Haufe Digitale Personalakte
Stressfrei. Papierfrei. Erweiterbar.
- Personalakten effizient verwalten
- HR-Prozesse beschleunigen
- Flexibel & ortsunabhängig arbeiten
Die Digitalisierungschancen von Personalabteilungen in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sind enorm. Der Umstieg von analogen auf digitale HR-Prozesse steigert die Effizienz, Geschwindigkeit, Transparenz und die Kommunikation in der täglichen HR-Arbeit – nicht nur Abteilungsintern, sondern auch mit Mitarbeitern.
Idealer Startpunkt für eine HR-Digitalisierung ist die digitale Personalakte.
Hier ist Haufe als HR-Spezialist und einem breiten HR-Portfolio Ihr perfekter Digitalisierungspartner – für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Personalarbeit.
Lernen Sie die Lösung des HR-Spezialisten kennen!
Mit der digitalen Personalakte von Haufe gestalten Sie Ihren gesamten Workflow einfach und effizient. Eine Revisionssicherheit ist selbstverständlich. In der HR-Software können Sie elektronische Mitarbeiterakten in wenigen Schritten anlegen, verwalten und archivieren. Mittels einer intelligenten Suche finden Sie HR-Dokumente und Personalakten in wenigen Sekunden. Durch den ortsunabhängigen und flexiblen Zugriff über alle Devices stellen Sie sich zudem bestmöglich für die Arbeitswelt von Morgen auf und sind Home-Office Ready.

Ihre Vorteile im Überblick:
- Schnell, effizient, modern
- Einfache Suche von HR-Dokumenten
- Aufgaben & Erinnerungen komplett digital
- Integriertes HR Analytics
- Integration in bestehende Systeme
- Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch und auf Anfrage
- Verfügbar via Cloud oder Remote
- Speichern Sie alle Personalakten an einem sicheren Ort. Importieren Sie automatisch wichtige Dokumente aus anderen HR-Informationssystemen.
- Legen Sie Dokumente automatisch in der passenden Personalakte ab. Das spart Ihnen Zeit und erübrigt manuelle Tätigkeiten.
- Finden Sie schnell die benötigten Unterlagen. Nutzen Sie die erweiterten Suchfunktionen.
- Erzeugen und verteilen Sie Ihre Dokumente zukünftig digital. Nutzen Sie die Vorteile eines einfachen Zugriffs. Schluss mit Download, Druck und Papier.
- Leiten Sie Dokumente an die richtigen Personen zur Prüfung, Signatur oder Bestätigung weiter.
- Überführen Sie Papier- und elektronische Dokumente auf einfache Art und Weise und fügen Sie neue Papierdokumente über Upload, Scan, Fax oder E-Mail hinzu.
Top-Feature:
Eigene Administration
Unsere Software ist die einzige Lösung, die über eine einfach zu bedienende Administrationsoberfläche nahezu die gesamte fachliche Einrichtung der digitalen Personalakte ermöglicht. Interne oder externe IT-Ressourcen für Änderungen sind nicht mehr nötig.
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Whitepaper
Personalakte in der Cloud - was bedeutet das?
Für den Betrieb einer elektronischen Personalakte bietet sich für Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber die Cloud an. Warum und 10 Vorteile der Cloud lesen Sie in diesem kostenlosen Whitepaper.
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- Personalakten digital verwalten
- HR-Prozesse beschleunigen
- Ortsunabhängiger und flexibler Zugriff
- Einfache Integration
- Modular erweiterbare HR-Software
Ihr Einsparpotenzial
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Kosteneinsparung
- weniger Personalkosten
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Zeitersparnis
- intelligente Suche
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- entfallende Aufwände wie kopieren & drucken
114 M
Platzgewinn
- keine Regale*
- kein weiterer Stauraum
*Berechnung auf Grundlage von Erfahrungswerten und beruhend auf der Annahme eines Unternehmens mit 1.000 Personalakten, 5 Sachbearbeitern und einer Akte mit durchschnittlich 109 Seiten.
