E-Rechnungspflicht ab 2025

Praktische Tipps & wertvolle Informationen

Die E-Rechnung wird Pflicht

Unternehmen und Steuerkanzleien müssen sich frühzeitig auf die Einführung der elektronischen Rechnung vorbereiten, die ab dem 1.1.2025 schrittweise im B2B-Bereich verpflichtend wird. Dies stellt für viele eine große Herausforderung dar, bietet jedoch zugleich die Chance, Prozesse zu digitalisieren. Besonders für Steuerkanzleien eröffnet die Umstellung die Möglichkeit, ihr Beratungsangebot zu erweitern.

Übergangsfristen

Die Übergangsfristen im Überblick

Ab dem 1.1.2025…

Bis Ende 2026…

Bis Ende 2027…

Ab 2028…

 

 

Auswirkungen

Auswirkungen der E-Rechnung auf Steuerkanzleien & das Finanz- und Rechnungswesen

§

Auswirkungen auf Steuerkanzleien

Ihnen als Steuerberater:in wird bei der Umsetzung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich eine zentrale Rolle zukommen. Sie sind nicht nur selbst von der Verpflichtung betroffen und müssen die Umsetzung in Ihrer Kanzlei bewerkstelligen, sondern sind der erste Ansprechpartner für die Umstellung der Rechnungsprozesse bei Ihren Mandanten.

In den meisten Kanzleien sind jedoch noch viele Fragen offen. Und es gilt jetzt die Weichen zu stellen, sich und Ihre Mandant:innen über die (gesetzlichen) Grundlagen der E-Rechnung zu informieren, Routineaufgaben (weiter) zu automatisieren und Ihren Fokus auf die strategische Beratung zu lenken.

Auswirkungen auf Unternehmen

Sie als Fachkraft im Finanz- und Rechnungswesen stehen nun vor der Aufgabe, nicht nur die gesetzlichen Anforderungen der E-Rechnung in Ihrem Unternehmen umzusetzen, sondern auch auf die neuen Prozesse vorzubereiten. Ihre Expertise ist gefragt, um die Umstellung reibungslos zu gestalten.

Es ist wichtig, dass Sie und Ihr Team sich tiefgründig über die gesetzlichen Grundlagen der E-Rechnung informieren und entsprechende Schritte zur Umsetzung einleiten. Dabei sollten Sie Routineaufgaben weiter automatisieren und die digitalen Prozesse optimieren, um das Rechnungswesen strategisch auszurichten und zukunftssicher aufzustellen.

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