Arbeitgeber haben ihren Mitarbeitern gegenüber grundsätzlich eine Fürsorgepflicht. Somit müssen Arbeitgeber während der Corona-Krise Sorge dafür tragen, dass Arbeiten gefahrlos erledigt werden können. Zeigt ein Arbeitnehmer Symptome von Covid-19, ist umgehendes Handeln notwendig. Folgende Schritte sind dabei durchzuführen:
- Den Betriebsarzt oder den betrieblichen Gesundheitsdienst benachrichtigen und den Erkrankten isolieren
- Den Mitarbeiter über das Kontaktverbot zu anderen Personen informieren und entsprechende Maßnahmen einleiten
- Reinigungsmaßnahmen am Arbeitsplatz des Erkrankten durchführen, den Raum lüften und erst wieder am nächsten Tag nutzen
- Alle Personen, die mit dem Erkrankten in Kontakt waren, beobachten, isolieren oder freistellen
Eine detaillierte Handlungsanleitung für den Pandemiefall sowie weitere Maßnahmen und Möglichkeiten, die Betriebsschließung aufgrund von Corona zu vermeiden, finden Sie in unserem Beitrag.