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Digitale Zeiten für die PKV: Integration in ELStAM ab 2026

Die wichtigsten Fragen zur Datenübermittlung und deren Auswirkungen auf HR-Prozesse

Ab dem Jahr 2026 werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Privatversicherte elektronisch über das ELStAM-Verfahren direkt vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereitgestellt. Damit entfällt die bisherige Papierbescheinigung, die Beschäftigte bislang ihren Arbeitgebern vorlegen mussten – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Digitalisierung und Prozesssicherheit in der Lohnabrechnung.

Dieses Whitepaper beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die neue Datenübermittlung der PKV-Beiträge, zeigt Auswirkungen auf Ihre HR-Prozesse und bietet praxisnahe Orientierung für den Jahreswechsel 2025/2026.

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