Unsere Services
Scan-Services
Einfache Umstellung auf digital
Wir wandeln Ihre Papierakten in elektronische Personalakten um – schon in wenigen Tagen. Wir scannen Ihre Dokumente und erstellen Ihre neue digitale Ablage. Sprechen Sie uns auf diesen besonderen Service an.
System-Integration
Einfacher Connect: Integration in Ihre Systemlandschaft
Gemeinsam mit unserem Partner Clevis implementieren wir die Software mit Ihnen und Ihrer IT schnell und problemlos. Die HR-Software steht Ihnen bereits in wenigen Tagen zur Verfügung.
Updates
Immer aktuell: Ohne weiteren Aufwand
Immer aktuell. Ohne weiteren Aufwand. Unsere Lösung wird unkompliziert stetig aktualisiert. So profitieren Sie kontinuierlich von Verbesserungen in den Funktionen.
Unsere starken Partner



HR-Software für alle Personalprozesse:
In die Zukunft mit Haufe People Operations
Eine zentrale Software für HR-Prozesse und Services:
Managen Sie Ihr Dokumentenmanagement aktiv - via digitaler Personalakte, Dokumentengenerierung, E-Signature und HR-Analytics. Entlasten Sie Ihre HR-Abteilung mit dem Haufe Task Management sowie den HR-Self Services inkl. Wissensdatenbank. Eine leistungsstarke Software für Ihre digitale Zukunft.
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FAQ
Warum eine digitale Personalakte?Die Einführung einer digitalen Personalakte ist einer der ersten wichtigen Schritte in Richtung einer modernen, papierlosen und komplett elektronischen HR-Arbeit. Damit ersparen sich Personaler mühseliges Ablegen und Suchen in Aktenbergen. Die Automatisierung administrativer HR-Prozesse schafft Freiräume zum strategischen Arbeiten.
Mit dem Scannen von Dokumenten, einem Dokumentenmanagement und einer HR-Software dienen noch existierende Papierakten lediglich zur Archivierung. Neben der Ersparnis von Papierbergen steht dabei vor allem im Vordergrund, dass nun jedem Zugriffsberechtigten jederzeit und überall eine vollständig bearbeitbare elektronische Personalakte zur Verfügung steht und dass notwendige Statistiken leichter zu erstellen und zu pflegen sind. Digitale Personalakten bieten viele neue Gestaltungs- und Auswertungsmöglichkeiten.
Durch den Wegfall aufwendiger manueller Tätigkeiten, die Nutzung von Workflows und den ortsunabhängigen Zugriff ergeben sich schnelle Erfolge:
- Mehr Effizienz
- Mehr Transparenz
- Bis zu 50% Einsparung beim Arbeitsaufwand
- Bis zu 20% Einsparung bei Druck- und Personalkosten
- Einfachere tägliche Ablage und Administration
- Höhere Informationsqualität und -aktualität
- Keine Akten mehr händisch durchsuchen, tragen und ablegen
- Bessere Datensicherheit und erhöhter Datenschutz
- Sehr schneller Zugriff an jedem Ort und durch mehrere Personen gleichzeitig
- Einsparung von Büroraum
- Moderne, zukunftsorientierte HR-Arbeit
Gerade die Effizienzsteigerung, die sich durch die tägliche Arbeit mit der digitalen Personalakte ergibt, schafft Zeit für die strategischen Themen im HR.
Hierbei sollten ein paar wichtige Aspekte berücksichtigt werden. Die Top-3-Punkte sind:
Zusammenstellung des Projektteams:
- Personalmitarbeiter
- Mitarbeiter aus den technischen Bereichen
- Betriebsrat
- Datenschutz
- Doppelspitze der Projektleitung (Personal & Technik)
- Ist-Aufnahme Ihrer Prozesse / Soll-Konzept
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre aktuelle Situation:
- Wie funktioniert die Archivierung der Personalakte heute?
