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Mindestlohn, Minijob, Midijob To-do-Liste
für die Entgeltabrechnung zum 1.1.2025

Zum 1.1.2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 EUR. Damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze auf 556 EUR und die Untergrenze von Midijobs auf 556,01 EUR angehoben.

Diese Checkliste zeigt, was Sie bei der Umsetzung in der Entgeltabrechnung beachten müssen.


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