
Nachdem bereits im Wertpapierrecht neue Regeln für den Bereich der Banken und Emissionshäuser erlassen wurden, ist nun auch der Bereich der freien Finanzanlagenberatung und -vermittlung unter den Gesichtspunkten des Anleger- und Verbraucherschutzes neu geordnet worden.
Das Buch stellt die rechtlichen Konsequenzen für Vermittler eingehend dar, berücksichtigt aber auch notwendige Anpassungen für Emissionshäuser, Versicherungen und Banken. Zudem werden die Regelungen des Berufszugangs und der Berufsausübung anschaulich erläutert.
Inhalte:
Mit Arbeitshilfen online:
Geleitwort
Vorwort
1 Der Hintergrund der neuen Regelungen
1.1 Vergangenheit und Zukunft: Eine erste Übersicht
1.2 Zahlen und Statistiken: Eine Bestandsaufnahme
1.3 Der Markt der Finanzanlagenvermittlung
1.3.1 Der Weg zu einem regulierten Berufsbild
1.3.2 Bisherige Vermittlerarten
1.3.3 Neue Vermittlerarten
1.3.4 Die Beweggründe des Gesetzgebers
1.4 Bisherige Rechtslage
1.4.1 Zunehmend strengeres Finanzaufsichtsrecht
1.4.2 Zu wenig Verbraucherschutz
1.4.3 Neue Richtlinien der EU
2 Die Ziele der Neuregelungen
2.1 Hauptziel: Anlegerschutz auch im Grauen Kapitalmarkt
2.2 Vereinbarkeit mit EU-Recht
2.3 Erhöhung der gewerblichen Anforderungen
2.4 Anpassung des Kreditwesenrechts
2.5 Die Einführung der FinVermV
2.6 Vorschau auf Fernziele
2.6.1 Weg von der Provision, hin zum Honorar
2.6.2 Abschaffung des Provisionsabgabeverbots?
3 Die Berufszugangsregelungen
3.1 Der neue Vermittlungsbegriff
3.1.1 Vermittlung im weiteren Sinne
3.1.2 Vermittlung im engeren Sinne
3.1.3 Finanzanlagenvermittler
3.2 Beschäftigte des Vermittlers
3.3 Das Registrierungsz und Erlaubnisverfahren
3.3.1 Zuständigkeitsfragen
3.3.2 Vermittlerregister
3.3.3 Durchführung der Sachkundeprüfung
3.3.4 Gewerbeerlaubnis
3.3.5 Zuverlässigkeit
3.3.6 Leumund - geordnete Vermögensverhältnisse
3.3.7 Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
3.3.8 Sachkundenachweis
3.3.9 Gleichstellung mit anderen Berufsqualifikationen
3.3.10 Übergangsregelungen
3.3.11 Kosten des Verfahrens
4 Die Berufsausübungsregelungen
4.1 Allgemeine Vorschriften zu Form und Frist
4.1.1 Formvorschriften
4.1.2 Fristen
4.2 Allgemeine Verhaltenspflichten
4.3 Statusbezogene Informationspflichten
4.3.1 Erstinformation in Sonderfällen
4.3.2 Weitergabe der Erstinformationen an Kunden
4.3.3 Muster: Erstinformationen
4.4 Produktz und anlegerbezogene Informationspflichten
4.4.1 Informationen über die Finanzanlagen
4.4.2 Kundenverständnis
4.4.3 Informationen über die Risiken der Finanzanlagen
4.4.4 Kosten und Nebenkosten
4.4.5 Interessenkonflikte
4.5 Werbung
4.5.1 Definition der Werbemitteilung
4.5.2 Redlichkeit der Werbemitteilung
4.5.3 Eindeutigkeit der Werbemitteilung
4.5.4 Irreführende Werbung
4.5.5 Frühere Wertentwicklungen
4.5.6 Steuerliche Hinweise
4.5.7 Umgang mit Material von Emittenten
4.6 Das Produktinformationsblatt
4.7 Die Pflicht zur Empfehlung geeigneter Kapitalanlagen
4.7.1 Die Anlageberatung: Einschätzung der Person des Anlegers (Geeignetheitsprüfung)
