TVÖD – der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Der TVÖD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) ist eine Sammelbezeichnung für eine Reihe von unterschiedlichen Tarifverträgen, die für Beschäftigte in öffentlichen Einrichtungen bei Bund, Ländern und Kommunen (VKA) die Entgelt- und Arbeitsbedingungen regeln. Dazu zählen unter anderem Angestellte in der öffentlichen Verwaltung, im Polizei- und Justizvollzugsdienst, in Pflegeeinrichtungen, im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst, in Sparkassen, Flughäfen sowie im Bereich Entsorgung. Ebenso fallen Angestellte in öffentlichen Forschungseinrichtungen, bei der Bundeswehr und in Krankenhäusern unter den TVÖD.

Im TVÖD sind zum einen konkrete Lohnstufen (in Entgelttabellen) und zum anderen grundlegende Vorgaben wie beispielsweise zu Sonderzahlungen, zum Urlaubsanspruch oder zur Probezeit verankert. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der Eingruppierung in eine der 15 Entgeltgruppen und der jeweils erreichten Stufe (1-6, mit Ausnahme von Entgeltgruppe 1). In welche Gruppe und Stufe ein Arbeitnehmer eingeteilt wird, hängt von der persönlichen Qualifikation und von den Anforderungen der Stelle ab.

Welche Arten von Tarifverträgen (nach TVÖD) gibt es?

Tarifverträge unterscheiden sich in ihrer Laufzeit, in der Wirkungsweise und durch die geregelten Inhalte. Welcher Tarifvertrag relevant ist, richtet sich außerdem nach den Tarifvertragsparteien. So legen Entgelttarifverträge die Löhne und Gehälter der Entlohnungsgruppen fest und sind in der Regel auf ein Jahr begrenzt. Manteltarifverträge regeln hingegen Rahmenbedingungen wie Arbeitszeiten, Urlaubstage oder Kündigungsfristen und sind langfristig angelegt.

Weitere Tarifverträge sind die Entgeltrahmentarifverträge, Tarifverträge über besondere Leistungen, Tarifverträge für besondere Beschäftigtengruppen, Beschäftigungssicherungstarifverträge, Tarifverträge mit Wirkung zwischen den Tarifparteien und Ergänzungstarifverträge.

Wer sind die Vertragsparteien bei einem Tarifvertrag?

Tarifvertragsparteien sind in der Regel Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Aber auch einzelne Arbeitnehmer können einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft aushandeln.

Warum gibt es einen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD)?

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände genießen in Deutschland nach Art. 9 des Grundgesetzes die gleichen Rechte. Der TVÖD gleicht rechtliche Unterschiede in Arbeitsverträgen aus. Diese betreffen unter anderem die Gehaltsstrukturen wie auch grundsätzliche Vorgaben.

Was bedeutet TV-L?

TV-L ist die Bezeichnung für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst auf Länderebene, der seit 01.11.2006 in 15 deutschen Bundesländern gültig ist. Er vereint die Tarifverträge für Angestellte (BAT) und Arbeiter (MTArb) und stimmt inhaltlich größtenteils mit dem TVÖD überein.

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