E-Rechnungspflicht ab 2025

Praktische Tipps & wertvolle Informationen

E-Rechnungspflicht ab 2025

Die E-Rechnung wird Pflicht

Unternehmen und Steuerkanzleien müssen sich frühzeitig auf die Einführung der elektronischen Rechnung vorbereiten, die ab dem 1.1.2025 schrittweise im B2B-Bereich verpflichtend wird. Dies stellt für viele eine große Herausforderung dar, bietet jedoch zugleich die Chance, Prozesse zu digitalisieren. Besonders für Steuerkanzleien eröffnet die Umstellung die Möglichkeit, ihr Beratungsangebot zu erweitern.

Übergangsfristen

Die Übergangsfristen im Überblick

Ab dem 1.1.2025…

müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich dazu in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu bearbeiten. Kleinbetragsrechnungen (unter 250 EUR), Fahrausweise sowie steuerfreie Lieferungen und Leistungen sind von der E-Rechnungspflicht nicht betroffen.

Bis Ende 2026…

dürfen für in 2025 und 2026 ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermittelt werden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, bleiben in diesem Zeitraum zulässig, allerdings ist hierfür (wie bisher) die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich.

Bis Ende 2027…

dürfen Rechnungsaussteller mit einem Vorjahresumsatz von max. 800.000 EUR für in 2027 ausgeführte Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermitteln. Für diese Unternehmen bleiben auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, in diesem Zeitraum zulässig; wie in 2025 und 2026 ist hierfür die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich.

Unternehmer, deren Vorjahresumsatz (2026) diese Grenze überschreitet, haben aber noch die Möglichkeit, Rechnungen auszustellen, die mittels elektronischem Datenaustausch (EDI Verfahren) übermittelt werden.

Ab 2028…

sind die neuen Anforderungen an die E-Rechnungen und ihre Übermittlung dann zwingend einzuhalten. Damit werden auch die Voraussetzungen geschaffen für das im Koalitionsvertrag vorgesehene Meldesystem bzw. die EU seitig geplanten ViDA-Maßnahmen.

Das EDI Verfahren kann weiterhin genutzt werden, sofern die für die Umsatzsteuer erforderlichen Informationen so aus dem verwendeten Rechnungsformat richtig und vollständig extrahiert werden können, dass das Ergebnis der CEN Norm EN 16931 entspricht oder mit ihr kompatibel ist.

Auswirkungen

Auswirkungen der E-Rechnung auf Steuerkanzleien & das Finanz- und Rechnungswesen

Auswirkungen auf Steuerkanzleien

Ihnen als Steuerberater:in wird bei der Umsetzung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich eine zentrale Rolle zukommen. Sie sind nicht nur selbst von der Verpflichtung betroffen und müssen die Umsetzung in Ihrer Kanzlei bewerkstelligen, sondern sind der erste Ansprechpartner für die Umstellung der Rechnungsprozesse bei Ihren Mandanten.

In den meisten Kanzleien sind jedoch noch viele Fragen offen. Und es gilt jetzt die Weichen zu stellen, sich und Ihre Mandant:innen über die (gesetzlichen) Grundlagen der E-Rechnung zu informieren, Routineaufgaben (weiter) zu automatisieren und Ihren Fokus auf die strategische Beratung zu lenken.

Auswirkungen auf Unternehmen

Sie als Fachkraft im Finanz- und Rechnungswesen stehen nun vor der Aufgabe, nicht nur die gesetzlichen Anforderungen der E-Rechnung in Ihrem Unternehmen umzusetzen, sondern auch auf die neuen Prozesse vorzubereiten. Ihre Expertise ist gefragt, um die Umstellung reibungslos zu gestalten.

Es ist wichtig, dass Sie und Ihr Team sich tiefgründig über die gesetzlichen Grundlagen der E-Rechnung informieren und entsprechende Schritte zur Umsetzung einleiten. Dabei sollten Sie Routineaufgaben weiter automatisieren und die digitalen Prozesse optimieren, um das Rechnungswesen strategisch auszurichten und zukunftssicher aufzustellen.

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