»Die erste Forderung ist die völlige Klarheit... namentlich bei der Besteuerung, und das richtige Verständniß des Wesens und der Function eines guten Steuersystems... Die zweite Forderung ist die Herstellung einer vergleichenden Finanzwissenschaft ...« Mit diesen Worten leitet Lorenz von Stein (»ein zweifellos brillanter Gelehrter«, J.A. Schumpeter) sein »Lehrbuch der Finanzwissenschaft« (1860) ein, das Gustav Schmoller 1862 in einem Brief an den Autor als »epochemachend für diese Disziplin« bezeichnet hat. Lorenz von Stein (1815 - 1890) wird nach einer Lehrtätigkeit als Privatdozent 1846 zum außerordentlichen Professor der Staatswissenschaft an der Universität Kiel ernannt. Seine aktive Beteiligung an der revolutionären Erhebung in Schleswig-Holstein führt 1852 zur Entlassung. Bis zu seiner Berufung an die Universität Wien (1855) arbeitet er als freier Publizist und bereitet sein enzyklopädisches »System der Staatswissenschaft« vor. Der Universität Wien bleibt er durch Lehre und Forschung bis zu seinem Tod eng verbunden. Mit dem »Lehrbuch der Finanzwissenschaft« festigte Lorenz von Stein seine Stellung als herausragender Denker auf diesem Gebiet. Er vertritt darin den Standpunkt, dass der Staat aus der Gesellschaft hervorgehe und die Selbstständigkeit der einzelnen voraussetze und folgert daraus, »daß der Staat die Einnahmen in der Weise verwenden muß, daß sie durch den Nutzen, den sie dem einzelnen bringt, wieder zur Vergrößerung der Einnahme des Staats selbst beiträgt«. Erwin von Beckerath hat Lorenz von Stein in das »Dreigestirn der deutschen Finanzwissenschaft«, neben Adolph Wagner und Albert Schäffle, erhoben. Martin Heilmann stellt fest, »daß es aus heutiger Perspektive sehr wohl berechtigt erscheint, in Stein einen der bedeutendsten Wegbereiter des Ordnungskonzepts der ?Sozialen Marktwirtschaft? zu erblicken«.
»Die erste Forderung ist die völlige Klarheit... namentlich bei der Besteuerung, und das richtige Verständniß des Wesens und der Function eines guten Steuersystems... Die zweite Forderung ist die Herstellung einer vergleichenden Finanzwissenschaft ...« Mit diesen Worten leitet Lorenz von Stein (»ein zweifellos brillanter Gelehrter«, J.A. Schumpeter) sein »Lehrbuch der Finanzwissenschaft« (1860) ein, das Gustav Schmoller 1862 in einem Brief an den Autor als »epochemachend für diese Disziplin« bezeichnet hat. Lorenz von Stein (1815 - 1890) wird nach einer Lehrtätigkeit als Privatdozent 1846 zum außerordentlichen Professor der Staatswissenschaft an der Universität Kiel ernannt. Seine aktive Beteiligung an der revolutionären Erhebung in Schleswig-Holstein führt 1852 zur Entlassung. Bis zu seiner Berufung an die Universität Wien (1855) arbeitet er als freier Publizist und bereitet sein enzyklopädisches »System der Staatswissenschaft« vor. Der Universität Wien bleibt er durch Lehre und Forschung bis zu seinem Tod eng verbunden. Mit dem »Lehrbuch der Finanzwissenschaft« festigte Lorenz von Stein seine Stellung als herausragender Denker auf diesem Gebiet. Er vertritt darin den Standpunkt, dass der Staat aus der Gesellschaft hervorgehe und die Selbstständigkeit der einzelnen voraussetze und folgert daraus, »daß der Staat die Einnahmen in der Weise verwenden muß, daß sie durch den Nutzen, den sie dem einzelnen bringt, wieder zur Vergrößerung der Einnahme des Staats selbst beiträgt«. Erwin von Beckerath hat Lorenz von Stein in das »Dreigestirn der deutschen Finanzwissenschaft«, neben Adolph Wagner und Albert Schäffle, erhoben. Martin Heilmann stellt fest, »daß es aus heutiger Perspektive sehr wohl berechtigt erscheint, in Stein einen der bedeutendsten Wegbereiter des Ordnungskonzepts der ?Sozialen Marktwirtschaft? zu erblicken«.
