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Whitepaper: Warum müssen Mitarbeiter unterwiesen werden?

Nach §12 ArbSchG steht der Arbeitgeber in der Pflicht, „die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen“. Diese allgemeine Pflicht für alle Betriebe wird in einer Reihe von Verordnungen, Technischen Regeln und im Berufsgenossenschaftlichen Regelwerk aufgegriffen und konkretisiert (z. B. Gefahrstoffverordnung, TRGS 555, Biostoffverordnung, TRBA 100, Baustellenverordnung, Strahlenschutzverordnung, DGUV-V 1 u.v.a.).

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