»Als Begründer der spezifischen Wisconsin-Tradition der institutionellen Ökonomie hat Commons seine theoretischen Einsichten (dargestellt in "Legal Foundations of Capitalism") aus praktischen, historischen und empirischen Studien entwickelt, insbesondere auf dem Gebiet der Arbeitsbeziehungen und in verschiedenen Bereichen der Sozialreformen. Er bezog seine Erkenntnisse nicht nur aus der Ökonomie, sondern auch aus der politischen Wissenschaft, aus Rechtswissenschaft, Soziologie und Geschichte.« So Warren J. Samuels über John R. Commons, der gleichrangig neben Thorstein B. Veblen und Wesley C. Mitchell das Dreigestirn der Größen des amerikanischen Institutionalismus bildet. John Rogers Commons (1862-1945) hat als Wirtschaftstheoretiker eine Alternative zu den Standpunkten der klassischen und neoklassischen Tradition entwickelt. In seinem Hauptwerk »Legal Foundations of Capitalism« (1924) fasst er seine Erkenntnisse zusammen, artikuliert sein Verständnis von den Markterscheinungen und entwickelt seine Theorie der rechtlichen Grundlagen des Kapitalismus in historischer Perspektive. Er formuliert grundsätzliche Regeln und Wettbewerbsmuster für die amerikanische Wirtschaft und effektive Strategien für wirtschaftspolitische Reformen; er weist nach, warum rechtliche Prinzipien in die Wirtschaftstheorie eingebracht werden müssen und er zeigt, wie seine Wertlehre eingesetzt werden kann, um den stetigen Prozess institutioneller Anpassung zu beeinflussen.
»Als Begründer der spezifischen Wisconsin-Tradition der institutionellen Ökonomie hat Commons seine theoretischen Einsichten (dargestellt in "Legal Foundations of Capitalism") aus praktischen, historischen und empirischen Studien entwickelt, insbesondere auf dem Gebiet der Arbeitsbeziehungen und in verschiedenen Bereichen der Sozialreformen. Er bezog seine Erkenntnisse nicht nur aus der Ökonomie, sondern auch aus der politischen Wissenschaft, aus Rechtswissenschaft, Soziologie und Geschichte.« So Warren J. Samuels über John R. Commons, der gleichrangig neben Thorstein B. Veblen und Wesley C. Mitchell das Dreigestirn der Größen des amerikanischen Institutionalismus bildet. John Rogers Commons (1862-1945) hat als Wirtschaftstheoretiker eine Alternative zu den Standpunkten der klassischen und neoklassischen Tradition entwickelt. In seinem Hauptwerk »Legal Foundations of Capitalism« (1924) fasst er seine Erkenntnisse zusammen, artikuliert sein Verständnis von den Markterscheinungen und entwickelt seine Theorie der rechtlichen Grundlagen des Kapitalismus in historischer Perspektive. Er formuliert grundsätzliche Regeln und Wettbewerbsmuster für die amerikanische Wirtschaft und effektive Strategien für wirtschaftspolitische Reformen; er weist nach, warum rechtliche Prinzipien in die Wirtschaftstheorie eingebracht werden müssen und er zeigt, wie seine Wertlehre eingesetzt werden kann, um den stetigen Prozess institutioneller Anpassung zu beeinflussen.
»Als Begründer der spezifischen Wisconsin-Tradition der institutionellen Ökonomie hat Commons seine theoretischen Einsichten (dargestellt in "Legal Foundations of Capitalism") aus praktischen, historischen und empirischen Studien entwickelt, insbesondere auf dem Gebiet der Arbeitsbeziehungen und in verschiedenen Bereichen der Sozialreformen. Er bezog seine Erkenntnisse nicht nur aus der Ökonomie, sondern auch aus der politischen Wissenschaft, aus Rechtswissenschaft, Soziologie und Geschichte.« So Warren J. Samuels über John R. Commons, der gleichrangig neben Thorstein B. Veblen und Wesley C. Mitchell das Dreigestirn der Größen des amerikanischen Institutionalismus bildet. John Rogers Commons (1862-1945) hat als Wirtschaftstheoretiker eine Alternative zu den Standpunkten der klassischen und neoklassischen Tradition entwickelt. In seinem Hauptwerk »Legal Foundations of Capitalism« (1924) fasst er seine Erkenntnisse zusammen, artikuliert sein Verständnis von den Markterscheinungen und entwickelt seine Theorie der rechtlichen Grundlagen des Kapitalismus in historischer Perspektive. Er formuliert grundsätzliche Regeln und Wettbewerbsmuster für die amerikanische Wirtschaft und effektive Strategien für wirtschaftspolitische Reformen; er weist nach, warum rechtliche Prinzipien in die Wirtschaftstheorie eingebracht werden müssen und er zeigt, wie seine Wertlehre eingesetzt werden kann, um den stetigen Prozess institutioneller Anpassung zu beeinflussen.
