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Elternunterhalt: Wenn Kinder zahlen sollen

Elternunterhalt


  • Basisinfo zur Unterhaltspflicht: Welcher Verwandte ist wann zur Zahlung verpflichtet?
  • Mit den aktuellen Urteilen zu Übergabeverträgen

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Produktdetails

Was alles auf Sie zukommen kann und was nicht

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Inhalt

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Die Unterhaltspflicht

  • Wer ist wem zum Unterhalt verpflichtet?
  • Leistungen des Staates und Unterhaltspflicht
  • Müssen Schwiegerkinder Unterhalt zahlen?

Meine Eltern sind pflegebedürftig - was nun?

  • Das kann alles auf Sie zukommen
  • Zunächst in der Pflicht: die Pflegeversicherung
  • Welche Kosten übernimmt die Sozialhilfe?
  • Was kann das Sozialamt geltend machen?
  • Wenn das Sozialamt auf Sie zukommt

Wie hoch ist der Unterhalt?

  • Unterhaltsrelevantes Einkommen - was ist das?
  • Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen
  • So wird der zu zahlende Unterhalt berechnet
  • Welches Vermögen muss herangezogen werden?

Wie kann ich mich gegen Forderungen wehren?

  • Wann und wie Sie Widerspruch und Klage erheben können
  • Rechtsmittel bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • Rechtsmittel gegen den Übergang sonstiger Ansprüche
  • Wer trägt die Kosten?

Stichwortverzeichnis

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Leseprobe

Leseprobe aus dem Kapitel "Die Unterhaltspflicht", (S. 6-17)

Wer ist wem zum Unterhalt verpflichtet?

Gemäß § 1601 BGB sind Verwandte in gerader auf- und absteigender Linie gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Verwandte in gerader Linie sind Großeltern - Kinder - Enkel etc. Somit sind nicht nur Eltern ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet, sondern auch Kinder gegenüber ihren Eltern - und auch Enkel ihren Großeltern und umgekehrt Großeltern ihren Enkeln. Geschwister sind gegenseitig nicht zum Unterhalt verpflichtet. Verheiratete und Geschiedene sind grundsätzlich ebenfalls gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Nach § 1609 BGB stehen die Eltern jedoch an 6. Stelle. Die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern und Ehegatten (auch geschiedenen) geht daher der Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber Eltern vor.

Vollständige Leseprobe als PDF
Autoren & Herausgeber

Autoren

Michael Baczko

Michael Baczko ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Sozialrecht mit eigener, traditionsreicher Kanzlei in Erlangen. Er ist Vorstandsmitglied zahlreicher sozialer Institutionen und Vereine, z.B. zur Behindertenförderung oder zur Betreuung von Alleinerziehenden, hält die Mitarbeiterschulungen für den "Weißen Ring", der bundesweiten Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Familien, und ist Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit. Beim Anwalts-Ranking 2002 der Zeitschrift Focus war er als einer der besten deutschen Anwälte für Sozialrecht gelistet.