»Die erste Forderung ist die völlige Klarheit... namentlich bei der Besteuerung, und das richtige Verständniß des Wesens und der Function eines guten Steuersystems... Die zweite Forderung ist die Herstellung einer vergleichenden Finanzwissenschaft ...« Mit diesen Worten leitet Lorenz von Stein (»ein zweifellos brillanter Gelehrter«, J.A. Schumpeter) sein »Lehrbuch der Finanzwissenschaft« (1860) ein, das Gustav Schmoller 1862 in einem Brief an den Autor als »epochemachend für diese Disziplin« bezeichnet hat. Lorenz von Stein (1815 - 1890) wird nach einer Lehrtätigkeit als Privatdozent 1846 zum außerordentlichen Professor der Staatswissenschaft an der Universität Kiel ernannt. Seine aktive Beteiligung an der revolutionären Erhebung in Schleswig-Holstein führt 1852 zur Entlassung. Bis zu seiner Berufung an die Universität Wien (1855) arbeitet er als freier Publizist und bereitet sein enzyklopädisches »System der Staatswissenschaft« vor. Der Universität Wien bleibt er durch Lehre und Forschung bis zu seinem Tod eng verbunden. Mit dem »Lehrbuch der Finanzwissenschaft« festigte Lorenz von Stein seine Stellung als herausragender Denker auf diesem Gebiet. Er vertritt darin den Standpunkt, dass der Staat aus der Gesellschaft hervorgehe und die Selbstständigkeit der einzelnen voraussetze und folgert daraus, »daß der Staat die Einnahmen in der Weise verwenden muß, daß sie durch den Nutzen, den sie dem einzelnen bringt, wieder zur Vergrößerung der Einnahme des Staats selbst beiträgt«. Erwin von Beckerath hat Lorenz von Stein in das »Dreigestirn der deutschen Finanzwissenschaft«, neben Adolph Wagner und Albert Schäffle, erhoben. Martin Heilmann stellt fest, »daß es aus heutiger Perspektive sehr wohl berechtigt erscheint, in Stein einen der bedeutendsten Wegbereiter des Ordnungskonzepts der ?Sozialen Marktwirtschaft? zu erblicken«.
»Die erste Forderung ist die völlige Klarheit... namentlich bei der Besteuerung, und das richtige Verständniß des Wesens und der Function eines guten Steuersystems... Die zweite Forderung ist die Herstellung einer vergleichenden Finanzwissenschaft ...« Mit diesen Worten leitet Lorenz von Stein (»ein zweifellos brillanter Gelehrter«, J.A. Schumpeter) sein »Lehrbuch der Finanzwissenschaft« (1860) ein, das Gustav Schmoller 1862 in einem Brief an den Autor als »epochemachend für diese Disziplin« bezeichnet hat. Lorenz von Stein (1815 - 1890) wird nach einer Lehrtätigkeit als Privatdozent 1846 zum außerordentlichen Professor der Staatswissenschaft an der Universität Kiel ernannt. Seine aktive Beteiligung an der revolutionären Erhebung in Schleswig-Holstein führt 1852 zur Entlassung. Bis zu seiner Berufung an die Universität Wien (1855) arbeitet er als freier Publizist und bereitet sein enzyklopädisches »System der Staatswissenschaft« vor. Der Universität Wien bleibt er durch Lehre und Forschung bis zu seinem Tod eng verbunden. Mit dem »Lehrbuch der Finanzwissenschaft« festigte Lorenz von Stein seine Stellung als herausragender Denker auf diesem Gebiet. Er vertritt darin den Standpunkt, dass der Staat aus der Gesellschaft hervorgehe und die Selbstständigkeit der einzelnen voraussetze und folgert daraus, »daß der Staat die Einnahmen in der Weise verwenden muß, daß sie durch den Nutzen, den sie dem einzelnen bringt, wieder zur Vergrößerung der Einnahme des Staats selbst beiträgt«. Erwin von Beckerath hat Lorenz von Stein in das »Dreigestirn der deutschen Finanzwissenschaft«, neben Adolph Wagner und Albert Schäffle, erhoben. Martin Heilmann stellt fest, »daß es aus heutiger Perspektive sehr wohl berechtigt erscheint, in Stein einen der bedeutendsten Wegbereiter des Ordnungskonzepts der ?Sozialen Marktwirtschaft? zu erblicken«.