»Als Begründer der spezifischen Wisconsin-Tradition der institutionellen Ökonomie hat Commons seine theoretischen Einsichten (dargestellt in "Legal Foundations of Capitalism") aus praktischen, historischen und empirischen Studien entwickelt, insbesondere auf dem Gebiet der Arbeitsbeziehungen und in verschiedenen Bereichen der Sozialreformen. Er bezog seine Erkenntnisse nicht nur aus der Ökonomie, sondern auch aus der politischen Wissenschaft, aus Rechtswissenschaft, Soziologie und Geschichte.« So Warren J. Samuels über John R. Commons, der gleichrangig neben Thorstein B. Veblen und Wesley C. Mitchell das Dreigestirn der Größen des amerikanischen Institutionalismus bildet. John Rogers Commons (1862-1945) hat als Wirtschaftstheoretiker eine Alternative zu den Standpunkten der klassischen und neoklassischen Tradition entwickelt. In seinem Hauptwerk »Legal Foundations of Capitalism« (1924) fasst er seine Erkenntnisse zusammen, artikuliert sein Verständnis von den Markterscheinungen und entwickelt seine Theorie der rechtlichen Grundlagen des Kapitalismus in historischer Perspektive. Er formuliert grundsätzliche Regeln und Wettbewerbsmuster für die amerikanische Wirtschaft und effektive Strategien für wirtschaftspolitische Reformen; er weist nach, warum rechtliche Prinzipien in die Wirtschaftstheorie eingebracht werden müssen und er zeigt, wie seine Wertlehre eingesetzt werden kann, um den stetigen Prozess institutioneller Anpassung zu beeinflussen.
Vorteile
Aktuelles
»Als Begründer der spezifischen Wisconsin-Tradition der institutionellen Ökonomie hat Commons seine theoretischen Einsichten (dargestellt in "Legal Foundations of Capitalism") aus praktischen, historischen und empirischen Studien entwickelt, insbesondere auf dem Gebiet der Arbeitsbeziehungen und in verschiedenen Bereichen der Sozialreformen. Er bezog seine Erkenntnisse nicht nur aus der Ökonomie, sondern auch aus der politischen Wissenschaft, aus Rechtswissenschaft, Soziologie und Geschichte.« So Warren J. Samuels über John R. Commons, der gleichrangig neben Thorstein B. Veblen und Wesley C. Mitchell das Dreigestirn der Größen des amerikanischen Institutionalismus bildet. John Rogers Commons (1862-1945) hat als Wirtschaftstheoretiker eine Alternative zu den Standpunkten der klassischen und neoklassischen Tradition entwickelt. In seinem Hauptwerk »Legal Foundations of Capitalism« (1924) fasst er seine Erkenntnisse zusammen, artikuliert sein Verständnis von den Markterscheinungen und entwickelt seine Theorie der rechtlichen Grundlagen des Kapitalismus in historischer Perspektive. Er formuliert grundsätzliche Regeln und Wettbewerbsmuster für die amerikanische Wirtschaft und effektive Strategien für wirtschaftspolitische Reformen; er weist nach, warum rechtliche Prinzipien in die Wirtschaftstheorie eingebracht werden müssen und er zeigt, wie seine Wertlehre eingesetzt werden kann, um den stetigen Prozess institutioneller Anpassung zu beeinflussen.
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