- Welche Herausforderungen beschäftigen mich?
- Welche Faktoren (Zeit, Kosten, Aufwand, Stress) möchte ich verändern?
- Formulieren Sie danach in kurzer Form Ihren Wunschprozess
- Wie soll mein Prozess mit einer digitalen Personalakte in Zukunft aussehen?
- Welche Funktionen/Features sind mir und meinem Team wichtig?
- Welche technischen Anforderungen gibt es an die digitale Personalakte?
- Erstellung eines Feinkonzepts:
- Legen Sie grob den Projektablauf und den zeitlichen Rahmen fest.
Bei der Revisionssicherheit stehen folgende Fragen im Vordergrund:
- Welche Mitarbeiter sollen welche Zugriffsrechte erhalten?
- Wie wird die temporäre Akteneinsicht für Mitarbeiter und Führungskräfte gehandhabt?
- Wie werden Daten zur zulässigen Aufbewahrungsdauer erfasst und automatisch vorgelegt?
- Wie wird das Löschen von personenbezogenen Daten gewährleistet?
- Wie wird mit Datenpannen umgegangen?
- Wie werden betroffene Mitarbeiter zum Datenschutz geschult?
Auch bei der Archivierung spielt die Revisionssicherheit eine große Rolle. So muss die Archivierung mittels unveränderbaren Formats wie PDF/A und sicherem Speichermedium erfolgen, damit die Unveränderbarkeit der Dokumente garantiert ist.
- Bewerbungsunterlagen
- Arbeitsvertrag
- Entgelt
- Aus- und Weiterbildung
- Beurteilungen
- Sozialversicherungsunterlagen
- Betriebliche Altersversorgung/Versicherungen
- Bescheinigungen
- Aushändigungen/Belehrungen/Arbeitsmittel
- Firmen-Pkw
- Persönliche Ereignisse
- Abmahnungen
Lichtbild, Bewerbungsunterlagen, Bewerbungsbogen, Einladung, Vorstellungsgespräch, Fahrgelderstattung Vorstellungsgespräch
Arbeitsvertrag, Zusatzvertrag, Ende Probezeit, Darlehen, Rückzahlungsverpflichtung, Handlungsvollmacht/Prokura, Versetzung, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Arbeitsgerichtsunterlagen
Lohn- und Gehaltsveränderung, Tantieme/Prämie laut Einzelvertrag Sonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen, Pfändungen/Abtretungen, Mietverträge bei Wohnungsgestellung, Auszahlungsbeleg Kasse, Bescheid Kindergeld
Ausbildungsvertrag, Berufsschule, Kammer, Gehilfenbrief/Gesellenbrief Fortbildung/Förderkreise, Seminarbescheinigungen
Beurteilungen, Zwischenzeugnisse, Endzeugnisse
Unfallmeldungen, AU-Meldungen, Arbeitsversuche, SV-Ausweis, Unterlagen Kur, DEÜV-Meldungen
Versorgungszusage, Rückdeckungsversicherung, Direktversicherung (Arbeitgeber zahlt Beiträge), Direktversicherung (Gehaltsumwandlung)
Finanzamt, Krankenkasse, Behörden, Gericht usw., Deutsche Rentenversicherung
Handy, Schlüssel, Bahncard, Miles & More, Firmenausweis, Parkplatz, Datenschutz, Betriebsordnung, Sicherheitsbelehrung, sonstige Belehrungen, Aushändigung Sonstiges, Nebentätigkeit
Pkw-Bestellung, Pkw-Nutzungsvertrag, Rechnung, Versteuerung, Pkw-Versicherung
Elternzeit/Mutterschutz, Jubiläen, Kind, Hochzeit, Atteste, Schwerbehinderung, Wehrübung, Wehrdienst, Zivildienst, Gesundheitszeugnis, Umzug, Allgemeine Korrespondenz mit Mitarbeitern/Fehlzeiten, Arbeitserlaubnis, Führungszeugnis, Studienbescheinigung
In Betrieben werden Akten ausgeschiedener Mitarbeiter häufig jahrzehntelang aufbewahrt. Die Auffassung, hierzu sei der Arbeitgeber verpflichtet, ist weit verbreitet. Hier ist zu differenzieren:
Abrechnungsunterlagen
Dieselben Vorschriften vorwiegend steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Natur, die den Arbeitgeber verpflichten, überhaupt (Abrechnungs-) Unterlagen über den Mitarbeiter zu führen, verpflichten ihn auch, diese Unterlagen noch gewisse Zeit aufzubewahren. Hinzu kommen die bilanzrechtlichen Vorschriften.
