
Datenerfassung & Neubewertung
Betroffene Mandantinnen und Mandanten können mittels Schnittstelle zu Ihrer Kanzleisoftware mit allen bereits vorliegenden grundsteuerrelevanten Informationen importiert werden.
Profitieren Sie von der automatisierten Erfassung öffentlich zugänglicher Daten (z.B. BORIS) sowie der automatischen Neubewertung.