Coronavirus: Auswirkungen auf Ihr Unternehmen


Covid-19: Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Was müssen Unternehmen und Personaler jetzt wissen? Wir liefern Ihnen News und Handlungsempfehlungen.
COVID-19: Folgen, Pflichten und Empfehlungen für Unternehmen

Sofern Unternehmen nicht vom Shutdown betroffen sind, gibt es erst einmal keinen Grund, den Betrieb zu schließen. Im Sinne der Prävention ist es jedoch wichtig, Maßnahmen wie Homeoffice o. Ä. zu treffen. Zudem bietet sich die Nutzung staatlicher Hilfe an, um die Corona-Krise gemeinsam einzudämmen. Zunächst geht es darum, den Arbeitsalltag so gut wie möglich weiterzuführen, dabei die Mitarbeiter regelmäßig zu informieren und die gegenwärtigen Entwicklungen im Auge zu behalten. Alle Beiträge zum Thema Coronavirus finden Sie in unserer Übersicht.

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Human Resources

Remote Leadership: Führung in Zeiten von Corona

Social Distancing heißt in vielen Fällen, dass Teams von Zuhause aus arbeiten – jeder für sich. Führungskräfte und Personalabteilungen stehen keiner leichten Aufgabe gegenüber. Denn Führen in Zeiten von Corona verlangt nach einer neuen Art der Kommunikation. Diese Punkte sind jetzt besonders wichtig:
  • Offenheit gegenüber den gemeinsamen Herausforderungen
  • Geduld für die neue Situation
  • Vertrauen in Mitarbeiter, Kollegen & Teams
  • Definierte Ziele und Rahmenbedingungen
  • Regelmäßige Meetings via Telefon- oder Videokonferenz
Weitere Handlungsempfehlungen für eine virtuelle Teamführung lesen Sie in unserem Beitrag.

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Auf einen Blick: Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld

  • Mindestens 10 Prozent der Beschäftigten müssen vom Arbeitsausfall betroffen sein
  • Für den Bezug müssen keine negativen Arbeitszeitsalden aufgebaut werden
  • Auch Leiharbeitnehmer haben einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld
  • Sozialversicherungsbeiträge können durch die Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet werden

Spezielle Regelungen und weitere Hinweise zum Thema Kurzarbeitergeld, Corona, Zeitarbeit & Co. finden Sie in unserem Beitrag.

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Um das Infektionsrisiko zu senken, schicken die meisten Unternehmen ihre Mitarbeiter ins Homeoffice. Auch neue Mitarbeiter müssen in dieser Zeit vom Heimarbeitsplatz aus eingearbeitet werden. Das sogenannte „Remote Onboarding“ stellt Führungskräfte und Personaler vor große Herausforderungen. Besonders wichtig ist es, in dieser Zeit ein offenes Ohr für neue Teammitglieder zu haben und Sicherheit auszustrahlen.

Checkliste: Onboarding in der Corona-Krise

  • Komplette technische Ausrüstung bereitstellen
  • Für die Installation und Einführung wichtiger Kommunikations- und Planungstools sorgen
  • Mitarbeiter zu Teamchats hinzufügen und einen Paten bestimmen
  • Regelmäßige Meetings via Telefon- oder Videokonferenz planen
  • E-Learning-Angebote bereitstellen

Weitere Tipps & Tricks fürs Onboarding erwarten Sie in unserem Beitrag.

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Unternehmen

Checkliste: Pandemieplanung für Unternehmen

Ziel einer betrieblichen Pandemieplanung ist die Aufrechterhaltung des Betriebsablaufs. Um diesen sicherzustellen, sind folgende Punkte zu erledigen:
  • Identifizierung essentieller Betriebsabläufe und die Bestimmung der dafür notwendigen Mitarbeiter (Schlüsselpersonal)
  • Erstellung eines Vertretungsplanes für kritische Personen sowie die Einarbeitung mehrerer Mitarbeiter als mögliche Vertreter essentieller Positionen
  • Organisation eines betrieblichen Gesundheitsdienstes
  • Einrichtung flexibler Arbeitsplätze und Arbeitszeiten sowie die Bereitstellung der dafür nötigen Infrastruktur
  • Mitarbeiterinformation zum Coronavirus
Einen Maßnahmenplan für die Pandemiephase sowie Schulungsmaterialien finden Sie in unserer kostenlosen Präsentation zum Coronavirus.

