Antrag auf Wohnungsbauprämie 2025, inkl. Erläuterungen

Bestellnummer E06536_123
Antrag auf Wohnungsbauprämie 2025, inkl. Erläuterungen - Pro Bestelleinheit: 20 Muster-Anträge

Pro Bestelleinheit: 20 Muster-Anträge

  • Der Antrag entspricht den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums.

Antrag auf Wohnungsbauprämie nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG

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Bestell-Nr.: E06536_123
Formular / 21,50 €
inkl. MwSt.
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Formular für Wohnungsbauprämie 2025

Amtlicher Vordruck des Antrags auf Wohnungsbauprämie für Aufwendungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG gem. BMF-Schreiben vom 23.09.2025.
Prämienbegünstigt sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften, Beiträge zu Sparverträgen, die zum Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums oder zum Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts verwendet werden sowie Beiträge nach der Art von Sparverträgen, die mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen zum Zwecke einer Kapitalansammlung abgeschlossen werden. Die Antragsfrist für die Wohnungsbauprämie 2025 beträgt 2 Jahre, beginnt am 1.1.2026 und endet zum 31.12.2027.  


 

Vorteile
Aktuelles

Amtlicher Vordruck des Antrags auf Wohnungsbauprämie für Aufwendungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG gem. BMF-Schreiben vom 23.09.2025.
Prämienbegünstigt sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften, Beiträge zu Sparverträgen, die zum Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums oder zum Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts verwendet werden sowie Beiträge nach der Art von Sparverträgen, die mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen zum Zwecke einer Kapitalansammlung abgeschlossen werden. Die Antragsfrist für die Wohnungsbauprämie 2025 beträgt 2 Jahre, beginnt am 1.1.2026 und endet zum 31.12.2027.  


 

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Amtlicher Vordruck des Antrags auf Wohnungsbauprämie für Aufwendungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG gem. BMF-Schreiben vom 23.09.2025.
Prämienbegünstigt sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften, Beiträge zu Sparverträgen, die zum Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums oder zum Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts verwendet werden sowie Beiträge nach der Art von Sparverträgen, die mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen zum Zwecke einer Kapitalansammlung abgeschlossen werden. Die Antragsfrist für die Wohnungsbauprämie 2025 beträgt 2 Jahre, beginnt am 1.1.2026 und endet zum 31.12.2027.  


 

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Inklusiv-Leistungen: Pro Bestelleinheit: 20 Muster-Anträge
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