npoR Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen 04/2009
... "Neues bietet diese Auflage schon auf den ersten Blick gleich in zweierlei Hinsicht. Zum einen ist der Kreis der Herausgeber/Verfasser um Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Professor Dr. Claus Koss als erfahrenen Praktiker erweitert worden. Neu ist entsprechend ebenfalls das von Koss bearbeitete Kapitel zur Rechnungslegung von Stiftungen.
... Hervorzuheben sind hier die vielfältigen, ganz überwiegend auch sehr gelungenen Formulierungsvorschläge und Praxishinweise. Gerade Einsteigern im Bereich stiftungsrechtlicher Mandate und nicht dauerhaft mit der Materie befassten Personen erleichtert dies an vielen Stellen die Arbeit und bedeutet einen gewichtigen Vorteil gegenüber anderen Praktikerhandbüchern. Als gelungen hervorzuheben sind auch die ausführlichen Darstellungen zum "laufenden Geschäftsbetrieb" einer Stiftung. Auf knapp 150 Seiten wird hier sowohl aus zivilrechtlicher als auch aus steuerrechtlicher Perspektive dargestellt, welche Besonderheiten bei der Stiftung zu beachten sind. Sehr ausführlich stellt sich das Kapitel bezüglich der steuerrechtlichen Aspekte bei der Stiftungsgründung dar. Das (neue) Kapitel zur Rechnungslegung bei Stiftungen ist bereits unter Berücksichtigung des BilMoG erstellt worden, sodass auch hier vor Erscheinen der dritten Auflage seriös damit gearbeitet werden kann.
... Auch der zweiten Auflage liegt eine CD-ROM bei. Diese enthält mehrere diverse Muster für gemeinnützige Stiftungen, welche direkt in das vorhandene Textverarbeitungsprogramm übernommen werden können, eine Checkliste für den Ablauf einer Stiftungsgründung und für mögliche steuerbegünstigte Zwecke, diverse "ABC-Sammlungen", eine Musterbilanz, relevante Gesetzestexte, BMF-Schreiben, diverse Erlasse und OFD-Verfügungen sowie über 150 gerichtliche Entscheidungen mit stiftungsrechtlichem Bezug im Volltext...
... Bei dem vorliegenden Werk handelt es sich um ein gelungenes und sehr brauchbare Handbuch für die Beratungspraxis. Es wird dabei auch höheren fachlichen Anforderungen gerecht und kann dem stiftungsrechtlich orientierten Praktiker uneingeschränkt empfohlen werden..."
RA Marcus Bauckmann, Forschungsstelle für Stiftungsrecht, Paderborn