4.7.2 Die Anlagevermittlung (Angemessenheitsprüfung)
4.7.3 Umfang der einzuholenden Angaben bei der Anlagevermittlung - Erforderlichkeit
4.7.4 Konsequenzen von Fehlern/Mängeln bei den Prüfungen
4.7.5 Die große Ausnahme: Verzicht auf die Angemessenheitsprüfung
4.7.6 Fristen der Informationseinholung
4.7.7 Weitere Vertragsabschlüsse
4.7.8 Dokumentationserfordernisse
4.8 Die Offenlegung von Zuwendungen
4.8.1 Definition der Zuwendungen
4.8.2 Höhe der Zuwendungen: Ermittlung in Zweifelsfällen
4.8.3 Art und Inhalt der Offenlegung
4.8.4 Zeitpunkt der Offenlegung
4.8.5 Die Rolle von Dritten bei der Offenlegung
4.8.6 Ausnahmen für Gebühren und Entgelte
4.9 Das Beratungsprotokoll
4.9.1 Notwendige Inhalte
4.9.2 Die Form des Protokolls
4.9.3 Fristen für die Protokollerstellung
4.9.4 Die Ausnahmen
4.9.5 Muster: Beratungsprotokoll
4.10 Beaufsichtigung von Mitarbeitern
4.11 Nebenpflichten aus der FinVermV
4.11.1 Kundengeldsicherung
4.11.2 Anzeigepflicht für größere Unternehmen
4.11.3 Aufzeichnungspflicht
4.11.4 Aufbewahrungspflichten
4.11.5 Prüfungspflichten
5 Haftungsfragen
5.1 Haftungsdächer
5.1.1 Vor- und Nachteile
5.1.2 Unterschiede zur VersVermV
5.1.3 Vertriebshaftungsdach und Boutique-Haftungsdach
5.1.4 Vorteile und Nachteile von Haftungsdächern für freie Berater
5.2 Einengung der Vertriebswege seit 01.06.2012
5.2.1 Vermittler
5.2.2 Unternehmen/Emittenten
5.2.3 Mehrstufige Vertriebe
5.3 Haftungsszenarien aus der FinVermV
5.3.1 Haftung des Vermittlers gegenüber dem Anleger
5.3.2 Haftung aus Deliktsrecht
5.3.3 Haftung des Emittenten gegenüber dem Anleger
5.4 Haftungsumfang
5.5 Mitverschulden des Anlegers
5.6 Verjährung der Ansprüche
6 Sanktionen bei Verstößen gegen die neuen Regelungen
6.1 Unzuverlässigkeit
6.2 Ordnungswidrigkeiten
6.2.1 Sanktionsrahmen
6.2.2 Ordnungswidrigkeitstatbestände
6.2.3 Besondere Einzeltatbestände
7 Der Zeitplan
8 Arbeitshilfen
8.1 Visiten-/Klappkarte für Finanzanlagenvermittler
8.2 Informationsblatt für Kunden
8.3 Informationsblatt für Kunden von Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlern
8.4 Fragenkatalog zur Ermittlung von Kundeninfos
8.5 Ermittlung der Risikobereitschaft von Anlegern
8.6 Beratungsprotokoll
8.7 Checkliste zum Beratungsprotokoll
8.8 Negativerklärung
8.9 Prüfende Industriez und Handelskammern
9 Gesetzesmaterialien
9.1 Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Finanzanlagenvermittlungsverordnung - FinVermV)
9.2 Gewerbeordnung (GewO) - Auszug
9.3 Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagenvermittler, Anlageberater, Bauträger und Baubetreuer
9.4 Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 34d des Wertpapierhandelsgesetzes
9.5 Bundesrat-Drucksache 89/12 vom 16.02.12 - Auszug
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
1 Der Hintergrund der neuen Regelungen
Der Markt der Finanzdienstleistung in Deutschland ist in mehrfacher Hinsicht im Umbruch. Sorgen und Misstrauen breiter Kreise der Bevölkerung prägen den gegenwärtigen Stand der Diskussion.
