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Fakten und Nachrichten
Fachbeiträge
Kanzlei und Persönliches
Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes: Änderungen und Erleichterungen für gemeinnützige Körperschaften
Mit dem „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes" (Ehrenamtsstärkungsgesetz) werden jetzt offene Rechtsfragen zum formellen und materiellen Gemeinnützigkeitsrecht verbindlich gesetzlich kodiert, die bisher nur in Erlassen der Finanzverwaltung geregelt waren.
» 1. Hintergrund
Das Gemeinnützigkeitsrecht unterliegt einem ständigen Wandel. Dazu trägt nicht nur der Gesetzgeber selbst bei, sondern auch die Finanzverwaltung, mit vielfältigen Detailregelungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), die einer fortlaufenden Überarbeitung unterzogen wurden. Aber auch über den AEAO hinaus sahen und sehen sich die steuerbegünstigten Organisationen einer fast unübersehbaren Zahl von Verfügungen verschiedener Finanzbehörden ausgesetzt. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) möchte mit dem GEG eine erhöhte Rechts- und Planungssicherheit für steuerbegünstigte Einrichtungen schaffen. Ob dies gelingen wird, ist nicht mit Sicherheit zu sagen. Das stark zersplitterte Gemeinnützigkeitsrecht ist schon heute nicht einfach für Berater anzuwenden, geschweige denn für die Ehrenamtlichen. Immer öfter müssen Vereinsvorstände Steuerberater oder Rechtsanwälte konsultieren, wollen sie einigermaßen sicher durch den Regelungsdschungel gelangen...
Von RAin/FAStR Senta Möller, Freiburg
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