Änderung der Beitragsberechnung in der Pflegeversicherung

Die Berücksichtigung von Kindern beim Beitragssatz

Zum 1.7.2023 ändert sich die Beitragsberechnung der Pflegeversicherung. Die Anzahl der Kinder i. S. d. Pflegeversicherung wirkt sich auf die Höhe des Beitragssatzes des Beschäftigten aus.

Mit diesem Schreiben können Arbeitgeber ihre Beschäftigten über die Gesetzesänderung informieren und ggf. die Anzahl der Kinder abfragen.

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