Vorteile
Aktuelles
»Die erste Forderung ist die völlige Klarheit... namentlich bei der Besteuerung, und das richtige Verständniß des Wesens und der Function eines guten Steuersystems... Die zweite Forderung ist die Herstellung einer vergleichenden Finanzwissenschaft ...« Mit diesen Worten leitet Lorenz von Stein (»ein zweifellos brillanter Gelehrter«, J.A. Schumpeter) sein »Lehrbuch der Finanzwissenschaft« (1860) ein, das Gustav Schmoller 1862 in einem Brief an den Autor als »epochemachend für diese Disziplin« bezeichnet hat. Lorenz von Stein (1815 - 1890) wird nach einer Lehrtätigkeit als Privatdozent 1846 zum außerordentlichen Professor der Staatswissenschaft an der Universität Kiel ernannt. Seine aktive Beteiligung an der revolutionären Erhebung in Schleswig-Holstein führt 1852 zur Entlassung. Bis zu seiner Berufung an die Universität Wien (1855) arbeitet er als freier Publizist und bereitet sein enzyklopädisches »System der Staatswissenschaft« vor. Der Universität Wien bleibt er durch Lehre und Forschung bis zu seinem Tod eng verbunden. Mit dem »Lehrbuch der Finanzwissenschaft« festigte Lorenz von Stein seine Stellung als herausragender Denker auf diesem Gebiet. Er vertritt darin den Standpunkt, dass der Staat aus der Gesellschaft hervorgehe und die Selbstständigkeit der einzelnen voraussetze und folgert daraus, »daß der Staat die Einnahmen in der Weise verwenden muß, daß sie durch den Nutzen, den sie dem einzelnen bringt, wieder zur Vergrößerung der Einnahme des Staats selbst beiträgt«. Erwin von Beckerath hat Lorenz von Stein in das »Dreigestirn der deutschen Finanzwissenschaft«, neben Adolph Wagner und Albert Schäffle, erhoben. Martin Heilmann stellt fest, »daß es aus heutiger Perspektive sehr wohl berechtigt erscheint, in Stein einen der bedeutendsten Wegbereiter des Ordnungskonzepts der ?Sozialen Marktwirtschaft? zu erblicken«.
Vorteile
Aktuelles
»Die erste Forderung ist die völlige Klarheit... namentlich bei der Besteuerung, und das richtige Verständniß des Wesens und der Function eines guten Steuersystems... Die zweite Forderung ist die Herstellung einer vergleichenden Finanzwissenschaft ...« Mit diesen Worten leitet Lorenz von Stein (»ein zweifellos brillanter Gelehrter«, J.A. Schumpeter) sein »Lehrbuch der Finanzwissenschaft« (1860) ein, das Gustav Schmoller 1862 in einem Brief an den Autor als »epochemachend für diese Disziplin« bezeichnet hat. Lorenz von Stein (1815 - 1890) wird nach einer Lehrtätigkeit als Privatdozent 1846 zum außerordentlichen Professor der Staatswissenschaft an der Universität Kiel ernannt. Seine aktive Beteiligung an der revolutionären Erhebung in Schleswig-Holstein führt 1852 zur Entlassung. Bis zu seiner Berufung an die Universität Wien (1855) arbeitet er als freier Publizist und bereitet sein enzyklopädisches »System der Staatswissenschaft« vor. Der Universität Wien bleibt er durch Lehre und Forschung bis zu seinem Tod eng verbunden. Mit dem »Lehrbuch der Finanzwissenschaft« festigte Lorenz von Stein seine Stellung als herausragender Denker auf diesem Gebiet. Er vertritt darin den Standpunkt, dass der Staat aus der Gesellschaft hervorgehe und die Selbstständigkeit der einzelnen voraussetze und folgert daraus, »daß der Staat die Einnahmen in der Weise verwenden muß, daß sie durch den Nutzen, den sie dem einzelnen bringt, wieder zur Vergrößerung der Einnahme des Staats selbst beiträgt«. Erwin von Beckerath hat Lorenz von Stein in das »Dreigestirn der deutschen Finanzwissenschaft«, neben Adolph Wagner und Albert Schäffle, erhoben. Martin Heilmann stellt fest, »daß es aus heutiger Perspektive sehr wohl berechtigt erscheint, in Stein einen der bedeutendsten Wegbereiter des Ordnungskonzepts der ?Sozialen Marktwirtschaft? zu erblicken«.
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