Arbeitsschutzrechtliche Unterlagen
Verschiedene arbeitsschutzrechtliche Vorschriften, so z. B. des ArbZG, des JArbSchG und des MuSchG, verpflichten den Arbeitgeber, Unterlagen zu führen und diese eine bestimmte Zeit lang aufzubewahren. Hier handelt es sich um Unterlagen, die in Listenform geführt werden, außerhalb der Personalakten der einzelnen Mitarbeiter.
Im Zusammenhang mit ausgeschiedenen Mitarbeitern sind 2 für die Praxis wichtige Fragen zu unterscheiden:
- Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Akten ausgeschiedener Mitarbeiter weiter aufzubewahren?
- Ist der Arbeitgeber, wenn die Akte noch vorhanden ist, verpflichtet, dem Mitarbeiter darin Einsicht zu gewähren, ggf. unter welchen Voraussetzungen?
Bezüglich der ersten Frage besteht Übereinstimmung in Rechtsprechung und Schrifttum: Eine Aufbewahrungspflicht des Arbeitgebers besteht nicht. Der Arbeitgeber ist also berechtigt, die Akte des Mitarbeiters alsbald nach dessen Ausscheiden zu vernichten. Dies betrifft alle Aufzeichnungen, die nicht unter die konkret geregelten Aufbewahrungspflichten fallen, also z. B. Angaben zur betrieblichen Weiterbildung, Adressänderungen und allgemeiner Schriftwechsel.
Hinweis
Aufbewahrung bis zum Verjährungseintritt
Trotz fehlender Aufbewahrungspflicht für den Arbeitgeber wird regelmäßig empfohlen, die Personalunterlagen so lange aufzubewahren, bis mögliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verjährt sind. Bei Ansprüchen wie beispielsweise dem Anspruch auf Zeugniserteilung greift die 3-jährige Regelverjährung, sodass die Personalakte erst nach Ablauf dieser Zeit vernichtet werden sollte.
Für eine geplante Einführung einer digitalen Personalakte empfiehlt sich, die wichtigsten Fragen zu beantworten. Hier ein ausgewählter Fragenkatalog von Haufe:
- Kann durch das System die klassische Papierakte komplett abgeschafft werden?
- Sind keine weiteren Papierdokumente mehr nötig, außer den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen?
- Gewährleistet das System die Einhaltung der gesetzlichen und unternehmensinternen Datensicherheitsvorgaben?
- Ist das System revisionssicher?
- Ist eine verschlüsselte Datenübertragung bei der Akteneinsicht durch Mitarbeiter und deren Vorgesetzte möglich?
- Bestehen die technischen Voraussetzungen für eine codierte Speicherung der Daten?
- Können zeit- und kostenintensive Prozesse im Personalbereich durch die Einführung der digitalen Personalakte auch wirklich reduziert werden?
- Ist eine einheitliche Aktenführung an allen Standorten/Niederlassungen möglich?
- Können die Mitarbeiter in die eigene Personalakte direkt an ihrem Arbeitsplatz Einsicht nehmen?