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Pflichten: So sollten Arbeitgeber in der Corona-Krise handeln

Arbeitgeber haben ihren Mitarbeitern gegenüber grundsätzlich eine Fürsorgepflicht. Somit müssen Arbeitgeber während der Corona-Krise Sorge dafür tragen, dass Arbeiten gefahrlos erledigt werden können. Zeigt ein Arbeitnehmer Symptome von Covid-19, ist umgehendes Handeln notwendig. Folgende Schritte sind dabei durchzuführen:
  • Den Betriebsarzt oder den betrieblichen Gesundheitsdienst benachrichtigen und den Erkrankten isolieren
  • Den Mitarbeiter über das Kontaktverbot zu anderen Personen informieren und entsprechende Maßnahmen einleiten
  • Reinigungsmaßnahmen am Arbeitsplatz des Erkrankten durchführen, den Raum lüften und erst wieder am nächsten Tag nutzen
  • Alle Personen, die mit dem Erkrankten in Kontakt waren, beobachten, isolieren oder freistellen
Eine detaillierte Handlungsanleitung für den Pandemiefall sowie weitere Maßnahmen und Möglichkeiten, die Betriebsschließung aufgrund von Corona zu vermeiden, finden Sie in unserem Beitrag.

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Soforthilfe für Unternehmen: Corona-Strategie

Personal, Rechnungswesen und Steuern: In der Krise ist Planung in diesen Bereichen besonders wichtig. Interne Prozesse müssen oftmals neu strukturiert werden. Haufe Business Office Professional bietet eine Software, die Sie speziell mit rechtssicherem Fachwissen, praktischen Tools und Arbeitshilfen unterstützt. Laufend aktualisierte Inhalte zum Thema Corona helfen Ihnen außerdem, Ihr Unternehmen sicher durch die Krise zu steuern.


Arbeitsrecht

Corona: Arbeitsrecht & Arbeitnehmer

Die gegenwärtige Situation verunsichert sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Was ist arbeitsrechtlich erlaubt, was nicht? Dürfen Arbeitnehmer beispielsweise aus Sorge vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu Hause bleiben? Folgende Regelungen dienen zur Orientierung:
  • Auch bei einer Pandemie unterliegen Arbeitnehmer weiterhin ihrer vertraglich vereinbarten Leistungspflicht. Eine Arbeitsverweigerung aufgrund der Corona-Krise ist deshalb unzulässig.
  • Grundsätzlich sind Arbeitnehmer im Falle einer Krankschreibung nicht verpflichtet, den Grund der Erkrankung anzugeben. Bei einer Infizierung mit Corona besteht allerdings eine Meldepflicht gegenüber dem Arbeitgeber.
Einen Überblick über weitere arbeitsrechtliche Folgen der Pandemie sowie wichtige Details zur Lohnfortzahlung während der Corona-Krise finden Sie in unserem Beitrag.

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Datenschutz: Was ist bei einer Pandemie erlaubt?

Um eine Pandemie einzudämmen, gelten in puncto Datenschutz besondere Bestimmungen. So ist es grundsätzlich gestattet, auch persönliche Informationen von Arbeitnehmern und Besuchern zu erfragen. Dennoch bestehen Unsicherheiten, welche Daten gesammelt werden dürfen und welche nicht. Folgende Fragen sind für Unternehmen beispielsweise zulässig:
  • Wurde eine Infektion bei Ihnen festgestellt?
  • Haben Sie sich im relevanten Zeitraum in einem vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Gebiet aufgehalten?
  • Hatten Sie Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person?
Wie diese Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzes verarbeitet werden dürfen sowie weitere Handlungshinweise finden Sie in unserem Beitrag.

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Homeoffice

Corona: Homeoffice-Tipps für Unternehmen

Die plötzliche Umstellung auf „Remote Work“ stellt Unternehmen vor viele Fragen und Herausforderungen. Folgende Grundsätze sind unter anderem wichtig:
  • Kleine und mittelständische Unternehmen können zum Aufbau von Homeoffice-Arbeitsplätzen finanzielle Leistungen im Rahmen des Förderprogramms "go-digital" in Anspruch nehmen.
  • Betriebsratsbeschlüsse können aufgrund der Ausnahmesituation per Videokonferenz gefasst werden.
  • Im Homeoffice werden erweiterte Bestimmungen bezüglich des Datenschutzes erst notwendig, wenn der Heimarbeitsplatz langfristig bestehen bleiben soll.
Kein Homeoffice trotz Corona? Auch das ist möglich. Mitarbeiter aufgrund der Corona-Krise ins Homeoffice zu schicken, ist keine Pflicht, sondern eine Empfehlung. Weitere Insights zum Thema Homeoffice finden Sie in unserem Beitrag.

