Antrag auf Wohnungsbauprämie 2024, inkl. Erläuterungen - Pro Bestelleinheit: 20 Muster-Anträge

Antrag auf Wohnungsbauprämie 2024, inkl. Erläuterungen

Pro Bestelleinheit: 20 Muster-Anträge

  • Der Antrag entspricht den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums.
Bestellnummer E06536_122

Antrag auf Wohnungsbauprämie nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG

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Bestell-Nr.: E06536_122
20,20 €
inkl. MwSt.
18,88 €
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Formular für Wohnungsbauprämie 2024

Amtlicher Vordruck des Antrags auf Wohnungsbauprämie für Aufwendungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG gem. BMF-Schreiben vom 22.10.2024.

Prämienbegünstigt sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften, Beiträge zu Sparverträgen, die zum Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums oder zum Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts verwendet werden sowie Beiträge nach der Art von Sparverträgen, die mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen zum Zwecke einer Kapitalansammlung abgeschlossen werden. Die Antragsfrist für die Wohnungsbauprämie 2024 beträgt 2 Jahre, beginnt am 1.1.2025 und endet zum 31.12.2026.

Vorteile
Aktuelles

Amtlicher Vordruck des Antrags auf Wohnungsbauprämie für Aufwendungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG gem. BMF-Schreiben vom 22.10.2024.

Prämienbegünstigt sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften, Beiträge zu Sparverträgen, die zum Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums oder zum Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts verwendet werden sowie Beiträge nach der Art von Sparverträgen, die mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen zum Zwecke einer Kapitalansammlung abgeschlossen werden. Die Antragsfrist für die Wohnungsbauprämie 2024 beträgt 2 Jahre, beginnt am 1.1.2025 und endet zum 31.12.2026.

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Amtlicher Vordruck des Antrags auf Wohnungsbauprämie für Aufwendungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG gem. BMF-Schreiben vom 22.10.2024.

Prämienbegünstigt sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften, Beiträge zu Sparverträgen, die zum Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums oder zum Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts verwendet werden sowie Beiträge nach der Art von Sparverträgen, die mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen zum Zwecke einer Kapitalansammlung abgeschlossen werden. Die Antragsfrist für die Wohnungsbauprämie 2024 beträgt 2 Jahre, beginnt am 1.1.2025 und endet zum 31.12.2026.

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Inklusiv-Leistungen: Pro Bestelleinheit: 20 Muster-Anträge
Bestell-Nr.: E06536_122
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