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Neue Gesetze
WhitepaperBürokratieentlastungsgesetz
Ab dem 1.1.2025 reicht in vielen Fällen ein digitaler Arbeitsvertrag aus, um den Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen zu erbringen. Anträge auf Elternzeit, Arbeitnehmerüberlassungsverträge und sogar Arbeitszeugnisse können nach der Neuregelung einfach per E-Mail oder in elektronischer Form eingereicht bzw. versendet werden. Aber auch die Aufbewahrungsfristen für Lohn- und Gehaltslisten werden verkürzt.
Erfahren Sie in diesem Whitepaper, welche Änderungen durch das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) auf Sie zukommen.
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