Die neue Entgeltordnung zum TV-L gilt seit dem 1. Januar 2012. Sie bildet das Gerüst, mit dem im Bereich des TV-L ein- und höhergruppiert wird. Sämtliche Stellen im Bereich der Landesverwaltungen werden mit der Entgeltordnung zum TV-L bewertet. Der exakte Wortlaut ist unverzichtbares Arbeitsmittel für jeden Personaler in der Landesverwaltung. Mit dieser Textsammlung arbeiten Sie rechtssicher und haben die aktuellen Rechtsgrundlagen stets griffbereit.
Jetzt NEU in der 2. Auflage inklusive der Eingruppierungsvorschriften für die technischen Berufe.
Die Inhalte im Überblick
Teil I: allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst
Teil II: Eingruppierung für bestimmte Beschäftigungsgruppen
Teil III: ehemalige Tätigkeitsmerkmale der Arbeiter
Teil IV: Beschäftigte im Pflegedienst
Die neue Entgeltordnung zum TV-L gilt seit dem 1. Januar 2012. Sie bildet das Gerüst, mit dem im Bereich des TV-L ein- und höhergruppiert wird. Sämtliche Stellen im Bereich der Landesverwaltungen werden mit der Entgeltordnung zum TV-L bewertet. Der exakte Wortlaut ist unverzichtbares Arbeitsmittel für jeden Personaler in der Landesverwaltung. Mit dieser Textsammlung arbeiten Sie rechtssicher und haben die aktuellen Rechtsgrundlagen stets griffbereit.
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Die Inhalte im Überblick
Teil I: allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst
Teil II: Eingruppierung für bestimmte Beschäftigungsgruppen
Teil III: ehemalige Tätigkeitsmerkmale der Arbeiter
Teil IV: Beschäftigte im Pflegedienst
Die neue Entgeltordnung zum TV-L gilt seit dem 1. Januar 2012. Sie bildet das Gerüst, mit dem im Bereich des TV-L ein- und höhergruppiert wird. Sämtliche Stellen im Bereich der Landesverwaltungen werden mit der Entgeltordnung zum TV-L bewertet. Der exakte Wortlaut ist unverzichtbares Arbeitsmittel für jeden Personaler in der Landesverwaltung. Mit dieser Textsammlung arbeiten Sie rechtssicher und haben die aktuellen Rechtsgrundlagen stets griffbereit.
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Teil II: Eingruppierung für bestimmte Beschäftigungsgruppen
Teil III: ehemalige Tätigkeitsmerkmale der Arbeiter
Teil IV: Beschäftigte im Pflegedienst
Die neue Entgeltordnung zum TV-L gilt seit dem 1. Januar 2012. Sie bildet das Gerüst, mit dem im Bereich des TV-L ein- und höhergruppiert wird. Sämtliche Stellen im Bereich der Landesverwaltungen werden mit der Entgeltordnung zum TV-L bewertet. Der exakte Wortlaut ist unverzichtbares Arbeitsmittel für jeden Personaler in der Landesverwaltung. Mit dieser Textsammlung arbeiten Sie rechtssicher und haben die aktuellen Rechtsgrundlagen stets griffbereit.
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Teil I: allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst
Teil II: Eingruppierung für bestimmte Beschäftigungsgruppen
Teil III: ehemalige Tätigkeitsmerkmale der Arbeiter
Teil IV: Beschäftigte im Pflegedienst
