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Mindestlohn, Minijob, Midijob

To-Do-Liste für die Entgeltabrechnung zum 01.01.2026

Zum 1.1.2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 EUR. Somit erhöht sich auch die Geringfügigkeitsgrenze auf 603 EUR und die Untergrenze für Midijobs wird auf 603,01 EUR angehoben. Diese kostenlose Checkliste zeigt, was Arbeitgeber bei der Umsetzung in der Entgeltabrechnung beachten müssen.

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