- Ist das System mehrsprachig? Eignet es sich also auch für die Anwendung in anderen Landesgesellschaften?
- Stehen Workflows für eine zeit- und zielgerechte Bearbeitung zur Verfügung?
- Gibt es eine Notiz- und Wiedervorlagefunktion?
- Besteht die Möglichkeit, die Dokumente mit Datum zu versehen?
- Ist das System in das bestehende HR-Portal integrierbar?
- Können Mitarbeiterstammdaten, Gehaltsdaten und Entwicklungsdaten direkt in das System integriert werden, so dass eine doppelte Eingabe der Daten beziehungsweise Datenpflege vermieden wird?
- Besteht eine Schnittstelle zur Gehaltsabrechnung oder ist die Einrichtung einer Schnittstelle möglich, damit Gehaltszettel direkt auf elektronischem Wege in die digitale Personalakte übernommen werden können?
- Wird auch in anderen Bereichen, zum Beispiel durch eine Anbindung an ein Bewerbermanagementsystem, eine doppelte Datenpflege vermieden?
- Werden durch die digitale Personalakte Personalkosten in der Personalverwaltung sowie Lagerkosten in den Archiven eingespart?
- Kann die digitale Personalakte auch in bereits vorhandene Archivlösungen (DMS-Systeme) integriert werden?
- Besteht die Möglichkeit, die komplette Akte bei Bedarf auszudrucken?
- Ermöglicht das System eine individuelle Verschlagwortung für die jeweiligen Unternehmensbedürfnisse?
- Gibt es unterschiedliche Suchmöglichkeiten, beispielsweise über eine Dokumentenliste oder über eingegebene Begriffe?
- Enthält das System Blätter- und Schnellansicht-Funktionen für das leichte Handling?
Auch bei der Archivierung spielt die Revisionssicherheit eine große Rolle. So muss die Archivierung mittels unveränderbaren Formats wie PDF/A und sicherem Speichermedium erfolgen, damit die Unveränderbarkeit der Dokumente garantiert ist.
Welche weiteren Inhalte sind wichtig?
Checkliste
Teil I: Personalführung
Vertragsdaten
- Arbeitsvertrag und Anlagen
- Anstellungsschreiben
- sämtliche Vertragsänderungen der Folgezeit inkl. Arbeitszeitveränderungen, Versetzungen, Vorgesetztenwechsel etc.
- Vollmachten
- Verschwiegenheitsverpflichtungen
- Verpflichtung auf Datenschutzvorschriften
- Nachweis über Teilnahme am Datenschutz E-Learning
- Meldung einer Nebentätigkeit
- Zurverfügungstellung eines Dienstwagens
- Zurverfügungstellung von Arbeitsmitteln (dienstliches Mobiltelefon, Tablet oder Laptop)
- Kündigung, Aufhebungsvereinbarung
Vorvertragsdaten
- Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Zeugnisse, Referenzen, Lebenslauf, Lichtbild)
- Interviewbogen mit Stellungnahmen beteiligter Gesprächspartner
- Personalfragebogen
- Eignungstest
- ärztliche Tauglichkeitsfeststellungen, Gutachten und Befunde
- Auskünfte Dritter
- allgemeine Bewerbungskorrespondenz und Regulierung der Vorstellungskosten
Allgemeindaten
- Bescheinigungen
- Arbeits-/Aufenthaltserlaubnis
- Pfändungen, Vorschüsse
- Arbeitgeberdarlehen
- Personalmeldungen
- Vermerke über Fehlzeiten, wie Arbeitsunfähigkeit und Urlaub
- Unterlagen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
- Schwerbehindertenausweis
- Bescheinigungen und Unterlagen zu Mutterschutz bzw. Elternzeit
- Unfallanzeigen und Untersuchungsbefunde
- Werkswohnung
- Jubiläen
- Beihilfen und Darlehen
- Schriftverkehr mit den Mitarbeitern
- Schriftverkehr mit Dritten z.B. Arbeitsamt, Sozialversicherung)
- Kopien von Betriebsratsanhörungen und Betriebsratsinformationsschreiben
Entwicklungsdaten
- Seminarbesuche
- Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, interne Personalentwicklungsprogramme
- Unterlagen aus dem Assessment-/Development-Center
- Kompetenzübersicht (z.B. Fremdsprachenkenntnisse, Zusatzausbildungen etc.)
