Erfüllen Sie Ihre Aushangpflicht einfach digital
Die Vorschriften bleiben immer aktuell - dank automatischer Aktualisierung. Ein Punkt weniger auf Ihrer To-Do-Liste! So vermeiden Sie Bußgelder dauerhaft.


Aushangpflichtige Gesetze öffentlicher Dienst Digital
119,00 €
Jahrespreis zzgl. MwSt. - 1er Lizenz
- Für den öffentlichen Dienst

Aushangpflichtige Gesetze Digital
119,00 €
Jahrespreis zzgl. MwSt. - 1er Lizenz
- Für die freie Marktwirtschaft
Ihre Vorteile
Sparen Sie Zeit, dank automatischer Aktualisierungs-funktion
Sie erfüllen Ihre Aushangpflicht 100 % rechtssicher
Keinen Austausch der Printbroschüre mehr nötig - nachhaltig und papiersparend
Jederzeit und überall verfügbar - erreicht auch Ihre Beschäftigten im Homeoffice
Häufige Fragen
Arbeitgeber:innen sind rechtlich dazu verpflichtet, bestimmte Rechtsvorschriften in ihrem Unternehmen zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Arbeitnehmer:innen sollen sich so über ihre Rechte informieren können.
Eine Verletzung der Aushangpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € geahndet werden. Als Arbeitgeber:in können Sie sich auch schadenersatzpflichtig machen, wenn der Verstoß gegen die Aushangpflicht ursächlich für den Eintritt eines Schadens auf Seiten der Beschäftigten gewesen ist.
Welche Vorschriften sind enthalten?
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitszeitgesetz
- Betriebsverfassungsgesetz
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Datenschutz-Grundverordnung – Auszug
- Entgelttransparenzgesetz
- Familienpflegezeitgesetz
- Heimarbeitsgesetz
- Infektionsschutzgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Kündigungsschutzgesetz
- Mindestlohngesetz
- Mutterschutzgesetz
- Pflegezeitgesetz
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Auszug
- Vermögensbildungsgesetz
- Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung u.v.m
Zusätzlich in „Aushangpflichtige Gesetze öffentlicher Dienst Digital"
- Bundesgleichstellungsgesetz
- Gleichstellungsgesetze der Länder
Kann ich auch in digitaler Form „aushängen"?
Ja. Aushangpflichtige Gesetze können auch in digitaler Form rechtssicher zur Verfügung gestellt werden, wenn sie für alle Mitarbeiter:innen erreichbar und frei zugänglich sind.
Wie funktioniert die digitale Version?
Es ist eine reine Online-Lösung, in der sich alle relevanten aushangpflichtigen Gesetze in der jeweils tages-aktuellen Fassung befinden. Arbeitgeber:innen haben damit die Möglichkeit, ihren Beschäftigten diese stets aktuellen Vorschriften in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie einen für Ihre Organisation individuellen Link per E-Mail zugeschickt. Über diesen Link können Ihre Beschäftigten direkt auf die Online-Version zugreifen. Hierzu brauchen Ihre Beschäftigten nur einen Internet-Zugang. Stellen Sie den Link einfach dauerhaft zur Verfügung, zum Beispiel in Ihrem internen Netzwerk, und informieren Sie alle Beschäftigten über die Zugriffsmöglichkeit.
Muss ich als Beschäftigte:r angemeldet sein, um die Online-Version zu nutzen?
Nein. Alle Beschäftigten, denen Sie als Arbeitgeber:in den individuellen Link zur Verfügung stellen und die über eine Internet-Zugriffsmöglichkeit verfügen, können direkt auf die Online-Lösung zugreifen. Es ist keine weitere Anmeldung, kein Login erforderlich.
Wie lange funktioniert der Zugriff auf die Online-Version?
Solange Ihr Abonnement läuft, haben Ihre Beschäftigten die Möglichkeit, auf Aushangpflichtige Gesetze Digital zuzugreifen, ohne dass Sie als Arbeitgeber:in weitere Schritte unternehmen müssen.
Datenschutz: Können die Beschäftigten anonym zugreifen?
Ja. Die Online-Lösung entspricht den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit.
Kann ich die Online-Version auch verwenden, wenn nicht alle Beschäftigten auf diese zugreifen können?
Ja. Ergänzen Sie die Digital-Lösung in diesem Fall am einfachsten mit den Haufe Print-Exemplaren der Aushangpflichtigen Gesetze und hängen Sie die relevanten Arbeitsschutzvorschriften als Broschüre vor Ort aus. Damit kommen Sie Ihrer Rechtspflicht für alle Beschäftigte nach und bieten Ihren Beschäftigten vor Ort einen zusätzlichen Service.
Darf eine andere Organisationseinheit auf die Online-Version zugreifen?
Nein. Die Lizenz, die Sie erworben haben, gilt ausschließlich für die Person bzw. die Organisation, die den Lizenzvertrag abgeschlossen und unseren AGB zugestimmt hat. Der individuelle Link darf nicht durch eine andere Organisation verwendet werden.