Nicht nur spektakuläre Fernsehdokumentationen über schillernde Figuren des Kapitalanlage- und Versicherungsgeschäfts, sondern vor allem auch die breit bekannt gewordenen Streitigkeiten um Fehlberatungen unkundiger Anleger und um juristische Fallstricke in hochkomplexen Anlagemodellen, deren Konsequenzen selbst von einschlägig vorgebildeten Fachleuten oft übersehen oder unterschätzt wurden, haben negative Wirkung gezeigt. Das Vertrauen in die Hauptakteure dieses Marktes, also Banken, Versicherungen und deren Berater- und Vermittlerstrukturen, hat enorm gelitten.
Damit korreliert nahezu zwangsläufig der Ruf nach staatlicher Regulierung. Unterstützt bzw. geradezu befördert durch entsprechende politisch-konzeptionelle Entwicklungen auf Ebene der Europäischen Union, wo Defizite bei der Regulierung der Finanzmärkten und dadurch bedingter Handlungsbedarf schon lange reklamiert werden, hat die Regulierungspolitik in verschiedenen - nicht immer gut koordiniert erscheinenden - Schritten nun auch die Tätigkeit und Berufsausübung der Vermittler erfasst.
Die 2007 mit gewissen Übergangsfristen vollzogene Umsetzung der EU- Versicherungsvermittlerrichtlinie (VersVermR) und der Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) waren erste Schritte in diese Richtung. Sie haben bereits in einem ersten gesetzgeberischen Schritt gewirkt und das Vermittlungsgeschäft für Finanzdienstleistungen in Deutschland deutlich beeinflusst. Man bedenke, dass etwa vor Einführung des neuen Versicherungsvermittlerrechts von etwa 450.000 Versicherungsvermittlern (ganz große bis hin zu Tippgebern) ausgegangen wurde, und dass derzeit nur noch rund 258.000 Versicherungsvermittler registriert sind (Quelle: DIHK GmbH, Registrierungen im Versicherungsvermittlerregister, Stand: 30.03.2012).
Zusätzlichen Einfluss hatte die jüngste Rechtsprechung zur zivilrechtlichen Haftung von Finanzdienstleistungsunternehmen. Sie betraf Fälle der Schädigung privater Anleger durch Produkte für Vermögensanlagen, die teils an rein produktbezogenen Qualitätsmängeln litten, teils den Anforderungen der Beständigkeit gegenüber negativen Marktentwicklungen nicht standhielten und teils einfach am erkennbaren Interesse und Verständnis des gewonnenen Anlegers vorbei gingen. In diesen Fällen (Schiffsbeteiligungen, Immobilienfonds, hybrid finanziertes Wohnungseigentum, Filmfonds usw.) lagen den gerichtlichen Entscheidungen auch negative Würdigungen der von den beauftragten Beratern bzw. Vermittlern erbrachten Informationsleistungen zu Grunde (besonders anschaulich ist hier die Rechtsprechung des OLG Frankfurt/M. in den Fällen der Göttinger Gruppe).
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Andreas Glotz ist Jurist und Geschäftsführer einer mittelständischen Unternehmensberatung. Mehr als 20 Jahre leitete er bei großen deutschen Versicherungskonzernen strategische und operative Abteilungen. Die Unternehmensberatung bietet Lösungen für die Einführung und Sicherstellung einer effektiven Compliance und des Risikomanagements vorwiegend im Assekuranzbereich. In diesen Segmenten ist er anerkannter Autor und Fachreferent.
Dr. jur. Carlo H. Borggreve war nach Funktionen in Landes- und Bundesministerien über viele Jahre als leitender Jurist und Finanzmanager für die Montan- und Versicherungswirtschaft tätig. Er ist Rechtsanwalt und Gründer der Wirtschaftskanzlei BORGGREVE LAW mit Tätigkeitsschwerpunkt im Gesellschafts-, Steuer- und Stiftungsrecht sowie Lehrbeauftragter an der RFH Köln. Zudem ist er Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen zum Gesellschafts- und Steuerrecht sowie zum Vermittlerrecht.