GWG richtig einordnen, erfassen und verbuchen

Welche Regelungen rund um die richtige Handhabung von GWG gelten aktuell? Nutzen Sie einfach die praktische Schritt für Schritt-Anleitung.

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Was sind GWG?

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind bewegliche, abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die eine Grenze von 800 Euro netto nicht überschreiten.

Für die Abschreibung stehen zwei Methoden zur Verfügung, die Sofortabschreibung und die Poolabschreibung. Die Sofortabschreibung ermöglicht es, Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto noch im Jahr der Anschaffung vollständig abzuschreiben. Alternativ können Güter im Wert zwischen 250 und 1.000 Euro netto in einem Sammelposten zusammengefasst und über fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben werden (Poolabschreibung).

Das korrekte Buchen richtet sich dabei nach der gewählten Methode und unterstützt Unternehmen bei einer einfachen und steuerlich vorteilhaften Verwaltung geringwertiger Wirtschaftsgüter.

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Gehen Sie strukturiert vor und treffen Sie die richtigen Entscheidungen, wenn es um die Einordnung, Erfassung und Verbuchung von geringwertigen Wirtschaftsgütern geht.


  • GWG identifizieren
  • Anschaffungskosten von GWG berechnen
  • Unterschiedliche Abschreibungsmöglichkeiten verstehen
  • Günstigste Abschreibungsmethode finden
  • GWG korrekt verbuchen
  • GWG richtig erfassen

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