Mindestlohn,
Minijob, Midijob:

To-do-Liste für die Entgeltabrechnung zum 1.1.2024

Zum 1.1.2024 steigt der Mindestlohn auf 12,41 EUR. Damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze sowie die Untergrenze von Midijobs auf 538 EUR angehoben. Außerdem läuft die Übergangsregelung im Übergangsbereich zum 31.12.2023 aus.

Die kostenlose Checkliste zeigt, was Sie bei der Umsetzung in der Entgeltabrechnung beachten müssen. Erfahren Sie außerdem, was bei Minijobs und Beschäftigungen im Übergangsbereich zu beachten ist. Jetzt downloaden!

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