4 WochenFormularFormularIn den Warenkorb06536-0122E06536_122E06536_122false06536Meine%20Empfehlung%3A%20Antrag%20auf%20Wohnungsbaupr%C3%A4mie%202024%2C%20inkl.%20Erl%C3%A4uterungenHallo%2C%20das%20folgende%20Produkt%20habe%20ich%20bei%20https%3A%2F%2Fshop.haufe.de%20entdeckt%3A%20%0AAntrag%20auf%20Wohnungsbaupr%C3%A4mie%202024%2C%20inkl.%20Erl%C3%A4uterungen%0Ahttps%3A%2F%2Fshop.haufe.de%2Fprod%2Fantrag-auf-wohnungsbaupraemie-2024-inkl-erlaeuterungen%2FE06536122%0A%0AMit%20freundlichen%20Gr%C3%BC%C3%9Fen%20%0A%0APS%3A%20Entdecken%20Sie%20weitere%20Neuheiten%20und%20interessante%20Produkte%20bei%20https%3A%2F%2Fshop.haufe.de.
Amtlicher Vordruck des Antrags auf Wohnungsbauprämie für Aufwendungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG gem. BMF-Schreiben vom 22.10.2024.
Prämienbegünstigt sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften, Beiträge zu Sparverträgen, die zum Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums oder zum Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts verwendet werden sowie Beiträge nach der Art von Sparverträgen, die mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen zum Zwecke einer Kapitalansammlung abgeschlossen werden. Die Antragsfrist für die Wohnungsbauprämie 2024 beträgt 2 Jahre, beginnt am 1.1.2025 und endet zum 31.12.2026.
Amtlicher Vordruck des Antrags auf Wohnungsbauprämie für Aufwendungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG gem. BMF-Schreiben vom 22.10.2024.
Prämienbegünstigt sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften, Beiträge zu Sparverträgen, die zum Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums oder zum Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts verwendet werden sowie Beiträge nach der Art von Sparverträgen, die mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen zum Zwecke einer Kapitalansammlung abgeschlossen werden. Die Antragsfrist für die Wohnungsbauprämie 2024 beträgt 2 Jahre, beginnt am 1.1.2025 und endet zum 31.12.2026.
Amtlicher Vordruck des Antrags auf Wohnungsbauprämie für Aufwendungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG gem. BMF-Schreiben vom 22.10.2024.
Prämienbegünstigt sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften, Beiträge zu Sparverträgen, die zum Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums oder zum Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts verwendet werden sowie Beiträge nach der Art von Sparverträgen, die mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen zum Zwecke einer Kapitalansammlung abgeschlossen werden. Die Antragsfrist für die Wohnungsbauprämie 2024 beträgt 2 Jahre, beginnt am 1.1.2025 und endet zum 31.12.2026.
Antrag auf Wohnungsbauprämie 2024, inkl. Erläuterungen
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Prämienbegünstigt sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften, Beiträge zu Sparverträgen, die zum Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums oder zum Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts verwendet werden sowie Beiträge nach der Art von Sparverträgen, die mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen zum Zwecke einer Kapitalansammlung abgeschlossen werden. Die Antragsfrist für die Wohnungsbauprämie 2024 beträgt 2 Jahre, beginnt am 1.1.2025 und endet zum 31.12.2026.
Vorteile
Aktuelles
Amtlicher Vordruck des Antrags auf Wohnungsbauprämie für Aufwendungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG gem. BMF-Schreiben vom 22.10.2024.
Prämienbegünstigt sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften, Beiträge zu Sparverträgen, die zum Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums oder zum Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts verwendet werden sowie Beiträge nach der Art von Sparverträgen, die mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen zum Zwecke einer Kapitalansammlung abgeschlossen werden. Die Antragsfrist für die Wohnungsbauprämie 2024 beträgt 2 Jahre, beginnt am 1.1.2025 und endet zum 31.12.2026.
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Prämienbegünstigt sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften, Beiträge zu Sparverträgen, die zum Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums oder zum Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts verwendet werden sowie Beiträge nach der Art von Sparverträgen, die mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen zum Zwecke einer Kapitalansammlung abgeschlossen werden. Die Antragsfrist für die Wohnungsbauprämie 2024 beträgt 2 Jahre, beginnt am 1.1.2025 und endet zum 31.12.2026.
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