Altersteilzeit bei TVöD-Arbeitsverhältnissen

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In der Tarifrunde 2023 wurde der „Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ)“ nicht verlängert. Deshalb ist seit dem 1.1.2023 die Vereinbarung von Altersteilzeitarbeitsverhältnissen für TVöD-Beschäftigte zwar weiterhin zulässig, aber nur noch freiwillig und auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes möglich.

Lesen Sie hier, was es Neues zu beachten gibt und was das für Sie als Personaler:in bedeutet.

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