- Beurteilungen
- Zwischenzeugnisse
- Disziplinarmaßnahmen (Ermahnung, Verweis)
- Abmahnungen
- Beförderungsvorschläge
Teil II: Abrechnung
Variable Daten
- vorübergehende Gehaltskürzung (z.B. aufgrund Krankheit, Elternzeit, unbezahltem Urlaub etc.)
- Prämien/Boni/Sonderzahlungen
- Fahrgelderstattung
- sonstige Aufwandserstattungen
- Lohn- und Gehaltsnachweise
Überweisungsdaten
- Bankverbindung
- Vermögensbildung
- sonstige Versicherungen
- Mieten
- Pfändungen
- Darlehensrückzahlung
Lohnsteuer (ELStAM-Verfahren)
- Identifikationsnummer des Arbeitnehmers
- melderechtliches Geburtsdatum
- Angabe, ob es sich um ein erstes oder weiteres Dienstverhältnis handelt
- Bei privat Versicherten: Bescheinigung über Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG
- Bei Steuerklasse VI: Angabe, ob und in welcher Höhe ein Freibetrag bzw. Hinzurechnungsbetrag abgerufen werden soll
Kranken- und Sozialversicherung
- Mitgliedschaftsbescheinigung der privaten oder gesetzlichen Krankenkasse
- Kopie Sozialversicherungsausweis
Allgemeindaten
- Bescheinigungen
- Schriftverkehr
Die vorstehenden Musterbeispiele sind nicht abschließend und je nach Bedarf abzuändern. Nützlich ist auch die Anfertigung eines Deckblattes für jede Personalakte, das die jeweils aktuellen Stammdaten des Mitarbeiters enthält.
Nicht empfehlenswert ist eine fortlaufende Nummerierung der Personalakte oder auch nur der einzelnen Untergliederungen. Zwar erleichtert dies die Bearbeitung, erschwert jedoch eine Bereinigung erheblich.
Die Umstellung auf elektronische Personalakten ist im Rahmen des § 26 BDSG zulässig und bedarf nicht der Zustimmung der Arbeitnehmer. Jedoch kann nach Maßgabe des § 34 BDSG i. V. m. Art. 15 DSGVO der Arbeitnehmer Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen.
Ob bei Einführung und Anwendung elektronischer Personalakten das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG beachtet werden muss, ist höchstrichterlich bisher nicht entschieden. Im Schrifttum ist die Frage umstritten. Vermutlich ist sie nicht generell zu bejahen oder zu verneinen. Vielmehr dürfte es entscheidend auf die Programmierung der elektronischen Personalakte im Einzelfall sowie möglichen Schnittstellen zu anderen EDV-Programmen oder Daten ankommen.
Bei der Archivierung der Unterlagen über seine Beschäftigten muss der Arbeitgeber bestimmte gesetzliche Aufbewahrungsfristen beachten, die sich aus §§ 257 HGB, 147 AO, 28f SGB IV und 39b EStG ergeben.
Werden Dokumente eingescannt und die Originale vernichtet, kann es im Prozess zu Beweisschwierigkeiten kommen, da mit eingescannten Dokumenten, egal ob mit oder ohne elektronische Signatur, kein Urkundenbeweis geführt werden kann. Also sollten Erklärungen und Verträge, die zu ihrer Rechtswirksamkeit gesetzlicher oder gewillkürter Schriftform bedürfen, auch bei der Umstellung auf eine elektronische Personalakte weiterhin im Original aufbewahrt werden.