Die WEG-Reform 2020 ist da!

  • Verlässliche Wissensquellen nutzen.
  • Auswirkungen richtig einschätzen.
  • Im Verwalteralltag kompetent handeln.

Gender-Hinweis*

Jetzt kommt es auf die rechtssichere Umsetzung an

Die WEG-Reform bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die jeden Aspekt Ihres Verwalteralltags betreffen: Online-Eigentümerversammlungen, eine erleichterte Beschlussfassung, Neuregelung baulicher Veränderungen, Einträge bestimmter Altbeschlüsse in das Grundbuch, jährlicher Vermögensbericht.

Schon die Vielzahl der Neuerungen ist eine Herausforderung. Hinzu kommt, dass Ihre Stellung als Verwalter teils geschwächt, teils gestärkt wird.

Jetzt ist Durchblick wichtig – doch dazu müssen Sie als erstes Ihre Wissensquellen auf den aktuellen Stand bringen.

Um diese Eckpunkte geht es

Diese Themen müssen Sie in den Blick nehmen:

  • Sanierung und Modernisierung: Jeder Eigentümer und jeder Mieter hat auf eigene Kosten Anspruch auf den Einbau von E-Ladestationen, barrierefreien Umbau und Einbruchschutz – Eigentümer zusätzlich noch auf ein schnelles Internet.
  • Stärkung der Gemeinschaft: Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und nicht mehr den Eigentümern. Dadurch ändern sich sowohl Haftungssystem als auch Individualrechte einzelner Eigentümer grundlegend.
  • Stärkung und Schwächung des Verwalters: Nach außen erhält der Verwalter eine nahezu unbeschränkte Vertretungsmacht, nach innen kann sein Aufgabenkreis erweitert oder beschränkt werden. In Zukunft kommt es also auf einen gut ausgehandelten Verwaltervertrag an. Verwalter können künftig jederzeit und ohne Angabe von Gründen abberufen werden.
  • Moderne Eigentümerversammlung: Jede Versammlung ist beschlussfähig, auch wenn nur ein einziger Eigentümer teilnimmt. Für die Teilnahme an Online-Versammlungen muss der Verwalter den Rahmen schaffen.
  • Reformiertes Abrechnungswesen: Gegenstand der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan werden künftig nur noch die Beiträge sein, Gegenstand der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung nur noch die Abrechnungsspitze. Neu ist die Pflicht zur jährlichen Erstellung eines Vermögensberichts.
  • Vereinfachte Beschlussfassung: Um Beschlüsse zu fassen, etwa zu baulichen Veränderungen, genügt künftig die einfache Mehrheit. Komplizierter wird es allerdings bei der Frage, wer die Kosten trägt.
 
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* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

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