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Anforderungen an Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz
Das Nachweisgesetz (NachwG) findet regelmäßig auf alle Arbeitsverhältnisse Anwendung. Selbst kurzfristige Aushilfsarbeitsverhältnisse sind seit dem 1.8.2022 nicht mehr vom Geltungsbereich ausgenommen. In den meisten Branchen und wenn der Arbeitnehmer nicht einen schriftlichen Nachweis verlangt, kann der Nachweis seit dem 1.1.2025 unter bestimmten weiteren Voraussetzungen auch in Textform erteilt werden.
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