Seit 29.07.2026

Heizungsgesetz abgeschafft.
Das GModG 2026 im Überblick

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Es ersetzt das bisherige Heizungsgesetz, das GEG, und wird bis 2030 dreimal nachgeschärft. Stufenweise wird das Gesetz angepasst, so dass Sie als Immobilienverwalter stets topaktuell informiert sein müssen, um Eigentümergemeinschaften zuverlässig beraten und begleiten zu können.

Handwerker montiert eine neue, klimafreundliche Heizung in einem Wohngebäude

Das ändert sich für Immobilienverwalter

Fünf Stufen bis 2030. Was in welchem Jahr auf Ihre Objekte zukommt.

2026

Freie Heizungswahl

  • Die 65-%-Pflicht und die Beratungspflicht vor dem Einbau sind gestrichen.
  • Gas- und Ölheizungen dürfen wieder eingebaut werden. Wer das tut, bindet sich ab 2029 an die Bio-Treppe.
2027

Energieausweise & neue Effizienzklassen

  • Bei jeder Mietvertragsverlängerung muss künftig ein gültiger Energieausweis vorliegen. Bisher galt das nur bei Neuvermietung und Verkauf.
  • Für Nichtwohngebäude kommt die EU-Skala von A bis G. Wohngebäude behalten die Skala von A bis H.
  • Die neue Skala trifft auch Gewerbeeinheiten in gemischt genutzten Objekten.
2028

CO2-Kostenaufteilung

  • Nach dem Einbau einer neuen fossilen Heizung zahlen Mieter und Vermieter je die Hälfte.
  • Der Gebäudezustand spielt für die Verteilung dann keine Rolle mehr.
  • Bei Gasheizungen kommen Netzentgelte und Bio-Mehrkosten oben drauf.
2029

Die Bio-Treppe beginnt

  • Neue fossile Heizungen starten mit 10 % klimafreundlichen Brennstoffen.
  • Danach geht es weiter: 15 % bis 2030, 30 % bis 2035, 60 % bis 2040.
  • Den Nachweis liefert der Brennstoff- oder Wärmeliefervertrag.
2030

Solarpflicht im Wohnungsneubau

  • Jedes neue Wohngebäude braucht eine Solaranlage, überdachte Stellplätze am Gebäude ebenso.
  • Der Bestand bleibt außen vor, auch bei einer umfassenden Sanierung.
  • Nichtwohngebäude trifft die Pflicht schon 2028, sobald umfassend saniert wird. Ausnahmen sind benannt.

Was heißt das für die Arbeit in der Immobilienverwaltung?

Beratung heißt heute mehr als die Frage nach der Heizung. Idealerweise erarbeiten Sie gemeinsam mit einem Energieberater einen Sanierungsfahrplan für das Objekt und besprechen ihn anschließend mit den Eigentümern. Danach geht es um die Rücklagen, um Förderprogramme und um mögliche Finanzierungsmodelle.

Sie brauchen:

  • Einen Sanierungsfahrplan als Leitfaden
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen für den Variantenvergleich
  • Einen Überblick über die Förderung

Der Heizungstausch braucht einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Bereiten Sie die Versammlung mit dem Sanierungsfahrplan, den Kostenszenarien und den Fördermöglichkeiten vor, damit Eigentümer eine fundierte Entscheidung treffen können.

Sie brauchen:

  • Eine verständliche Gegenüberstellung der Heizungsvarianten
  • Eine Beschlussvorlage mit Zeitplan
  • Antworten auf typische Rückfragen der Eigentümer

Mit dem Einbau einer fossilen Heizung kommt die CO2-Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter hinzu. Die Nebenkostenabrechnung muss den neuen Verteilungsschlüssel korrekt abbilden, inklusive der Nachweise aus dem Brennstoff- oder Wärmeliefervertrag.