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Führung aus dem Homeoffice: Konfliktmanagement

Besonders in ungewohnten Situationen entstehen schnell Konflikte. Um diese in Anbetracht der aktuellen Lage auf einem Minimum zu halten, gibt es folgende Handlungsempfehlungen:
  • Orientierungsrahmen festlegen: Erwartungen sollten klar definiert und kommuniziert werden.
  • Regeln für den Informationsaustausch festlegen: Welche Plattformen und Tools werden für welche Informationen genutzt?
  • Regelmäßige Teammeetings und Einzelgespräche planen: Probleme können so oftmals schon im Ansatz bekämpft werden.
Wie Sie entstehende Konflikte frühzeitig erkennen und wie Sie virtuelle Konfliktgespräche führen, lesen Sie in unserem Beitrag.

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Familie

Corona & Schwangerschaft – Beschäftigungsverbot

Das Mutterschutzgesetz schützt schwangere und stillende Frauen vor Gefahren am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind deshalb in der Pflicht, die individuellen Arbeitsbedingungen zu bewerten und gegebenenfalls ein Beschäftigungsverbot zu veranlassen. Bedingt durch die Corona-Pandemie haben sich bereits einige Tätigkeiten ergeben, die Frauen während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht ausführen sollten:

  • Tätigkeiten mit direktem Publikumsverkehr (Einzelhandel, Tankstellen)
  • Tätigkeiten außer Haus (Lieferdienste, Personentransport)
Wer für die dadurch entstehenden Lohneinbußen aufkommt und welche Möglichkeiten es gibt, ein solches Berufsverbot zu vermeiden, lesen Sie in unserem Beitrag.

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Möglichkeiten für Unternehmen: Corona & Kinderbetreuung

Wenn bei Schließung der Kita oder der Schule die Kinderbetreuung nicht sichergestellt werden kann, haben Eltern als Arbeitnehmer in der Regel ein Leistungsverweigerungsrecht. Darüber hinaus haben Unternehmen die Möglichkeit, folgende Optionen anzubieten:

  • Notbetreuung für systemrelevante Berufe
  • Homeoffice
  • Überstundenabbau
  • Zeitausgleich
Wie es im Falle einer Freistellung um die Gehaltsfortzahlung bestimmt ist und welche weiteren Neuigkeiten es bezüglich Arbeitnehmer, Kinderbetreuung und Corona gibt, erfahren Sie in unserem Beitrag.

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Steuer und Finance

Steuer-Erleichterungen: Aktuelle Updates zur Corona-Krise

Die Ausbreitung des Coronavirus stellt Firmen vor große Herausforderungen. Zahlreiche Existenzen sind bedroht. Die Bundesregierung hat daher ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen sicher durch die Corona-Krise zu bringen. Diese Steuererleichterungen gelten unter anderem:

Stundung von Steuern mit Fälligkeit bis zum 31.12.2020

Dies gilt für Steuerpflichtige, die nachweislich und erheblich durch Corona betroffen sind. Auch Anpassungen von Vorauszahlungen sind auf Antrag beim Finanzamt möglich.

Stundung von Steuern mit Fälligkeit nach dem 31.12.2020

Um die Steuerstundungen in Anspruch nehmen zu können, ist eine besondere Begründung zu den nachweislich, erheblichen Belastungen durch Corona notwendig.

Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen

Sofern dem Finanzamt bis zum 31.12.2020 bekannt ist, dass der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und erheblich durch Corona belastet ist, können Vollstreckungsmaßnahen ausgesetzt werden.

Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

Diese können bei den Gemeinden beantragt werden, um die Höhe der Steuervorauszahlung zu senken.

Umsatzsteuer-Regelungen

Steuererleichterungen sind bei der Umsatzsteuer in Form von Stundung möglich. Außerdem können Sondervorauszahlungen erstattet und Abgabefristen verlängert werden.

Steuerfreie Prämien

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in systemrelevanten Berufen Bonuszahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei anbieten.

Weitere aktuelle Updates


Corona-Krise: Lohnsteuer wird (vorerst) nicht gestundet

Die Sorge um Arbeitsplätze ist in der aktuellen Corona-Krise groß. Dennoch fällt auf Löhne weiterhin die Lohnsteuer an. Eine Stundung ist bisher nicht möglich. Dies könnte sich allerdings bald ändern. Entsprechende Regelungen sind in der Diskussion. Bis dahin gelten Arbeitnehmer auch in der Coronazeit weiterhin als Schuldner der Lohnsteuer. Dies bleibt nicht ohne Folgen – positive wie negative. So reduziert sich die Lohnsteuer bzw. entfällt komplett, wenn ein Mitarbeiter aufgrund der Corona-Krise keinen oder nur einen verringerten Arbeitslohn erhält. Erhält er stattdessen Lohnersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld bleiben diese regelmäßig steuerfrei. Sie können allerdings bei der Steuererklärung zu Nachzahlungen führen.

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