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Zum Jahreswechsel 2012/2013 sind wieder zahlreiche neue Regelungen zu beachten, die Ihre Aufmerksamkeit erfordern. Der kompakte Ratgeber gibt einen Überblick über die für das Jahr 2013 geplanten steuerlichen Rechtsänderungen sowie die für die Veranlagung 2012 wichtigen Neuerungen aus Gesetzgebungsverfahren, Entscheidungen der Finanzgerichte und Anweisungen der Finanzverwaltungen.
Bedarfsgerecht strukturiert, mit praktischen Tipps und Hinweisen.
Inhalte
Rückblick 2012:
Neben gesetzlichen Entwicklungen, wie z.B. durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 oder das Gesetz zur Umsetzung der EU-Beitreibungsrichtlinie, sind wichtige Urteile der Steuerrechtsprechung und Verwaltungsanweisungen aufgeführt, die für die Steuererklärung 2012 von Bedeutung sind oder aus denen sich Handlungsbedarf für 2013 ergibt.
Ausblick 2013:
Dieses Kapitel gibt einen Ausblick auf die geplanten Steueränderungen im Jahr 2013 (Rechtsstand 19.12.2012). Vorgestellt werden insbesondere die geplanten Maßnahmen aus dem Jahressteuergesetz 2013 sowie dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts.
Verlässliche Informationen
Kompetentes Autorenteam der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bewahren Sie den Überblick mit dem Steuer Check-up 2013!
Zum Jahreswechsel 2012/2013 sind wieder zahlreiche neue Regelungen zu beachten, die Ihre Aufmerksamkeit erfordern. Der kompakte Ratgeber gibt einen Überblick über die für das Jahr 2013 geplanten steuerlichen Rechtsänderungen sowie die für die Veranlagung 2012 wichtigen Neuerungen aus Gesetzgebungsverfahren, Entscheidungen der Finanzgerichte und Anweisungen der Finanzverwaltungen.
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Vorwort
Steuerrückblick
1 Das betrifft alle Steuerpflichtigen
1.1 Zweifel an rückwirkender Steuerpflicht von Erstattungszinsen
1.2 Keine Zweifel an der Berechnung der Nachzahlungszinsen
1.3 Festlegung des Basiszinssatzes für das vereinfachte Ertragswertverfahren
1.4 Erbschaft- und Schenkungsteuer
1.4.1 Neues Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht verfassungswidrig?
1.4.2 Neue Erbschaftsteuer-Richtlinien und -Hinweise 2011 veröffentlicht
1.4.3 Begünstigung für Unternehmensvermögen auch bei nur mittelbarer Beteiligung?
Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung/Erststudium
Mit dem Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 7.12.2011 (BGBl 2011 I S. 2592) hat der Gesetzgeber rückwirkend ab 2004 im Gesetz festgeschrieben, dass Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium nur als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten abziehbar sind, soweit sie nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden. Mit Wirkung ab dem VZ 2012 hat der Gesetzgeber allerdings die Höchstgrenze des Sonderausgabenabzugs von 4.000 EUR auf 6.000 EUR angehoben.
| Vollständige Leseprobe als PDF |
Martina Ortmann-Babel, Steuerberaterin, leitet als Partner das National Office Tax der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Stuttgart. Tätigkeitsschwerpunkte: Analyse von Steuerrechtsänderungen, z.B. auf Grund neuer Gesetzgebungsverfahren, und deren Auswirkungen auf steuerorientierte Entscheidungen.
Verona Franke, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, ist Manager im National Office Tax der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Eschborn. Tätigkeitsschwerpunkte: Analyse von aktuellen Steuergesetzgebungsverfahren.
Dr. Andreas Bolik, Steuerberater, ist Senior Manager im National Office Tax der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Stuttgart. Tätigkeitsschwerpunkte: Analyse von Steuerrechtsänderungen z.B. durch Gesetzgebungsverfahren und deren Auswirkungen auf steuerorientierte Entscheidungen.
Dr. Lars Zipfel, Steuerberater, ist Senior Manager im National Office Tax der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Stuttgart. Tätigkeitsschwerpunkte: Steuerliche Beratung vor allem von Familienunternehmen in ertragsteuerlicher und erbschaftsteuerlicher Hinsicht.
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