Sie brauchen:

  • Ein Rechenbeispiel für die 50/50-Aufteilung
  • Eine Vorlage für die neue Abrechnungsposition
  • Die Nachweise des Brennstoff- oder Wärmelieferanten

Eine Modernisierung nach dem GModG kann eine Mieterhöhung rechtfertigen. Die Begründung muss die Maßnahme, die Kosten und die gesetzlichen Grenzen nachvollziehbar darlegen, damit sie vor Mietern und im Streitfall auch vor Gericht Bestand hat.

Sie brauchen:

  • Ein Musterschreiben zur Modernisierungsmieterhöhung
  • Eine Übersicht der aktuellen gesetzlichen Kappungsgrenzen
  • Eine nachvollziehbare Kostenaufstellung je Wohneinheit


Sie müssen das GModG nicht allein meistern

Wir ordnen jede neue Regel des GModG rechtlich ein, übersetzen alles in die Praxis und liefern Ihnen die passende Arbeitshilfe für Recht, Förderung und Technik.

Alle Lösungen zum GModG im Detail

VerwalterPraxis Gold

Fachwissen im Haufe VerwalterPraxis Gold mit CoPilot RE
  • KI-Assistent CoPilot RE
  • 24 Online-Seminare pro Jahr
  • Muster, Vorlagen, Arbeitshilfen
  • Fachwissen zu WEG- und Mietrecht
  • Aktuelle Rechtsprechung und News

Zum GModG enthalten:

  • Vier Online-Seminare
  • Rechtliche Einordnung aller Änderungen
  • Gegenüberstellung aller Änderungen (Synopse GEG – GModG)
  • Musterschreiben zum Heizungstausch
  • Rechenbeispiele zur CO2-Kostenaufteilung
  • Checklisten und Infografiken
  • Updates zu jeder Gesetzesstufe

Online-Seminare

Online-Seminar-Paket zum GModG

Vier Online-Seminare zum GModG:

  • 1. Wesentliche Änderungen im Miet- und WEG-Recht im Überblick
  • 2. Bio-Treppe und CO2-Kostenaufteilung
  • 3. Sanierung von Bestandsgebäuden: Nachrüstpflichten und Energieausweis
  • 4. FAQ: Sie fragen, RA Blankenstein und Ass. iur. Denk antworten

Alle Seminare auch als Aufzeichnung verfügbar.

Fachbuch GModG 2026

Fachbuch GModG 2026
  • Inhalte zu Recht, Technik und Förderung
  • Alle Änderungen rechtlich eingeordnet
  • Bio-Treppe und CO2-Kostenaufteilung erklärt
  • Schritt für Schritt durch die Sanierungsplanung
  • Musterschreiben, Beschlussvorlagen und Vorgehensweisen
  • Mit Anbindung an die digitale Plattform

Online-Seminare zum GModG

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GModG im Überblick

Was gilt jetzt statt der 65-Prozent-Vorgabe, welche Heizungsarten sind zulässig, und was heißt das für Ihre Verwaltung? Der Einstieg in alle Neuregelungen.

Di., 06.10.2026 | 14:00 Uhr | ca. 90 Min.

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Bio-Treppe und CO2-Kostenaufteilung

Wird eine Heizung mit fossilen Brennstoffen eingebaut, ändert sich die Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter. Was das CO2KostAufG jetzt vorgibt und wie Sie es umsetzen.

Di., 20.10.2026 | 14:00 Uhr | ca. 90 Min.

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Sanierung von Bestandsgebäuden

Nachrüstpflichten, Verschlechterungsverbot und die neuen Anforderungen an den Energieausweis: Was bei der Sanierung im Bestand auf Verwalter und Eigentümer zukommt.

Di., 03.11.2026 | 14:00 Uhr | ca. 90 Min.

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FAQ zum GModG

Zwischen Bio-Treppe, CO2-Kosten, Heizungsarten und Nachrüstpflichten bleiben Fragen offen. Hier beantworten die Referenten sie an Ihren Fällen.

Di., 17.11.2026 | 14:00 Uhr | ca. 90 Min.